Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Lebendiger FrauenKalender 2020
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Auch in 2020 wurde das Erfolgsmodell des "Lebendigen FrauenKalenders" fortgesetzt. Jeden Monat sollte auf der Ostfriesischen Halbinsel das Wirken einer bedeutsamen Frau vorgestellt werden. Es wurden sowohl historische Persönlichkeiten in den Mittelpunkt gerückt, als auch Themen aufgegriffen, die einen Bezug zur Gegenwart herstellen und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Ein Beispiel dafür: Eine Veranstaltung, die den Karriereweg von Frauen in der Wissenschaft aufzeichnet. Ein aktuelles Thema über die Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Chancen in einer wissenschaftlichen Ausbildung. In Kurzporträts und Gesprächsrunden sollten junge und erfahrene Wissenschaftlerinnen den Abend begleiten. Eine internationale Tagung sollte das FrauenLeben in Ostfriesland unter der Perspektive, wie der Kulturtourismus in ländlichen Räumen gestärkt wird, betrachten. Diese Beispiele verdeutlichen das Konzept des "Runden Tisches FrauenLeben in Ostfriesland": Aktuelle Themen werden aufgegriffen, historisch, kulturell, wissenschaftlich, didaktisch und touristisch aufbereitet und aus gleichstellungspolitischer Perspektive der Öffentlichkeit präsentiert. Dieses Ziel wird mit dem Kalender praktisch umgesetzt. Leider mussten aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die geplanten Veranstaltungen ausfallen. Lebendiger FrauenKalender 2020
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Bürgersprechstunde
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Die Bürgersprechstunde mit dem Bürgermeister Horst Feddermann wird jeden zweiten Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Familienzentrum in der Jahnstraße 2 in Aurich angeboten. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aurich haben die Möglichkeit, Probleme, Beschwerden und Anfragen, die im Aufgabenbereich der Stadt liegen, mit dem Bürgermeister Horst Feddermann zu besprechen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Termin für die nächste Bürgersprechstunde wird frühzeitig bekanntgegeben. Bürgersprechstunde
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Serviceportal des Landes Niedersachsen
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Mit dem "Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen" hat das Land Niedersachsen ein Serviceportal eingerichtet, auf dem sich etwa 500 Verwaltungsdienstleistungen niedersächsischer Behörden und Kommunen online abfragen lassen. Die Stadt Aurich hat sich diesem Service angeschlossen und bietet ihre Leistungen in diesem Portal an. Sie haben Fragen zum Personalausweis, zum Reisepass oder zu Gewerbeangelegenheiten, aber nicht die Möglichkeit, Ihren Ansprechpartner persönlich aufzusuchen? Das Serviceportal ist ortsunabhängig und rund um die Uhr geöffnet. Sie können mittels Eingabe eines Stichwortes oder themenbezogen nach Ihrem Anliegen suchen. So finden Sie schnell Ihre benötigten Informationen. Mit einem Klick gelangen Sie zum Serviceportal des Landes Niedersachsen: zum Serviceportal des Landes Niedersachsen Serviceportal des Landes Niedersachsen
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Schirum“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 03.04.2019 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Schirum“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 21.02.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 19.02.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 27.06.2019 in öffentlicher Sitzung die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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