Bekanntmachung_Bundestagswahl_Recht_auf_Einsicht_Waehlerverzeichnis.pdf
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 12.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Satzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Das Ziel der Satzung ist die Innen- bzw. Eigenentwicklung des Ortskerns von Schirum zu stärken, um den Bedarf an Wohnbebauung insbesondere für bauwillige Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden. Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Die Satzung Nr. 63 liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Des Weiteren wird die in Kraft getretene Satzung gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 24.01.2025 tritt die Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 17.01.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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Landschaftspflegerischer_Fachbeitrag.pdf
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Anlage_1_zum_LPF_Wasserrechtlicher_antrag_auf_Vernaessung_einer_Hochmoorflaeche.pdf
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Anlage_2_zum_LPF_Biotoptypen-Bestandsplan_Stand_April_2024.pdf
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Programm_Frauenwochen_2025.pdf
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