Stadtratswahl

Stadtratswahl 2026

Die Vorbereitungen für die bevorstehende Stadtratswahl am Sonntag, den 13. September 2026 sind angelaufen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. 

Die hierfür erforderlichen Erklärungen sind vollständig und schriftlich bei der Wahlleitung der Stadt Aurich, Erdgeschoss, Zimmer 013/017 einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr. 

Weitere Informationen sowie einen Leitfaden für Wahlvorschlagsträger erhalten Sie auf der Webseite der Landeswahlleitung

 

Einzureichende Formulare

  1. Wahlvorschlag für die Vertretung: Anlage 5 zu § 32 Absatz 1 Satz 1 NKWO [PDF]
     

  2. a) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft der Bewerberin oder des Bewerbers: Anlage 8 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 NKWO [PDF] 

    oder

    b) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt - nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU: Anlage 9 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 NKWO [PDF]  
     
  3. Bescheinigung der Wählbarkeit: Anlage 10 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 NKWO [PDF] 

    Die Bescheinigung der Wählbarkeit kann jederzeit kurzfristig für Auricherinnen und Auricher im Bürgerbüro der Stadt Aurich während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgestellt werden. 
     
  4. Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber: Anlage 11 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 NKWO [PDF] 
     
  5. Versicherung an Eides statt - Durchführung Versammlung: Anlage 12 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 NKWO 

Unterstützungsunterschriften

Die Ausgabe von Formblättern für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt bei der Stadt Aurich, Sachgebiet Ordnungswesen, Erdgeschoss, Zimmer 013/017. 

Es werden mindestens 30 Unterstützungsunterschriften pro Wahlbereich benötigt. Die Unterschriften sind von wahlberechtigten Personen des jeweiligen Wahlbereichs auf den amtlichen Formblättern zu leisten. Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind von diesen Unterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG befreit: 
 

  • Christlich-Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 
  • Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.)
  • Alternative für Deutschland 
  • Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
  • Gemeinsam für Aurich – Stadt und Landkreis (GFA)
  • Grün-Alternative Politik (GAP) 

 

Übersicht

Kontakt

Stadt Aurich
Wahlbüro
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Telefon: 04941 / 12 31 30
E-Mail: wahlen@stadt.aurich.de