Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
Information
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 351 „westlich Rahester Postweg“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 14.06.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 351 „westlich Rahester Postweg“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 351 „westlich Rahester Postweg“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
Information
Der Bebauungsplan mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 28.09.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Aurich, den 26.09.2018 Der Bürgermeister Windhorst
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
Information
Ergebnis anzeigen
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Information
1. Sportstätte auswählen 2. Tag auswählen 3. Auf den Button „Buchung hinzufügen“ klicken (Titel der Buchung = Name des Vereins) 4. Uhrzeit auswählen und speichern 5. Den Anweisungen der Seite folgen, um die Buchung abzuschließen Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Information
Unter folgendem Link können Sie die Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren der Stadt Aurich einsehen: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Ergebnis anzeigen
Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2018
Information
Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2018
Ergebnis anzeigen