Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
Information
Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 28.03.2025 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. SA 8a rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2025.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 24.03.2025 Der Bürgermeister Feddermann
Ergebnis anzeigen
Prävention für Aurich
Information
Am 27.01.2025 hat sich der Verein „Prävention für Aurich“ neu konstituiert. Mit einem neu gewählten Vorstand, dessen Vorsitzender Bürgermeister Horst Feddermann ist, setzt der Verein auf eine klare Ausrichtung und Zielsetzung. Unterstützt wird er von Stephan Zwerg (Leiter der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund) als zweitem Vorsitzenden sowie Kassenwartin Sandra Cassens (Mitarbeiterin der RVB), Schriftführerin Dr. Edith Ulferts (Fachbereichsleiterin bei der Stadt Aurich) und Geschäftsführer Dirk Oidtmann (Leiter des Zentralen Kriminaldienstes bei der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund). Weitere engagierte Persönlichkeiten sind der Kassenprüfer Frank Müller (Sparkasse Aurich-Norden) und Jörg Köhler (Aurich zeigt Gesicht) sowie die Vorstandsmitglieder Landrat Olaf Meinen und Erste Stadträtin Laura Vorwerk. Der Verein zählt derzeit 35 Mitglieder. Der Verein konzentriert sich weiterhin auf das Auricher Stadtgebiet und legt großen Wert auf gezielte Präventionsarbeit, die den spezifischen Bedürfnissen der Stadt Aurich gerecht wird. Mit neuer Energie möchte der Verein zukunftsorientierte Initiativen vorantreiben.
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Indu-Nord, nördlich der Bahnlinie“ Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 63. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 14.03.2025, Az. 1513/2024, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter der Maßgabe, dass die Planunterlage mit einem Nordpfeil ergänzt wird, genehmigt. Der Geltungsbereich der 63. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen
Umweltbericht_zur_63._FNP-AEnderung.pdf.pdf
PDF
Umweltbericht_zur_63._FNP-AEnderung.pdf.pdf pdf /user_upload/pdf-files/Bauleitplanung/Rechtskraft_2025/63._FNP-AEnderung/Umweltbericht_zur_63._FNP-AEnderung.pdf.pdf
Ergebnis anzeigen