Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen Reisemobilstellplatz“ im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 17.03.2022 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 35 vom 01.07.2022 trat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reismobilstellplatz“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 19.08.2022 tritt die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aurich
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aurich
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Fachdienst Bauordnung
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Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Fachdienst Bauordnung der Stadt Aurich wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten: Fachdienst Bauordnung
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Wohngeldabteilung
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Für die Beratung, Beantragung und Bewilligung von Wohngeld wird um Vereinbarung eines Gesprächstermins mit den Mitarbeiterinnen der Wohngeldabteilung der Stadt Aurich gebeten: Wohngeldabteilung
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet weiterhin um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Es gelten weiterhin die allgemein gültigen Corona Regelungen sowie die Hygienevorschriften. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 08.07.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 06.07.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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