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Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
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Die Stadt Aurich bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Aurich hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet: Mailadressen Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@stadt.aurich.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Dateiformate Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Aurich versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Aurich nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: Open Office Formate Adobe Acrobat (pdf, pdf/a) Bilddateien als jpeg, tif, bmp Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Mails, deren Dateianhänge ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet. Mails, deren Größe 15 MB überschreitet, können nicht angenommen werden. Verschlüsselung Die Stadt Aurich kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Signatur Leider kann die Stadt Aurich aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Aurich und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
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Verwendung des Wappens und des Logos
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Das Recht zur Führung eines Wappens ist in § 22 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Bei einer beabsichtigten Verwendung des Wappens der Stadt Aurich und/oder des Logos der Stadt Aurich ist die vorherige Erlaubnis durch die Stadt Aurich einzuholen. Verwendung des Wappens und des Logos
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Rechtshinweise
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Diese Informationen sind ein Service der Stadtverwaltung Aurich und ersetzen keine persönliche Beratung bei der Stadtverwaltung. Alle in den Internetseiten der Stadt Aurich enthaltenen Angaben und Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die Stadt Aurich noch Dritte die Haftung übernehmen. Die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen und soweit die Informationen der Stadt Aurich vorlagen. Alle Informationen dienen ausschließlich zur Information der Besucherinnen und Besucher des Online-Angebotes der Stadt Aurich. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch gesetzte Links auf der eigenen Internetpräsenz die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann, lt. Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. An dieser Stelle wird ausdrücklich erklärt, dass die Stadt Aurich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Die Stadt Aurich distanziert sich aus diesem Grunde ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich die Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage unter http://www.aurich.de gezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten. Für Internetseiten Dritter, auf die die Stadt Aurich durch Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter selbst die Verantwortung. Die Stadt Aurich ist für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Desweiteren können die Web-Seiten der Stadt Aurich ohne Wissen der Stadtverwaltung von einer anderen Web-Seite mittels Hyperlink angelinkt worden sein. Die Stadtverwaltung Aurich übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalte oder irgendeine Verbindung zur Stadt Aurich in Web-Seiten Dritter. Außerdem behält sich die Stadt Aurich jederzeit das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Web-Seiten der Stadt Aurich sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Stadt Aurich. Diese Angabe erfolgt gemäß § 6 Anbieterkennzeichnung des TDG (Teledienstgesetz). Rechtshinweise
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Ziel und Zweck
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Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK) hat die Förderung des Radverkehrs und der Radmobilität in Niedersachsen zum Ziel. Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit der AGFK hinsichtlich der Finanzierung einer Geschäftsstelle und mit Projektmitteln. Die Stadt Aurich ist Mitgliedskommune. Die AGFK nimmt die Vertretung von Radverkehrsinteressen gegenüber dem Land wahr und möchte ein Forum für Vernetzung und Information unter den Kommunen anbieten. Ziel soll sein, dass der Radverkehr landesweit an Bedeutung gewinnt und Niedersachsen wieder den Anschluss an die anderen Bundesländer findet. Im Einzelnen hat sich die AGFK folgende Aufgaben gesetzt: Nachhaltige Unterstützung des Radverkehrs im Alltags- und Freizeitverkehr sowie für den Tourismus. Bündelung der kommunalen Interessen zum Thema Radverkehr in Niedersachsen (Einbringen aktueller Themen: Radwegebenutzungspflicht, Radrouting, Verkehrssicherungspflicht u. a.). Unterstützung der Netzwerkbildung und Angebot als Informations- und Kommunikationsplattform sowie Beratung und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Entwicklung des Radverkehrs als ein aufeinander abgestimmtes System aus Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Service. Unterstützung gemeinsamer kommunaler Radverkehrsstrategien in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen, anderen Verbänden, Vereinen und Institutionen. Entwicklung und Durchführung konkreter Projekte. Unterstützung der Kommunen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Mehr Informationen über die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK) finden Sie unter www.agfk-niedersachsen.de . Ziel und Zweck
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Terminvergabe im Bürgerbüro
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Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Hierdurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Wer beispielsweise einen neuen Personalausweis benötigt, sich ummelden muss oder eine Fundsache beim Bürgerbüro abholen möchte, muss sich im Vorfeld einen Termin über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt Aurich buchen. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen:
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