Bauleitplanung
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung, de, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 04.04.2025 wird die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 28.03.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Der Bebauungsplan Nr. 310 „Östlich Wallstraße“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 25.04.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 310 „Östlich Wallstraße“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 16.04.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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FrauenLeben in Ostfriesland
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Aktuell gibt es sieben anerkannte FrauenORTE auf der Ostfriesischen Halbinsel: 20. März 2011 Wilhelmine Siefkes, Leer mehrlink 16. März 2012 Hermine Heusler-Edenhuizen, Pewsum-Krummhörn mehrlink 02. April 2014 Recha Freier, Norden mehrlink 01. Oktober 2015 Antje Brons, Emden mehrlink 20. Februar 2016 Maria von Jever mehrlink 08. Juni 2018 Ingrid Buck, Aurich mehrlink 17. Oktober 2021 Sara Oppenheimer, Esens mehrlink *Kulturnetzwerk Ostfriesland: Ostfriesland besteht aus den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund sowie der Seehafenstadt Emden. Die touristische Marke „Ostfriesland“ umfasst die gesamte Ostfriesische Halbinsel vom Dollart bis zum Jadebusen zusätzlich mit den Landkreisen Ammerland, Friesland und der Jadestadt Wilhelmshaven. An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an die Kollegen der Oldenburgischen Landschaft, die das Projekt freundschaftlich unterstützen und begleiten.
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17.07.2025_-_Oberflaechenentwaesserungskonzept_gesamt.pdf
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11.04.2025_-_Umweltbericht_Teil_2_Begr._B-Plan_173-1-11-04-2025.pdf.pdf
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FD25-325-12_Bekanntmachung_Neuanschaffung_Schrankenanlage.pdf
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Oberflaechenentwaesserungskonzept.pdf
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Oberflaechenentwaesserungskonzept.pdf pdf /user_upload/pdf-files/Bauleitplanung/Rechtskraft_2025/B-Plan_3A_2/Oberflaechenentwaesserungskonzept.pdf
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