Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 13.03.2020 rechtswirksam.
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Die Flächennutzungsplanänderungen können einschließlich der Begründungen und der Umweltberichte sowie der zusammenfassenden Erklärungen während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 11.03.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Des Weiteren hat der Landkreis Aurich die vom Rat der Stadt Aurich am 27.06.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 04.03.2020, Az. IV/60.1-2020/197/Ca, gem. § 6 Abs. 1 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 61. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Middels“ und der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westerlooger Straße/Alter Heerweg“ der Stadt Aurich Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 12.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 43. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 24.06.2019, Az. IV/60.1-2019/04-AUR-43.Ä-Ca, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 43. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Die Flächennutzungsplanänderungen können einschließlich der Begründungen und der Umweltberichte sowie der zusammenfassenden Erklärungen während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 11.03.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 13.03.2020 rechtswirksam.
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