Friedrich Schwiening (1882 - 1924)
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Der Bürgermeister mit der längsten Amtszeit von 42 Jahren war Friedrich Schwiening. Man wollte von vornherein einen ausgebildeten Juristen als Bürgermeister haben. Das Wahlgremium aus den Herren Dr. med. Wolfes, Rechtsanwalt Seckels, den Apothekern Meins und Rassau, dem Weinhändler Winter und dem Kaufmann Eiben entschied sich einstimmig für den 31jährigen Assessor Friedrich Schwiening aus Göttingen. In ihm glaubte man die guten preußischen Beamtentugenden wie Fleiß, Eifer, Fachkenntnisse und Ordnung zu finden. Hinzu kam, dass ihm die bisherigen Vorgesetzten eine "schnelle Auffassungsgabe, taktvolles Verhalten und gefällige Umgangsformen" bescheinigten. Es stellte sich heraus, dass man in allen diesen Punkten recht behalten hatte. Schwiening war 1851 in Springe als Sohn eines späteren Amtsgerichtsrates geboren. Nach dem Jurastudium war er Referendar an verschiedenen Gerichten in Einbeck, Hannover, Otterndorf, Göttingen und Lüneburg gewesen. Zur Zeit seiner Bewerbung war er Assessor beim Amtsgericht Göttingen. Am 8. Dezember 1881 wurde die Einstellung Schwienings als Bürgermeister von Aurich vom Innenministerium in Berlin bestätigt. Senator Winter nahm ihm am 5. Februar 1882 den Eid ab. Schwienings Amtszeit fiel in eine für Deutschland glückliche Zeit, als die sozialen Unruhen am fernab gelegenen Aurich vorbeigingen. Die Entwicklung Aurichs ging langsam und ohne besondere Vorkommnisse vonstatten. So wurde 1889 ein Schlachthaus errichtet, 1894 ein Krankenhaus, 1897 die Lambertischule, 1910 das Gaswerk sowie 1911 das Wasserwerk. 1914 wurde kurz vor Kriegsbeginn das Sparkassengebäude neben dem Rathaus gebaut, dieses selbst war schon einige Jahre zuvor renoviert worden. Trotz des Bürgermeisteramtes fand Schwiening Zeit für andere Ämter, die mit seinem Bürgermeisterposten zu tun hatten. So war er Abgeordneter im Provinziallandtag und seit 1886 auch Landschaftsrat der Ostfriesischen Landschaft. 12 Jahre später wurde er sogar nebenamtlich Syndikus der Ostfriesischen Landschaft. Im Alter von 40 Jahren heiratete er die Ostfriesin Henriette Tannen. Auch in der Politik war Schwiening ein Mann der gezügelten Handlungen. Bei seinem Eintritt ins Berufsleben bezeugten seine Vorgesetzten, er sei "in politischer Beziehung nicht hervorgetreten". Dies blieb so bis zu seiner Pensionierung. Noch als Ruhestandsbeamter konnte er 1933 in einem Fragebogen der nationalsozialistischen Regierung auf die Frage nach einer früheren Parteizugehörigkeit "keine" eintragen. Am 26. September 1924 wurde Schwiening in den Ruhestand versetzt. Er war damals bereits 73 Jahre alt. Am 22. Mai 1935 verstarb er in Aurich. Friedrich Schwiening (1882 - 1924)
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Christian Blancke (1588 - 1604)
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Christian Blancke stammte aus Meppen. Er übte das Amt des Bürgermeisters den größten Teil zusammen mit Burchard Strüwing aus: Blancke von 1588 bis 1604 und Strüwing von 1591 bis 1620. Aus zwei Gründen ist Christian Blancke aus der langen Reihe der Auricher Bürgermeister bis heute bekannt geblieben: Er ist der erste Bürgermeister, der sich um den Wohnungsbau für die ärmere Bevölkerungsschicht bemühte. Zudem ist er der erste Bürgermeister, von dem wir ein Bildnis besitzen. Bekanntlich war Aurich im Jahre 1514 von brandschatzenden Soldaten angesteckt worden. Diese Zerstörung zwang dazu, die Stadt planmäßig nach Osten neu aufzubauen. Schon Edzard der Große hatte mit dem Wiederaufbau begonnen. Sein Sohn Graf Enno setzte das Werk fort. Was Bürgermeister Blancke einige Jahrzehnte später auszeichnete, beschreibt der Amtmann Enno Tjaden wie folgt: "Dieser Bürgermeister hat sich dadurch um die Stadt Aurich verdient gemacht, dass er den Bezirk der Neustadt von dem Gange an, welcher noch heutigen Tages Blanken Warf genannt wird, bis zur Mühle mit den kleinen Häusern für Arbeits- und andere geringe Leute angebaut hat." Die Straße namens Neustadt hieß später Neustädter Straße und heute Marktstraße. In einem dieser Häuser wurde zu Ehren des Erbauers ein Glasfenster eingesetzt, welches sich bis um das Jahr 1800 erhalten hat. Christian Blancke (1588 - 1604)
