Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 308 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Südlich Lüchtenburger Weg im Stadtgebiet Aurich Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 09.07.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 38 vom 09.10.2015 trat der Bebauungsplan Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Der Geltungsbereich der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Südlich Lüchtenburger Weg" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 262 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Schirum, Regenrückhaltebecken (RBB), Dreiecksfläche Fankeweg im Ortsteil Schirum Der Rat der Stadt Aurich hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 08.10.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 19.02.2016 trat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Der Geltungsbereich der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Dreiecksfläche Fankeweg" liegt im Ortsteil Schirum und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Stadt Aurich Inkrafttreten der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Königsmoor in Spekendorf Nr. 06 Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2016 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Königsmoor in Spekendorf Nr. 06 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 25.08.2017 tritt dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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