Vergaberichtlinie
Information
-> Richtlinie zur Vergabe der Turn- und Sporthallen der Stadt Aurich für Sportzwecke [PDF] Vergaberichtlinie
Ergebnis anzeigen
Sportstätten-Belegungsportal
Information
Die Stadt Aurich möchte den Vereinssport fördern und stellt allen ortsansässigen Vereinen die in ihrer Trägerschaft stehenden Sportanlagen zur Verfügung. Möchten Sie mit Ihrem Verein eine Sporthalle oder einen Sportplatz für einen Einzeltermin nutzen? Um in Erfahrung zu bringen, welche Sportanlagen zur Verfügung stehen und freie Kapazitäten aufweisen, nutzen Sie bitte das nachstehende Belegungsportal. Die Nutzung der Sportanlagen bei Einzelterminen ist kostenpflichtig (6 Euro pro Stunde für Hallen, 10 Euro pro Tag für Sportplätze). Sie sehen anhand des Belegungsplanes, ob es noch freie Trainingszeiten in den einzelnen Sportanlagen gibt. Bei Buchungsanfragen sind Ihre persönlichen Daten erforderlich (Login) sowie die Zustimmung zur Datenschutzerklärung. Dauernutzungs- und Saisonanfragen werden nicht über dieses Portal abgewickelt!
Ergebnis anzeigen
Sportstätten-Belegungsportal
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
Information
Der Bebauungsplan mit seiner Begründung und dem Umweltbericht wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Be-bauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 24.08.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Aurich, den 22.08.2018 Der Bürgermeister Windhorst
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
Information
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 332 „Gewerbegebiet Schirum III – Teil B“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 23.04.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 332 „Gewerbegebiet Schirum III – Teil B“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Gewerbegebiet Schirum III – Teil B“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen
Septembermaant is Plattdüütskmaant
Information
In jedem Jahr heißt es im Monat September: "In heel Osstfreesland is Septembermaant weer de Plattdüütskmaant" Die Ostfriesische Landschaft hat erstmals 2002 eine "plattdeutsche Woche" eingeführt. Hieraus ist mittlerweile der "Plattdüütstmaant Septembermaant" geworden. Viele Aktionen rund um die plattdeutsche Sprache werden angeboten. Septembermaant is Plattdüütskmaant
Ergebnis anzeigen