Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 355 „Feuerwehr Middels“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 25.08.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 355 „Feuerwehr Middels“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Feuerwehr Middels“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 23.11.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2018.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Aurich, den 20.11.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 259 „Gewerbe- und Sondergebiet Aurich-Süd“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.09.2018 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 259 „Gewerbe- und Sondergebiet Aurich-Süd“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 259 „Gewerbe- und Sondergebiet Aurich-Süd“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 23.11.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt. Aurich, den 20.11.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Es geht weiter!
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Mit einer Einladung zur "Perspektivwerkstatt mit Quartierspaziergang" am 24.08.2018 auf das Gelände der ehemaligen Blücher-Kaserne wurden die Planungen der Stadt Aurich, eine Nachnutzung des Areals zu erarbeiten, wieder aufgenommen. Interessierte erhielten die Möglichkeit, das Gelände zu besichtigen und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, aktiv mit den Vertretern der Stadt Aurich und den Planerinnen und Planern über die aktuellen Arbeitsstände vor Ort zu diskutieren und sich konstruktiv in den Planungsprozess einbringen. Am 01.12.2018 konnte die Zukunft des Geländes der ehemaligen Blücher-Kaserne in einer "Planungswerkstatt" mitgestaltet werden. Am 31.03.2019 konnte das Gelände der Blücher-Kaserne beim "Familientag" noch einmal erkundet werden. Mit der "Abschlusswerkstatt" am 29.11.2019 in der Aula der Lambertischule konnten sich Interessierte den Planungsstand, die Ergebnisse der letzten "Planungswerkstatt" und die weiteren Entwicklungen ansehen. Nähere Informationen zu den weiteren Planungen erhalten Sie unter www.kaserne-aurich.de . Es geht weiter!
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Lebendiger Frauenkalender 2019
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Das Erfolgsmodell des "Lebendigen Frauenkalenders" wurde auch 2019 fortgesetzt. 2018 präsentierte der "Runde Tisch FrauenLeben in Ostfriesland" die Erstausgabe mit 12 Veranstaltungen in der Region. Jeden Monat wurde das Wirken einer historisch bedeutsamen Frau auf der Ostfriesischen Halbinsel vorgestellt. Aufgrund des Erfolges wurde eine Neuauflage mit einem erweiterten Konzept herausgegeben. So soll es nicht nur um historische Persönlichkeiten gehen, sondern es werden auch Themen aufgegriffen, die einen Bezug zur Gegenwart herstellen und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Ein Beispiel dafür ist die Begleitung von Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett durch Hebammen- ein brandaktuelles Thema. Auch beim Thema Frauenwahlrecht ist eine strategische Entwicklung für die Zukunft erforderlich, wie nicht nur die gemeinsame Abschlussveranstaltung der Organisatorinnen im Dezember 2019 gezeigt hat. Das Wahlrecht wurde von engagierten Frauen erstritten, doch auch heute ist die Beteiligung von Frauen in der Politik noch nicht angemessen erreicht. Wo und wie nehmen Frauen Einfluss und welche Weichen sind zu stellen? Es ist somit noch ein Weg vom Wahlrecht zu Beteiligungskultur und alle Frauen sind aufgerufen, ihn gemeinsam zu beschreiten. Diese Beispiele verdeutlichen den Ansatz des "Runden Tisches FrauenLeben in Ostfriesland": Aktuelle Themen werden aufgegriffen, historisch, kulturell, wissenschaftlich, didaktisch und touristisch aufbereitet und aus gleichstellungspolitischer Perspektive der Öffentlichkeit präsentiert. Dieses Ziel wurde mit dem Kalender 2019 praktisch umgesetzt, der in einer Auflage von 15.000 Exemplaren in Ostfriesland sowie dem angrenzenden Friesland, Wilhelmshaven und Ammerland kostenlos verteilt wurde. Lebendiger Frauenkalender 2019
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