Bürgerbeteiligung Hafenplatz
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Etwa 30 Bürgerinnen und Bürger haben auf Einladung der Stadt Aurich an einer Bürgerbeteiligung zum Hafenplatz (Bürgermeister-Müller-Platz) teilgenommen. Sie hat am 20. September 2019 im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft am Georgswall stattgefunden. Der Hafenplatz mit den vier rahmenden Hafenbecken wurde von 2012 bis 2014 im Zuge der Umgestaltung des Georgswalls gebaut. Die Natursteinplatten der Hafenbecken haben sich großflächig abgelöst und müssen daher saniert werden. Es soll eine dauerhafte Lösung zur Vermeidung einer Stellplatznutzung und von Anfahrschäden für die provisorisch auf dem Hafenplatz aufgestellten Blumenkübel gefunden werden. Die Verwaltung hat dazu die Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft aufgenommen. Diese werden, vor einer Entscheidungsfindung im Stadtrat, in die Pläne zur Sanierung und möglichen Umgestaltung einbezogen. Die Anregungen zielten darauf ab, das Verweilen auf dem Platz zu erleichtern. So sollte der PKW-Verkehr besser gelenkt oder verringert werden. Und es wurde eine umfangreiche Ausstattung mit Bänken oder Sitzmauern angeregt. Aus den Beiträgen der beteiligten Bürgerinnen und Bürger haben sich allerdings drei unterschiedliche Varianten zum Umgang mit den Hafenbecken ergeben. Zum ersten wurde eine Beckensanierung mit einem Anfahrschutz vorgeschlagen, zum zweiten wurde eine Umgestaltung zu einem Pflanzbeet oder einer podestähnlichen Anhebung empfohlen und zum dritten wurde eine Einebnung der Hafenbecken mit anschließender Natursteinpflasterung angeregt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden in der mit dem nachfolgenden Link abrufbaren, von der Verwaltung erstellten Dokumentation im Detail erläutert. mehrlink
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Ansprechpartner
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Bei Fragen wenden Sie sich an die Stadt Aurich Fachdienst Klima/Umwelt/Verkehr Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Wulle Tel.-Nr.: 04941/12-26 02 Ansprechpartner
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung
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Bekanntmachung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Siedlungsentwicklung Schirum“ der Stadt Aurich Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 07.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 56. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 16.07.2020, Az. IV/60.1-2020/200/Tdb, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 56. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 24.07.2020 rechtswirksam. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich im Foyer, 1. OG eingesehen werden. Die Stadt bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 22.07.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der textlichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 09.07.2020 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO, als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 31.07.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.07.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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