Aktuelle Ausschreibungen zu Lieferungen und Leistungen nach UVgO bzw. VgV
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Aktuelle Ausschreibungen zu Grünflächenarbeiten
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Lieferungen und Leistungen nach UVgO oder VgV
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Es liegen zur Zeit keine aktuellen Ausschreibungen der Stadt Aurich zu Lieferungen und Leistungen nach UVgO bzw. VgV vor.
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Grünflächenarbeiten
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Es liegen zur Zeit keine aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Aurich zu Grünflächenarbeiten vor.
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Aktuelle Ausschreibungen Tiefbauarbeiten
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Aktuelle Ausschreibungen Hochbauarbeiten
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Aktuelle Ausschreibungen Hochbauarbeiten
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ex-post-Transparenz
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Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt: Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers gewähltes Vergabeverfahren Auftragsgegenstand Ort der Ausführung Name des beauftragten Unternehmens ex-post-Transparenz
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Öffentliche Ausschreibungen
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Radverkehrsbeauftragter der Stadt Aurich
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In seiner Sitzung am 11.11.2021 hat der Rat der Stadt Aurich beschlossen, dass Herr Frank Patschke zum Radverkehrsbeauftragten in der Stadt Aurich berufen wird. Herr Frank Patschke ist als beratendes Mitglied im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verkehr vertreten. Zudem kann er als beratendes Mitglied an Sitzungen des Rates, anderer Fachausschüsse oder Arbeitsgruppen teilnehmen, sofern Themen des Radverkehrs behandelt werden. Die Ausübung der beratenden Tätigkeit beschränkt sich auf die Aufgaben als Radverkehrsbeauftragter der Stadt Aurich. Die Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten sind ehrenamtlich. Herr Frank Patschke übernimmt als Radverkehrsbeauftragter eine Vielzahl an Aufgaben. Im Vordergrund stehen die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Steigerung der Attraktivität des Fahrradverkehrs. Er ist Ansprechpartner für Fragen, die den Radverkehr in der Stadt Aurich betreffen. Er berät, hilft und vermittelt in Fragen, denen Fahrradfahrer im Alltag begegnen. Der Radverkehrsbeauftragte übernimmt im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten folgende Aufgaben: Er berät die Verwaltung, die Ausschüsse und die Arbeitsgruppen der Stadt in allen Fragen des Radverkehrs. Zu entsprechenden Tagesordnungspunkten im Rahmen von Ausschusssitzungen wird er eingeladen und gehört. Er gibt Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern weiter und macht selbst Vorschläge zu allen Fragen, die den Radverkehr in Aurich betreffen. Er wird bei Verkehrsbereisungen, soweit sie den Radverkehr betreffen, hinzugezogen. Er führt zusammen mit der Polizei in Schulen und Kindergärten Verkehrssicherheitstage durch. Er berät den Verkehrsverein und andere Träger des Tourismus in Fragen des Radtourismus. Anregungen, aber auch Beschwerden zum Radverkehr in der Stadt Aurich werden gerne entgegengenommen. Radverkehrsbeauftragter der Stadt Aurich
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Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen
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Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich. Diesen Personenkreis will die Stadt Aurich mit Erstattung der außergewöhnlichen Belastung des Grundpreises (Grundpreis von 15,00 Euro je Fahrt inkl. 5 km Fahrtstrecke) für maximal zwei Fahrten - jeweils einfache Fahrt - pro Monat fördern. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche). Die Gutscheine sollen von den beteiligten Beförderungsunternehmen formlos mit der Stadt Aurich abgerechnet werden. Mit diesen Gutscheinen werden nur Fahrten gefördert, die im Stadtgbiet beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert. Die Zuschüsse werden auf Antrag vergeben. Antragsberechtigt sind Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich und einem gültigem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) und/oder H (Hilflos) und/oder mindestens dem Pflegegrad 3 . Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges. Der Zuschuss wird in Form von Gutscheinen gewährt. Die Anträge können schriftlich bei der Stadt Aurich, Fachdienst Bildung/Soziales/Sport Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich gestellt werden. Der Schwerbehindertenausweis ist dem Antrag beizufügen bzw. bei persönlicher Antragstellung vorzulegen. Ein Antragsformular steht auch hier zum Download zur Verfügung. Es ist mit der Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadt Aurich einzureichen. Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen
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