11. Station: Musikschule
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Seit ihrer Gründung 1971 ist die Musikschule fester Bestandteil im kulturellen Leben der Stadt und des Landkreises Aurich. Sie hat ihren Sitz im denkmalgeschützten Gebäude der "Höheren Töchterschule", An der Stiftsmühle 10. Hier hatten Aurichs Schülerinnen 1897 ihr eigenes Schulgebäude bezogen, nachdem die höhere Mädchenbildung über Generationen in Privathäusern stattgefunden hatte. 1912 wurde die Schule in städtische Trägerschaft übernommen. Davon zeugt das Wappen der Stadt Aurich über dem alten Eingang. Heute wird hier musiziert: Menschen ab 6 Monaten bereits, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis ins hohe Seniorenalter finden sich zusammen. Sie erhalten Instrumental- und Vokalunterricht, der bis zur Studienvorbereitung führen kann. Sie musizieren gemeinsamen in unterschiedlichen Gruppierungen. Im breitgefächerten Angebot einer Vielzahl von Instrumenten, Ensembles und Kursen kann jeder finden, was musikalisch zu ihm passt. Zur Musikschule des Landkreises Aurich gehört auch der Standort in der "Gräfin-Theda-Schule" in Norden, auch eine ehemalige "Höhere Töchterschule". Informationen unter Tel. 04941/ 95 97 06. 11. Station: Musikschule
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Umgestaltung Nürnburger Wall
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Der an den Tunnel angrenzende Balancierparcours eignet sich für jede Altersgruppe. Hier können sich sowohl Kinder als auch Erwachsene in ihren Balancierfähigkeiten ausprobieren, Schrägen überwinden und wackelige Strecken bezwingen. Eine Hängematte sowie ein "Ritter-Karussell" vervollständigen den Parcours. Auch hier bietet die individuelle Bauweise einen erheblichen Vorteil - die Geräteteile können in ihrer Höhe und Ausformung sowohl an die schwierige Topografie vor Ort, als auch an den Wurzelschutz der vorhandenen Bäume angepasst werden. Um den historischen Kontext darzustellen, sind in einigen Bereichen Informationstafeln angebracht - immer in direkter Nähe zu dem entsprechenden "Exponat", wie zum Beispiel dem "Schwert vom Upstalsboom". Die Texte sind für Kinder ab dem Grundschulalter verständlich geschrieben. Um möglicherweise noch mehr Hintergrundwissen zu bekommen, findet man auf einer allgemeinen Informationstafel den Hinweis zum Historischen Museum Aurich. Durch das "kleine Burgportal" verlässt man den Spielplatz wieder - idealerweise mit viel Vorfreude auf das nächste "Häuptlingstreffen" oder einen Besuch im Historischen Museum.
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Organigramm der Stadt Aurich
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Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2017
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Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2017
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße, im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Donumer Straße" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 13.12.2012 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 22.05.2015 trat der Bebauungsplan Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wird die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" liegt im Ortsteil Tannenhausen und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 325 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Östlich Jahnstraße/Familienzentrum im Stadtgebiet Aurich Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 28.05.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 27 vom 24.07.2015 trat der Bebauungsplan Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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