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„ Aber die personalisierte Ansprache im Newsletter ist so wichtig. “ Ja, und uns ist die Datenminimierung auch wichtig. Vor ein paar Tagen ergab sich ein interessantes Gespräch, dass wir hier an dieser Stelle teilen möchten. Es ging darum, ob wir unsere Newsletter-Abonnenten persönlich ansprechen möchten – also „ Moin Frau Janssen “ oder doch lieber bei der allgemeinen Ansprache – „ Sehr geehrte Damen und Herren “, bleiben werden. Definitiv finden die meisten Menschen eine persönliche Ansprache in einem Newsletter besser. Immerhin entsteht der Eindruck, dass der oder die Leser:in den Newsletter persönlich vom Bürgermeister persönlich erhält. Und ja, auch die Statistik zeigt uns, dass ein Newsletter mit einer persönlichen Ansprache deutlich öfter gelesen wird. Dagegen steht der § 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) . Demnach sind öffentliche und nicht öffentliche Stellen angehalten, nur solche personenbezogenen Daten zu speichern, zu nutzen und zu verarbeiten, die für die Erfüllung des jeweils zugrundeliegenden Zwecks nötig sind. Mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) im Mai 2018 wurde das Prinzip der Datensparsamkeit durch die „ Datenminimierung “ ersetzt. Allerdings sind nicht nur öffentliche Stellen angehalten sich um diese Dinge zu kümmern, sondern auch die Betroffenen selbst sollten sich bei der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten dem Prinzip der Datensparsamkeit verschreiben und nicht jedem alles mitteilen . Stellen Sie sich gern selbst folgende Fragen: Akzeptieren Sie grundsätzlich alle Cookies, um schnell an die gesuchten Inhalte zu kommen oder passen Sie die Einstellungen an? Welche Felder füllen Sie aus, wenn Sie online einkaufen? Nur die Pflichtfelder oder füllen Sie brav alle Felder aus, die angegeben werden? Wenn Sie online etwas bestellen müssen Sie natürlich Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, damit die Ware überhaupt geliefert werden kann. Die Abfrage nach Ihrer Telefonnummer bzw. nach dem Geburtsdatum darf nur freiwillig sein. Denn diese Daten sind für die Lieferung nicht notwendig. Ausnahmen können hier natürlich sein, wenn Sie Produkte kaufen, die nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen oder wenn eine Spedition die Ware liefern wird und ein Termin abgesprochen werden soll. In diesem Zusammenhang kommt also ein weiteres Datenschutzgrundprinzip zum Tragen: die Zweckbindung . Behörden und Unternehmen müssen zunächst festlegen, zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten gesammelt werden sollen . Hiernach lässt sich festlegen, welche Daten für die Erfüllung tatsächlich benötigt werden. Nur die wirklich sinnvollen personenbezogenen Daten dürfen dann ggf. gespeichert, genutzt oder verarbeitet werden. Hier greift dann also wieder die Vorgabe der Datensparsamkeit. Daher haben wir uns entschieden für unseren Newsletter lediglich Ihre E-Mail-Adresse abzufragen. Wir möchten relevante Informationen teilen – für unsere Bürger:innen, Unternehmer:innen, Touristen und Investoren. Auf die Verarbeitung Ihrer Namen wollen wir aus Gründen der Datenminimierung verzichten. Somit bleiben wir bei der Ansprache: „Sehr geehrte Damen und Herren“ in unserem Newsletter.
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Projektbeschreibung
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Zusammenfassung Die Stadt Aurich beabsichtigt die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV (siehe Abbildung 1) sowie die Anbindung des Gesamtgebietes an das überregionale Verkehrsnetz und der Errichtung von Kommunikationsverbindungen. Damit soll die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken in der Region bedient werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 335 umfasst ca. 11,1 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen. Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 Kilometer südlich vor dem Stadtzentrum der Stadt Aurich, im Ortsteil Schirum. Die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche umschließt zudem einen landwirtschaftlichen Hof und mehrere Wallhecken. Das Planungsgebiet grenzt im Osten an die Bundesstraße B72 und im Westen an den Mooräckerschloot mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden verläuft die einspurige Erschließungsstraße "Bengenkampsweg" an die angeschlossen wird. Südlich wird die Planungsfläche durch die VOST (Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter), einen geplanten Regenrückhaltebecken sowie bestehender Wohnbebauung begrenzt. Projektbeschreibung
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Wirtschaftsstandort
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Die Kreisvolkshochschule am Standort Aurich ist eine der umfassendsten Weiterbildungseinrichtungen in der deutschen Volkshochschullandschaft. Ein vielseitiges Kurs- und Lehrprogramm, Weiterbildungsangebote sowie berufliche Qualifizierungen und Ausbildungen in mehreren Berufsfeldern und Ausbildungsberufen gehören zum Angebot. Mit ihren Projekten der beruflichen Bildung geht die Kreisvolkshochschule auf die arbeitsmarktrelevanten Entwicklungen ein. Nähere Informationen unter https://www.kvhs-aurich.de .
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Für Unternehmer*innen
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Alle interessierten Unternehmer*innen können mitmachen. Eine kostenlose Anmeldung kann unter www.stadtgutschein-aurich.de vorgenommen werden. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen und seien Sie Teil eines lokalen Netzwerkes an Geschäften, Gastronomen und Dienstleistern. mehrlink Weitere Informationen: Anleitung für die Registrierung [PDF] Kurzanleitung Gutscheinentwertung per App [PDF] Kurzanleitung Gutscheinentwertung per Web [PDF] Flyer Stadtgutschein Aurich [PDF] Für Unternehmer*innen
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