Verpflichtet mich die Kommunale Wärmeplanung nun zu einem Austausch meiner alten Öl- oder Gasheizung?
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Nein. Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus. Beim Heizungstausch sind u. a. die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. Informationen dazu finden sie hier Verpflichtet mich die Kommunale Wärmeplanung nun zu einem Austausch meiner alten Öl- oder Gasheizung?
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Wie heizen die AuricherInnen heute?
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95 % der Auricher Haushalte werden zur Zeit mit den fossilen Brennstoffen Gas und Öl versorgt. Der Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung trägt maßgeblich dazu bei, das Ziel der Stadt Aurich, bis 2045 klimaneutral zu sein, zu erreichen. Wie heizen die AuricherInnen heute?
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Was bedeutet die Wärmeplanung für die Auricher BürgerInnen?
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Zunächst einmal hat die Wärmeplanung keine unmittelbaren Auswirkungen für die BürgerInnen. Im Rahmen der Erstellung wurden die AuricherInnen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen an der Wärmeplanung beteiligt. Der Wärmplan gibt eine Übersicht, welche Wärmeversorgungsarten voraussichtlich zur Verfügung stehen werden. EigentümerInnen von Grundstücken und Gebäuden können somit frühzeitig planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie sinnvoll ist und welche Art der Versorgung in Frage kommt. Was bedeutet die Wärmeplanung für die Auricher BürgerInnen?
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Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung erhalten Sie auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen . Informationen
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Abschlussbericht für die Stadt Aurich [PDF] Informationen
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Der Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 12.12.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 01.12.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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