Energiebericht
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Stadt Aurich Fachdienst Klima/Umwelt/Verkehr Bgm-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Tjaden Klimaschutzmanager Zimmer-Nr.: 214 Tel.-Nr.: 04941/12-26 10 E-Mail: klimaschutz@stadt.aurich.de
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Energiebericht der Stadt Aurich
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Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude und die weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten und Treibhausgasemissionen dabei entstehen. Den Energiebericht der Stadt Aurich für den Betrachtungszeitraum 2020-2022 können Sie hier nachlesen: Energiebericht der Stadt Aurich
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Rechte und Pflichten
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Rechte und Pflichten
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Rechte und Pflichten
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Wichtige Informationen für Eigentümer, Pächter, Mieter und Investoren: Infoblatt für Eigentümer, Pächter, Mieter und Investoren [PDF] Antrag zur sanierungsrechtlichen Genehmigung [PDF] Rechte und Pflichten
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Serviceportal
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Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren Serviceportal
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 -18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, einsehen. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen. Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
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Mitfahrzentrale PENDLA
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