Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen. Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026 im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus: Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Aurich, den 05.03.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Vorteile als "Refill-Station"
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- Beitrag zum Umweltschutz durch die Reduzierung von Plastikmüll - Beitrag zum Hitzeschutz durch kostenloses, öffentlich zugängliches Trinkwasser, besonders an heißen Sommertagen - Stärkung der Kundenbindung durch nachhaltiges Engagement und zusätzliche Laufkundschaft - Unterstützung städtischer Klima- und Umweltziele - Erhöhung der Sichtbarkeit durch die Eintragung in der “Refill-Karte” Vorteile als "Refill-Station"
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Was ist "Refill"?
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“Refill-Deutschland” ist eine deutschlandweite Initiative, bei der Geschäfte und öffentliche Einrichtungen freiwillig anbieten, mitgebrachte Trinkflaschen kostenlos mit Leitungswasser aufzufüllen. Ziel dabei ist es, Einwegplastik und somit den Plastikmüll zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und einen Zugang zu kostenlosem Trinkwasser zu erleichtern. Bisher nehmen bereits über 7.000 Stationen in Deutschland an der Initiative teil und tragen somit zum Umweltschutz bei. Die teilnehmenden Anlaufstellen können über eine Online-Karte gefunden werden. mehrlink Was ist "Refill"?
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"Refill-Station" werden
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Um eine “Refill-Station” zu werden, werden feste Öffnungszeiten und eine Flaschenfüllmöglichkeit über das Personal oder durch Selbstbedienung der Kundinnen und Kunden benötigt. 1. Machen Sie sich mit dem Refill Hygienekonzept vertraut. mehrlink 2. Teilnehmende Betriebe erhalten einen gut sichtbaren Aufkleber von dem Regionalportal „einfach Heimat“, der Sie als Refill Station kennzeichnet. Gerne können Sie auch den Aufkleber über die Stabstelle Klima & Mobilität erhalten. 3. Bringen Sie den Aufkleber gut sichtbar an Ihrem Fenster oder Ihrer Tür an. 4. Eintragung in die Online-Karte der Refill Stationen. "Refill-Station" werden
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Vorteile für Bürgerinnen und Bürger
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- Kostenloser Zugang zu sauberem Trinkwasser in der Stadt - Beitrag zur Müllvermeidung durch Reduzierung von Einwegflaschen - Praktischer Service für unterwegs - Förderung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstils Vorteile für Bürgerinnen und Bürger
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Kostenloses Trinkwasser für unterwegs
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Immer mehr heiße und trockene Tage stellen Städte vor neue Herausforderungen. Auch in Aurich wird es wichtiger, den Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum zu erleichtern und den Verbrauch von Einwegplastik zu verringern. Mit der Teilnahme an der Initiative “Refill-Deutschland” unterstützt die Stadt Aurich den bewussten Umgang mit Wasser und fördert ein nachhaltiges Angebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste. Kostenloses Trinkwasser für unterwegs
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