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Digitales Bauantragsverfahren

Mit der digitalen Bauakte bietet die Stadt Aurich seit dem 01.07.2024 die Möglichkeit, Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen bzw. Bauanzeigen sowie Abbruchanzeigen und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen komplett online einzureichen. 

Übergangsweise wurden noch Anträge, die in Papierform eingereicht wurden, angenommen und bearbeitet. Dieser Service kann ab dem 01.10.2025 jedoch nicht mehr angeboten werden. Anträge in Papierform, die nach dem 30.09.2025 eingehen, werden somit ab dem 01.10.2025 unbearbeitet an den Entwurfsverfasser zurückgegeben.  

Die digitalen Anträge sind von einer bauvorlageberechtigten Person (Entwurfsverfasser/in) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal „OpenRathaus“, welches über die Internetseite
 

https://openrathaus.aurich.de 


erreichbar ist.