Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 10.01.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 314 “Spaalstraße“ rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2025.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 06.01.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 314 „Spaalstraße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2011 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 314 „Spaalstraße“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 314 „Spaalstraße“ wird damit rückwirkend zum 14.09.2012 in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 314 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024
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Neubau eines Verbindungswegs für den Fuß-/ Radverkehr Ostfriesland- Wanderweg bis Raiffeisenstraße (Gewerbegebiet Süd)
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Dezember 2024: Nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen erfolgten Mitte September 2024 die Bautätigkeiten zum Neubau eines wichtigen Verbindungsweges zwischen dem innerstädtischen Ostfriesland-Wanderweg und der Gewerbestraße „Raiffeisenstraße“ im Gewerbegebiet Süd. Der neue Verbindungsweg verläuft zwischen dem Gelände von Strabag und dem ehemaligen Wessels Gebäude und erstreckt sich über eine Länge von rd. 100 m. Der 2,50 m breite, rot gepflasterte Weg schafft eine äußerst wichtige, erstmalige Verbindung zwischen dem Ostfriesland-Wanderweg und dem Gewerbegebiet Süd mit vielen stark frequentierten Zielen für den täglichen Bedarf. Mit dem Neubau verfolgt die Stadt Aurich das Ziel, neben einen Ausbau in Breite und Qualität, auch die Vernetzung des beliebten Ostfriesland-Wanderweges stetig zur verbessern und somit die Radverkehrsinfrastruktur attraktiver zu gestalten. Die Maßnahme wurde Ende des Monats November 2024 fertiggestellt und ist bereits für den Fuß-/ Radverkehr freigegeben. Trotz teilweiser widriger Witterungsbedingungen konnte der Neubau innerhalb von 10 Wochen hergestellt werden. Im Nachlauf werden noch 3 Straßenleuchten aufgebaut, um den Weg auszuleuchten. Die entsprechenden Vorbereitungen sind bereits erfolgt. Die Ausführung erfolgte durch das Bauunternehmen Jeschke GmbH aus Blomberg und hat Kosten i.H.v. rd. 80.000 € hervorgerufen. Stadt Aurich kann für die Fördermaßnahme mit bis zu 90 % Förderung auf die förderfähigen Kosten rechnen. Neubau eines Verbindungswegs für den Fuß-/ Radverkehr Ostfriesland- Wanderweg bis Raiffeisenstraße (Gewerbegebiet Süd)
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024
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Der Bebauungsplan Nr. 350 liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2024.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.12.2024 tritt der Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 17.12.2024 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 350 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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