Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
Information
Die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 02.07.2021 rechtswirksam. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich im Foyer, 1. OG, eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 30.06.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachung der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Middels III“ der Stadt Aurich
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Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 04.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossene 69. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 17.06.2021, Az. IV/60.1-2021/212/Tdb, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 69. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Middels III“ der Stadt Aurich
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Öffnungszeiten
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Montag - Freitag|14.00 - 20.00 Uhr|| Samstag und Sonntag|12.00 - 20.00 Uhr|| Öffnungszeiten
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Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich
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Für die Attraktivität der Innenstadt ist es wesentlich, dass bestimmte Schlüsselbranchen bzw. –sortimente im Einzelhandel vorhanden sind, damit ein interessanter Branchenmix sichergestellt ist und Leerstände reduziert werden. Diese Betriebe mit „innenstadtrelevanten Sortimenten“, die planungsrechtlich zulässig sind, fördert die Stadt Aurich gezielt mit der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich“. Mit der Richtlinie soll ein wirkungsvoller Anreiz für die Stärkung der Innenstadt als vitales Einkaufszentrum geleistet werden. Die Neueröffnung/ Neuansiedlung und auch die Übernahme von Betrieben (Bestandssicherung) in der Innenstadt werden durch diese Richtlinie unterstützt. Das Förderprogramm trägt damit zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt von Aurich bei. Die Gewährung einer Förderung erfolgt unter Anwendung der De-Minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013, ABI. L 352/1 vom 24.12.2013. Ein Rechtsanspruch kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden. Förderungen können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. -> Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich [PDF] Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen/ -ansiedlungen / -übernahmen in der Innenstadt der Stadt Aurich
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Kinderferienbetreuung
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Kinderferienbetreuung
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Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gerne zur Verfügung: Jugend- und Familienzentrum Aurich Jahnstraße 2, 26603 Aurich Tel. 04941 - 12 39 00 E-Mail: info@familienzentrum-aurich.de Für weitere Fragen und Anregungen zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aurich unter Tel. 04941-12 19 00 gerne zur Verfügung. Informationen
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