Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
Information
Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 29.05.2020 tritt der o. g. Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 27.05.2020 Der Bürgermeister Feddermann
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
Information
Ergebnis anzeigen
Biodiversität
Information
Biodiversität
Ergebnis anzeigen
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
Information
Die Stadt Aurich ist sehr bestrebt, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in der Stadt durchzuführen. Eine Vielzahl an Maßnahmen wurde bereits umgesetzt. Wie bereits vor mehreren Jahren veranlasst, werden keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet. Eine vom Rat der Stadt Aurich genehmigte Ausnahme stellt ein Mittel dar, mit dem neu gepflanzte Eichen vor dem Befall mit dem Eichensplintkäfer behandelt werden, um einem Totalausfall vorzubeugen. Zur Pflege von versiegelten Flächen wird mittlerweile nur noch ein Heißwasser-Gerät zur thermischen Bekämpfung von Unkraut verwendet. In einigen Bereichen entlang der Straßen wird versucht, nicht alles an Grün beim Mähen zu entfernen, sondern - wenn möglich - einen Streifen an Vegetation (Gräser und Wildkräuter) stehen zu lassen. Diese Maßnahme befindet sich noch in der Erprobungsphase. Jedes Jahr Pflanzung von mehreren Tausend Blumenzwiebeln durch die Ortsräte. Die Blumenzwiebeln werden von der Stadt Aurich gestellt. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
Ergebnis anzeigen
Login für Rats- und Aufsichtsratsmitglieder
Information
Zum Login mit Nutzerkennung gelangen Sie hier: Login für Ratsmitglieder Login abh Login EAE Login swa Login für Rats- und Aufsichtsratsmitglieder
Ergebnis anzeigen
Rat/Sitzungskalender
Information
Ergebnis anzeigen
Bürgerinformation
Information
Informationen zu Sitzungsterminen, Gremien und Mandatsträgern erhalten Sie im Bürgerinformationssystem: Bürgerinformation
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 363 „Westerlooger Straße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.02.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 363 “Westerlooger Straße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Des Weiteren wird die Teilaufhebung der Satzung Nr. 34 „Middels-Westerloog“ gemäß § 10 BauGB und § 1 Absatz 8 Nr. 8 BauGB hiermit bekanntgegeben. Der Bebauungsplan Nr. 363 „Westerlooger Straße“ überdeckt einen Teilbereich der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 34 „Middels-Westerloog“, somit kann die Satzung Nr. 34 „Middels-Westerloog“ im überdeckten Teilbereich aufgehoben werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 363 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen