S. de Vries
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de Vries SG 11.1 - Personal Lohnabrechnungen
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V. Rudnick
Ansprechpartner
Rudnick SG 11.1 - Personal Lohnabrechnungen
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H. (Vertr.) Wilts
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Wilts SG 11.1 - Personal Personalangelegenheiten Kindertagesstätten
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R. (SGL) Mönck
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Mönck SG 11.1 - Personal Personalangelegenheiten
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Ersatzwallheckenprogramm
Information
Das städtische Programm wird betreut und abgewickelt über den Fachdienst Klima/Umwelt/Verkehr der Stadtverwaltung Aurich. Es wird durch Einnahmen nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen und durch Einzahlungen von Erschließungsträgern für Ausgleichsmaßnahmen nach städtebaulichen Verträgen für neue Baugebiete in der Stadt Aurich finanziert. Nach Abstimmung mit dem Amt für Landentwicklung in Aurich können vor allem Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bedeutung wie Siedlungsrandlagen oder private Grünanlagen sowie Restgrundstücke oder Randstreifen an Gemeindestraßen für solche Ersatzwallheckenanlagen genutzt werden. Landwirtschaftliche Schläge sollen davon möglichst nicht unterteilt werden. Bestehende Baugebiete, die Bauflächen des Flächennutzungsplanes und die absehbaren Flächen der Siedlungsentwicklung sollen wegen der hohen Nutzungskonflikte jedoch nicht einbezogen werden.
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Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich
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Durch das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich besteht seit 2008 das Angebot, dass Privateigentümer mit finanziellen Mitteln für die komplette Neuanlage von Wallhecken durch die Stadt Aurich gefördert werden. Durch § 22 (3) des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geschützte, verloren gehende Wallhecken sind dabei in einem Verhältnis von 1:2 ausgeglichen. Wallhecken, die im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen neu aufgesetzt werden, erhalten rechtlich nach der Fertigstellung wiederum den Status gesetzlich geschützter Wallhecken. Das dient der Ergänzung dieser für die Ostfriesische Geest typischen parkähnlichen Wallheckenlandschaft, sowie auch der Bewahrung der vielfältigen ökologischen Wertigkeiten von Wallhecken. Bei vollständiger Durchführung durch den privaten Grundeigentümer kann eine Kostenbeteiligung durch die Stadt von bis zu 7.050 EUR je 100 m Wallhecken-Neuanlage erfolgen. Möglich ist auch eine vollständige (oder anteilige) Herstellung der Wallhecke durch die Stadt Aurich. Dafür werden dann mindestens 1.000 EUR je 100 m Wallhecke für die Flächenbereitstellung und 1.000 EUR je 100 m Länge für die dauerhafte Wallheckenpflege ausgezahlt. Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich
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Die Auricher Bürgermeister-Galerie
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1539 erhält Aurich eine Bürgermeisterverfassung. Doch die Stellung der Stadtgemeinde blieb noch viele Jahre gegenüber der Landesherrschaft stark eingeschränkt. So musste der Bürgermeister allabendlich die Schlüssel der Stadttore beim Grafen auf dem Schloss abgeben - nicht gerade ein Zeugnis von Selbstverwaltung moderner Prägung! In der Bürgermeisterurkunde von 1539 wird erklärt, dass in Aurich künftig zwei Bürgermeister amtieren sollen. Der erste einer langen Reihe von etwa 70 Bürgermeistern hieß Harm (oder Harmen) Scutendüvel (oder Scütendüvel). Ein Familienname, der als Neckname zu verstehen ist - frei übersetzt "Schütze den Teufel". Überliefert ist, dass Scutendüvel ein angesehener Bürger der Stadt gewesen sein muss. Bereits 1523 wird er erstmalig in einem Dokument des Klosters Abbingwehr genannt. Am 17. März 1539 trat er offiziell sein Amt an. Bis 1543 amtierte gleichzeit mit ihm Fox der Kleine (oder Kleen); ab 1542 hieß sein Kollege Abbeke, zwischen 1545 und 1553 Friedrich Hengen. Von keinem dieser Bürgermeister gibt es heute ein Bild oder eine Zeichnung. Das älteste bislang bekannte stammt aus dem Jahre 1590 und stellt den Bürgermeister Christian Blanke dar. Er amtierte zwischen 1588 und 1604. Auch von den Bürgermeistern jüngerer Vergangenheit fehlen Bilder. Die Stadt Aurich möchte die Bürgermeister-Galerie gerne vervollständigen. Wer weiterhelfen kann (z. B. mit Fotos), wende sich bitte per Mail an die Stadt Aurich: webmaster@stadt.aurich.de . Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Die Auricher Bürgermeister-Galerie
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9. Station: Das Auricher Schloss
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Das Schloss wurde im Jahre 1852 erbaut. Der untere Teil des Südflügels mit Turm stammt aus dem 15. Jahrhundert. Das neue Schloss wurde während der Zugehörigkeit zum Königreich Hannover (1815 - 1866) erbaut. Als Verwaltungsgebäude trat es an die Stelle einer Burganlage der ostfriesischen Häuptlinge Cirksena. Das Landgericht hat seit dem Jahre 1879 seinen Sitz im östlichen Teil des Gebäudes. Von 1885 bis 1978 war der westliche Teil des Gebäudes Verwaltungssitz des Regierungspräsidenten in Osfriesland und danach ein Teil der Außenstelle der Bezirksregierung Weser-Ems bis zum Jahre 1997. Jetzt befindet sich neben dem Landgericht Aurich das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung im Schlossgebäude. Sowohl das Marstallgebäude als auch das Schlösschen sind Teile des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung Aurich. 9. Station: Das Auricher Schloss
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8. Station: Kunstpavillon
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Der Kunstverein Aurich e. V., gegründet 1988, hat seit 1992 seinen Sitz im Kunstpavillon am Ellernfeld. Dieses im Jahr 1803 erstellte klassizistische Gebäude (ehemaliges Teehäuschen) stellt mit seinem Skulpturengarten für Aurich ein architektonisches Kleinod dar. Inzwischen hat der Verein über 100 Ausstellungen organisiert und durchgeführt und somit das kulturelle Image der Stadt Aurich und Umgebung mitgeprägt. In wechselnden Ausstellungen zeigen Künstler aus der Region sowie national und international anerkannte Künstler und Mitglieder ihre Werke in Form von Gemälden, Zeichnungen, Druckgrafiken, Fotografien, Skulpturen, Computerkunst, Installationen und mehr. Der Kunstverein Aurich e. V. bietet u. a. Förderung junger Talente Förderung professioneller Künstler insbesondere aus der Region Förderung bildender Kunst in Aurich und Umgebung Ausstellungen, Symposien, Diavorträge, Gedankenaustausch zwischen Kunstinteressierten Gestaltung eines aktiven Vereinslebens durch gemeinsame Fahrten Kooperation mit außerörtlichen Kunstinstitutionen und den Niederlanden mehrlink 8. Station: Kunstpavillon
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7. Station: Die Ostfriesische Landschaft
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Sie ist die Nachfolgerin der vormals aus Rittern, Bürgern und Bauern zusammengesetzten Landstände des Fürstentums Ostfriesland. Seit 1949 ist sie ein höherer Kommunalverband aus den ostfriesischen Landkreisen und der Stadt Emden und hat eine demokratisch-parlamentarische Verfassung. Die Ostfriesische Landschaft unterhält verschiedene Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kunst und Kultur, die dem Wohle Ostfrieslands dienen. Diese sorgen u. a. für wissenschaftliche Literaturversorgung, historische Landesforschung, archäologische Denkmalpflege, Weiterentwicklung und Verbesserung des allgemeinen Kulturlebens (Museumsverbund, Regionalsprache, Orgelkultur), Unterstützung von Schule und Unterricht sowie Lehrerfortbildung. Der historische Ständesaal, in dem auch die moderne Landschaftsversammlung tagt, kann besichtigt werden. mehrlink 7. Station: Die Ostfriesische Landschaft
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