Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit
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Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit
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Die Stadt Aurich (Ostfriesland) bietet in den städtischen Kindertagesstätten zum Ausbildungsbeginn im August 2026 mehrere Praxisstellen im Rahmen einer vergüteten Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit an. Dauer 3 Jahre, bei Quereinstieg 1,5 Jahre. Voraussetzung: als Einstellungsvoraussetzung ist ein Nachweis über die Zusage eines Schulplatzes an einer Berufsfachschule, unter anderem an der BBS Emden (bbs1emden.de), der Conerusschule Norden (bbsnorden.de) oder der BBS Wittmund-Esens (bbs-wittmund.de) vorzulegen. Die Bewerbungsfrist an den Schulen endet am 20.02. jeden Jahres. Die Zusage über einen Schulplatz muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. für die Aufnahme einer Tätigkeit ist ein Nachweis ausreichender Masern-Antikörper (Titer) mit ärztlichen Attest vorzulegen. Diese Masernimmunität kann ebenfalls durch zwei nachgewiesene Masernimpfungen belegt werden. Dies gilt nicht, sollten Sie vor 1970 geboren sein. Im Rahmen der Ausbildung in Teilzeitform werden Sie mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden bei der Stadt Aurich beschäftigt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an Berufsfachschulen. Weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wie die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher, sind anschließend möglich. Die Vergütung während der Ausbildung zur „Sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „Sozialpädagogischen Assistenten“ erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), Entgeltgruppe S 02. Die Stadt Aurich verfügt derzeit über 16 eigene Kindertagesstätten, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. In den Einrichtungen werden Kinder in den Altersstufen von Krippe, über Kindergarten bis zum Hortbereich in verschiedenen Gruppenstrukturen und mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten betreut. Die praktische Ausbildung in der obigen Ausbildungsform wird im Elementarbereich (Kindergarten) durchgeführt. Die Stadt Aurich bietet zudem als Arbeitgeberin: eine Jahressonderzahlung sowie eine leistungsorientierte Bezahlung eine Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Möglichkeit der Teilnahme am Firmenfitnessprogramm „Hansefit“ neben 30 Tagen Urlaub zwei weitere Regenerationstage Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen. Als Ansprechpartnerin für etwaige Fragen steht Ihnen Frau Schröder vom Sachgebiet 11.1 – Personal, Telefon-Nr. 0 49 41/12-11 15 zur Verfügung. Ihre Bewerbung und einen Lebenslauf richten Sie bitte an die Stadt Aurich, Sachgebiet 11.1, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich oder per E-Mail an ausbildung@stadt.aurich.de
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 06.11.2025 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 23.01.2026 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 13.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Änderung der Verkehrsführung im Eheweg und Südeweg im Ortsteil Sandhorst
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16.01.2026 - Aufgrund einer mehrmonatigen Baustelle im Südeweg im Ortsteil Sandhorst kommt es zu erheblichen Verkehrsbelastungen in den umliegenden Wohnstraßen, weil die ausgeschilderten Umleitungsstrecken umfahren werden. Die Folge ist ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen auf teilweise sehr schmalen Straßen, auf denen Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich und stellenweise mit Gefahren verbunden ist. Zusätzlich haben die winterlichen Witterungsverhältnisse zu erheblichen Schäden an den Straßenseitenräumen geführt. Durch das wiederholte Ausweichen von Fahrzeugen auf Bankette und Grünstreifen sind diese stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Insgesamt besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zum Schleichverkehr in den umliegenden Straßen gab es mehrere Anwohnerbeschwerden, in denen auch Anregungen für eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs, die von einer Einbahnstraßenregelung bis zur Vollsperrung von Straßen reichten, gehörten. Die Stadt Aurich hat in Abstimmung mit der Polizei geeignete Maßnahmen zur Entschärfung der Verkehrssituation geprüft. Ziel der Stadt Aurich ist es, den Durchgangs- und Schleichverkehr in den betroffenen Bereichen zu unterbinden und die Verkehrssicherheit für Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen sowie weitere Schäden an der Straßeninfrastruktur zu vermeiden. Aus diesem Grund werden in der nächsten Woche folgende verkehrsbehördliche Maßnahmen umgesetzt: Im Eheweg wird in Höhe der Kindertagesstätte ein Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Esenser Straße eingerichtet. Im Südeweg wird in Höhe des 1. Dwarsweges ein Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Hoher Berg eingerichtet. Die Durchfahrtsverbote dienen ausdrücklich dazu, den Durchgangs- und Begegnungsverkehr zu reduzieren. Ein entsprechender Lageplan zur Verdeutlichung der Maßnahmen ist beigefügt. Die Stadt Aurich bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen und um Beachtung der neuen Verkehrsregelungen: (zum Vergrößern bitte anklicken) Änderung der Verkehrsführung im Eheweg und Südeweg im Ortsteil Sandhorst
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