Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Es gelten die allgemein gültigen Corona Regelungen und es sind die Hygienevorschriften zu beachten. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 18.03.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 294 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 16.03.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 294 „Westlich Dornumer Straße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 294 „Westlich Dornumer Straße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 294 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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