Interessenbekundungsverfahren: Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken Osterstraße 28/30, 32, 34 und 36 in der Altstadt Aurich
Information
Interessenbekundungsverfahren: Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken Osterstraße 28/30, 32, 34 und 36 in der Altstadt Aurich
Ergebnis anzeigen
Schritt-für-Schritt:
Information
1. Anforderung Cloud-Zugang bei ZVS über vergabestelle@stadt.aurich.de 2. Zugriffslink und Passwort von der ZVS bekommen 3. Unterlagen hochladen bis zum 15.12.2025 4. E-Mail mit Interessensbekundung bis 15.12.2025 an vergabestelle@stadt.aurich.de → Hinweis auf Unterlagen in der Cloud Schritt-für-Schritt:
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ehemalige Blücher-Kaserne“ Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 27.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 71. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 08.05.2025, Az. 1761/2022, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 71. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
Information
Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 17.10.2025 wird die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 10.10.2025 Der Bürgermeister Feddermann
Ergebnis anzeigen
Entdecken Sie Aurich – „Auf Wolke 7“
Information
Unsere neue Imagebroschüre zeigt Ihnen, warum Aurich der perfekte Ort ist, um zu leben, zu arbeiten und ein Unternehmen zu gründen. Mit 7 guten Gründen und persönlichen Einblicken von Aurichern! Jetzt ansehen und mehr erfahren - einfach Broschüre anklicken! Entdecken Sie Aurich – „Auf Wolke 7“
Ergebnis anzeigen