Kulturmeile
Stadtbibliothek 5. Station: Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek ist ein Dienstleistungszentrum für Bildung und Freizeit und für jeden ein Kommunikationsort bei Fragen aller Art. Die durch die Stadtbibliothek angebotenen Medien können von Einheimischen und Gästen während der Öffnungszeiten in der Hafenstraße 7 nach Belieben genutzt werden. Zur Verfügung stehen Bücher, DVD´s, CD´s, Spiele, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr. Zusätzlich sind Informationsquellen in Form von öffentlichen Internetplätzen vorhanden. Was sich nicht im Bestand der Bibliothek befindet, kann über die Fernleihe bestellt werden. Die ursprüngliche Funktion des Gebäudes als Sparkasse ist heute noch am Portal sichtbar. Mehr Informationen über die Stadtbibliothek finden Sie auch hier.
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Impressum, Rechtshinweise, Datenschutz Anschrift Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Die Stadt Aurich ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Horst Feddermann. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich. Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE811401484 Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1260522138765-000195690 Verantwortlich für den Inhalt Stadt Aurich - Der Bürgermeister - Stabsstelle Bürgermeister - Ihren Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 04941/12-0 oder per e-mail: info@stadt.aurich.de. Kontakt für Medien per e-mail: presse@stadt.aurich.de. Links von anderen Seiten bitte nur allgemein auf http://www.aurich.de . Alle Änderungswünsche (neue Daten etc.) richten Sie bitte an die o. g. Adresse! Sind Ihnen Fehler aufgefallen oder Änderungen von Daten dieser Internet-Seite bekannt? 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Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Aurich hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet: Mailadressen Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@stadt.aurich.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Dateiformate Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Aurich versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Aurich nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: Open Office Formate Adobe Acrobat (pdf, pdf/a) Bilddateien als jpeg, tif, bmp Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Mails, deren Dateianhänge ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet. Mails, deren Größe 15 MB überschreitet, können nicht angenommen werden. Verschlüsselung Die Stadt Aurich kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Signatur Leider kann die Stadt Aurich aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Aurich und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
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Ausschreibungen Brennholzverkauf - Nur für Gewerbetreibende! Die Stadt Aurich beabsichtigt den Verkauf von Brennholz auf dem Kasernengelände. Das Holz stammt aus der Holzernte 2025/2026 und steht in hohem Umfang zur Verfügung. Das Holz kann vor Ort gesichtet werden. Terminabsprache kann ab dem 19.06.2026 - 13.07.2026 erfolgen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Iwwerks Leiter Betriebshof Tel.: 04941/12-2500 E-Mail: iwwerks@stadt.aurich.de Bitte geben Sie ein Angebot bis zum 31.07.2026 ab. Die Räumung des Platzes hat bis zum 31.08.2026 zu erfolgen. Keine Abgabe von Kleinmengen! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an vergabestelle@stadt.aurich.de . Ihre Fragen werden gesammelt. Öffentliche Ausschreibungen Hier gelangen Sie zu den öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Aurich! Bitte wählen Sie aus: Hochbauarbeiten Tiefbauarbeiten Grünflächenarbeiten Lieferungen und Leistungen nach UVgO bzw.VgV ex-post-Transparenz Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt: Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers gewähltes Vergabeverfahren Auftragsgegenstand Ort der Ausführung Name des beauftragten Unternehmens Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren. Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Aurich finden Sie hier: Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A Kontakt Stadt Aurich Zentrale Vergabestelle Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de
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Verwaltung
Bekanntmachungen Sitzungstermine Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Schirum am 16.09.2026 Stadt Aurich (Ostfriesland) Der Bürgermeister Bekanntmachung öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Schirum Termin : Mittwoch, 16.09.2026, 18:00 Uhr Ort: Dorfgemeinschaftshaus Coordohms Huus, Timmeler Straße 22, 26605 Aurich Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 04.06.2026 4. Feststellung der Tagesordnung 5. Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung 6. Einwohnerfragestunde 7. Kenntnisgaben 8. Berichte, Wünsche, Anregungen 9. Anfragen an die Verwaltung 10. Einwohnerfragestunde 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Im Auftrage gez. Friedrichs Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich am 24.09.2026 Stadt Aurich (Ostfriesland) Der Bürgermeister Bekanntmachung öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich Termin : Donnerstag, 24.09.2026, 17:00 Uhr Ort: Ratssaal des Rathauses Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 25.06.2026 4. Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Aurich Vorlage: 26/142 7. Digitale Ratsarbeit - Endgeräte für die Rats- und Ortsratsmitglieder Vorlage: 26/141 8. Verzicht auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses 2023 Vorlage: 26/158 9. Jahresabschluss der Kernverwaltung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2023 und Entlastung des Bürgermeisters Vorlage: 26/157 10. Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung zum "Management kommunaler Zuschüsse" Vorlage: 26/136 11. Annahme von Zuwendungen durch Sponsoring bzgl. des Stadtfestes 2026 - Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG durch den VA Vorlage: 26/140 12. Erweiterung Sparkassenarena Vorlage: 26/170 13. Umstellung des Sponsoringvertrages zwischen der Stadt Aurich und der Handball Management Ostfriesland GmbH (HMO) Vorlage: 26/147 14. Vereinbarung zur weiteren Finanzierung des DRK Übernachtungsheims in der Zingelstraße Vorlage: 26/120/1 15. TuS Aurich-Ost e.V., Antrag auf Zuschuss für Bauvorhaben am Böhnerweg Vorlage: 26/162 16. Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos in der Stadt Aurich Vorlage: 26/112/1 17. Satzung der Stadt Aurich über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (Vorkaufsrechtssatzung), hier: Bereich "westl. Dornumer Straße" Vorlage: 26/159 18. Erwerb einer Grundstücksfläche zwecks Neubau des Feuerwehrzentrums Vorlage: 26/123 19. Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Schirum IV B Vorlage: 26/133 20. Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen 21. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt 22. Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung 23. Einwohnerfragestunde 24. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Im Auftrage gez. Friedrichs Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung: Umbenennung von Straßen Stadt Aurich Fachdienst Planung Öffentliche Bekanntmachung Umbenennung von Straßen Der Ortsrat für den Bereich Schirum hat über die Straßenumbenennung in seiner Sitzung am 04.06.2026 abgestimmt und die in dem Plan dargestellte Straßenverkehrsfläche von „Rußland“ in „Kroglitzweg“ rückbenannt. Die Straße „Kroglitzweg“ erhält den bestehenden Straßenschlüssel 02055. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann auch nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21.10.2011 (Nds. GVBI. S. 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2015 (Nds. GVBI. S. 335), über das elektronische Gerichtspostfach erhoben werden. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html wird hingewiesen. Aurich, den 31.08.2026 Der Bürgermeister Feddermann Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich; hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sandabbau" Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossene 55. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und dem Umweltbericht gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 55. Flächennutzungsplanänderung „Sandabbau“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, grau umrandet dargestellt. Die nicht als Sandabbau dargestellten Flächen im Stadtgebiet werden nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB vom Sandabbau ausgeschlossen. Mehr erfahren Öffentliche Bekanntmachung: Kommunalwahlen am 13. September 2026: Öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Kommunalwahlen am 13. September 2026 Öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses Am Freitag, den 18. September 2026, findet um 11:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich eine öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses statt. Tagesordnung: - Feststellung des Ergebnisses der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister vom 13.09.2026 (sofern keine Stichwahl stattfindet) - Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtratswahl und der Ortsratswahlen vom 13.09.2026 Zu dieser öffentlichen Sitzung hat jedermann Zutritt. Stadt Aurich Aurich, den 03.09.2026 Der Stadtwahlleiter Lücht Einsatzzeiten für Rasenmäher Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen. Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz. Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören. Serviceportal Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren
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Bürgerservice
Schiedsamt Schiedsamt der Stadt Aurich Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, eine einvernehmliche Beilegung eines Streits oder einer Auseinandersetzung herbeizuführen. Das Schiedsamt kann freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerliche-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern empfiehlt sich das ebenso wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben - z. B. als Nachbarn oder Hausgenossen - ergeben können. Bei Streitigkeiten über Ansprüche der im Nds. Nachbarrecht geregelten Nachbarrechte sowie bei vielen kleineren Straftaten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) ist vor Erhebung der Klage bzw. Privatklage grundsätzlich ein Schlichtungs- bzw. Sühneverfahren vor dem Schiedsamt durchzuführen. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gering. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Aurich gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren sind im Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter bzw. dem Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung geregelt. Schiedsperson der Stadt Aurich Frau Gerda Möhlmann Tel. 04941 - 6 68 30 -> Mail an Frau Gerda Möhlmann senden stv. Schiedsperson der Stadt Aurich Herr Olaf Noack
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Unternehmen
Messestadt Aurich als Messestadt Als zentraler Ort in Ostfriesland ist Aurich für eine Vielzahl von Veranstaltungen beliebt, zu denen sich Menschen zu verschiedenen Themen informieren können. So wurden in den vergangenen Jahren kleinere Messen und Börsen zu den Themen Existenzgründung, Zeitarbeit, Gesundheit, Bildung, Wohnen und Kulinarik veranstaltet. Eine ganz neue Qualität als Veranstaltungsort erhielt Aurich mit der Fertigstellung der Sparkassen-Arena, einer Multifunktionshalle, zentral in der Stadt Aurich gelegen. Seit der Eröffnung finden dort regelmäßig Messen, Flohmärkte und themenbezogene Ausstellungen, z. B. zur Frühjahrs-, Oster- und Weihnachtszeit, statt und locken jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich über den Veranstaltungsort “Sparkassen-Arena”: Mehr erfahren Informationen Stadt Aurich Fachdienst Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Pfeiffer-Fecht Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 18 06 Email: pfeiffer-fecht@stadt.aurich.de
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Allgemeines
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