Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit
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Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit
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Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 06.11.2025 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 23.01.2026 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 13.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Änderung der Verkehrsführung im Eheweg und Südeweg im Ortsteil Sandhorst
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16.01.2026 - Aufgrund einer mehrmonatigen Baustelle im Südeweg im Ortsteil Sandhorst kommt es zu erheblichen Verkehrsbelastungen in den umliegenden Wohnstraßen, weil die ausgeschilderten Umleitungsstrecken umfahren werden. Die Folge ist ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen auf teilweise sehr schmalen Straßen, auf denen Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich und stellenweise mit Gefahren verbunden ist. Zusätzlich haben die winterlichen Witterungsverhältnisse zu erheblichen Schäden an den Straßenseitenräumen geführt. Durch das wiederholte Ausweichen von Fahrzeugen auf Bankette und Grünstreifen sind diese stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Insgesamt besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zum Schleichverkehr in den umliegenden Straßen gab es mehrere Anwohnerbeschwerden, in denen auch Anregungen für eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs, die von einer Einbahnstraßenregelung bis zur Vollsperrung von Straßen reichten, gehörten. Die Stadt Aurich hat in Abstimmung mit der Polizei geeignete Maßnahmen zur Entschärfung der Verkehrssituation geprüft. Ziel der Stadt Aurich ist es, den Durchgangs- und Schleichverkehr in den betroffenen Bereichen zu unterbinden und die Verkehrssicherheit für Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen sowie weitere Schäden an der Straßeninfrastruktur zu vermeiden. Aus diesem Grund werden in der nächsten Woche folgende verkehrsbehördliche Maßnahmen umgesetzt: Im Eheweg wird in Höhe der Kindertagesstätte ein Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Esenser Straße eingerichtet. Im Südeweg wird in Höhe des 1. Dwarsweges ein Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Hoher Berg eingerichtet. Die Durchfahrtsverbote dienen ausdrücklich dazu, den Durchgangs- und Begegnungsverkehr zu reduzieren. Ein entsprechender Lageplan zur Verdeutlichung der Maßnahmen ist beigefügt. Die Stadt Aurich bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen und um Beachtung der neuen Verkehrsregelungen: (zum Vergrößern bitte anklicken) Änderung der Verkehrsführung im Eheweg und Südeweg im Ortsteil Sandhorst
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36. Auricher Frauenwochen
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20.01.2026 - Unter dem Motto „Keinen Schritt zurück“ finden vom 13. Februar bis 8. März 2026 die 36. Auricher Frauenwochen statt. In mehr als 30 Veranstaltungen setzen die Arbeitsgemeinschaft Auricher Frauen und zahlreiche Kooperationspartner*innen ein klares Zeichen für Gleichstellung, Selbstbestimmung und die Zukunft der Frauenrechte. Auf dem Programm stehen Vorträge, Workshops, kulturelle Angebote, Filmvorführungen und Aktionen im öffentlichen Raum. Eröffnet werden die Frauenwochen am 12. Februar 2026 um 17.00 Uhr im Ratssaal des Auricher Rathauses mit der Veranstaltung „Gleichstellung in Zeiten des globalen Gegenwinds“. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Auricher Frauen diskutieren aktuelle Herausforderungen der Gleichstellungspolitik sowie Strategien, um erkämpfte Rechte zu sichern und weiterzuentwickeln. „Gerade in Zeiten, in denen frauenpolitische Errungenschaften zunehmend unter Druck geraten, ist es wichtig, Haltung zu zeigen“, betont Anna Eggers, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aurich. „Die Auricher Frauenwochen machen deutlich: Gleichstellung ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern eine gemeinsame Aufgabe für Gegenwart und Zukunft.“ Begleitet werden die Frauenwochen von der Ausstellung „Gleichberechtigung verändert die Welt“ (17. Februar bis 10. März 2026) in der Stadtbibliothek Aurich. Das komplette Programm der 36. Auricher Frauenwochen liegt im Rathaus, der KVHS Aurich und in vielen Institutionen aus. Weitere Informationen sind unter www.auricherfrauen.de und bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Aurich, Tel. 04941-121900, E-Mail: gleichstellung@stadt.aurich.de, erhältlich. → Programm 36. Auricher Frauenwochen [PDF] 36. Auricher Frauenwochen
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Lebendiger FrauenKalender 2026
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09.12.2025 - Frisch erschienen ist der Lebendige Frauenkalender 2026 . Der Kalender bietet auch im neunten Jahr des Erscheinens eine vielfältige Auswahl an Veranstaltungen, Begegnungen und kulturellen Höhepunkten: Das Jahr beginnt mit einem Doppel-Vortrag über Künstliche Intelligenz für Frauen. In Emden gibt es im Ostfriesischen Landesmuseum anlässlich des Internationalen Frauentages eine Führung von Frauen für Frauen. Die Rolle von Frauen auf der Flucht nach dem Zweiten Weltkrieg wird in der Gedenkstätte Tidofeld näher betrachtet. Die Journalistin Andrea Röpke untersucht den Einfluss politisch rechter Strömungen auf unsere Gesellschaft. Weitere spannende Themen erwarten die Gäste in jedem Monat. Die Veranstaltungen sind über die gesamte Ostfriesische Halbinsel verteilt, ein Vortrag kann online verfolgt werden. Personen jeglichen Geschlechts sind eingeladen. Die Mehrzahl der Angebote ist kostenfrei. Der Lebendige FrauenKalender 2026 liegt in vielen Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Volkshochschulen und Touristikbüros ab Mitte Dezember aus. → Lebendiger FrauenKalender 2026 [PDF] Weitere Informationen und aktuelle Angebote zu „FrauenLeben in Ostfriesland“ gibt es im Internet unter www.frauenleben-ostfriesland.de Für weitere Auskünfte stehen folgende Frauen des Runden Tisches „FrauenLeben in Ostfriesland“ gerne zur Verfügung: Anja Zimmermann, Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde Moormerland, Tel. 04954-801207, Email: a.zimmermann@moormerland.de Frauke Jelden, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Aurich, Tel. 04941-161660, Email: fjelden@landkreis-aurich.de Text und Bild: Runder Tisch FrauenLeben in Ostfriesland Lebendiger FrauenKalender 2026
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