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Ein technisches Baudenkmal
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Die Stiftsmühle steht auf einem historischen Mühlenplatz. Schon 1731 wurde hier Korn gemahlen. Gegen Zahlung einer "Windheuer" von 50 Gulden jährlich gab der Landesfürst hierzu seine "Concession". Die Mühle befand sich damals noch außerhalb der Stadt. Die entstehende Westervorstadt und die heranwachsenden Bäume nahmen ihr schließlich den Wind. 1858 baute der Müllermeister Hermann Knoop die jetzige Mühle mit der außergewöhnlichen Höhe von annähernd 30 Metern mit fünf Stockwerken. Die Größe der Mühle erlaubte im folgenden Jahrhundert den Einbau weiterentwickelter Mahltechniken, z. B. eine motorbetriebene Walzenstuhlanlage, mit der größere Mengen Mehl hergestellt werden konnten. 1977 rettete der Heimatverein Aurich die Mühle vor dem Verfall und baute sie zu einem Museum aus. Eine umfangreiche Grundsanierung erfolgte in den Jahren 2000 bis 2002. Ein technisches Baudenkmal
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Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Aurich -
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Anschrift: Oldersumer Straße 50 26603 Aurich Telefon: 04941/176-660 Fax: 04941/176-673 E-Mail: Aurich@nla.niedersachsen.de Homepage: https://www.nla.niedersachsen.de Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Aurich -
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
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Anschrift: Eschener Allee 31 26603 Aurich Telefon: 04941/9 51 - 0 Fax: 04941/9 51 - 100 E-Mail: poststelle-aur@nlstbv.niedersachsen.de Homepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
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Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Aurich
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Anschrift: Oldersumer Straße 48 26603 Aurich Telefon: 04941/176 - 0 Fax: 04941/176 - 596 E-Mail: poststelle-aur@lgln.niedersachsen.de Homepage: https://www.lgln.niedersachsen.de Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Aurich
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Das Wappen von Appingedam
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Das Wappen von Appingedam zeigt ein blaues Schild, auf dem eine goldene Pelikanmutter, mit erhobenen Flügeln stehend und ihre drei Jungen mit ihrem Blut fütternd, zu sehen ist. Auf dem Schild befindet sich eine goldene Krone mit fünf Blättern. Das Wappen ist auf einen religiösen Hintergrund zurückzuführen: Die Überlieferung besagt, dass die Pelikanmutter ihre Jungen tötet und nach drei Tagen mit ihrem Blut wieder zum Leben erweckt. Diese Überlieferung steht als Symbolik für das Leiden und die Auferstehung Jesus Christus. Sein Blut steht in diesem Gleichnis im Mittelpunkt. So wie Jesus mit seinem Blut der Menschheit die Erlösung brachte, so erweckt die Pelikanmutter mit ihrem Blut die Jungen zum Leben. Das Wappen ist entlehnt an das Bürgersiegel der Stadt Appingedam. Das älteste erhaltengebliebene Exemplar datiert aus dem Jahre 1308. Das Wappen von Appingedam
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Landgericht Aurich
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Amtsgericht Aurich
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Anschrift: Schloßplatz 2 26603 Aurich Telefon: 04941/99 98 - 400 Fax: 04941/99 98 - 430 E-Mail: agaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de Homepage: https://amtsgericht-aurich.niedersachsen.de Amtsgericht Aurich
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