Unterwegs mit der Stadtführervereinigung Aurich
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Sie spazieren über die noch teilweise vorhandene Stadtbefestigung und durch die Fußgängerzone mit ihrer besonderen Atmosphäre: Gut erhaltene Häuser, restaurierte Fassaden aus verschiedenen Jahrhunderten und wunderschöne Giebel. Sie sehen aber auch das neue Aurich und eine bemerkenswerte Komposition aus alt und neu, wie den Marktplatz, die "gute Stube" Aurichs. Wann dürfen wir Sie begrüßen? Wir freuen uns! Unterwegs mit der Stadtführervereinigung Aurich
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Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung
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Kostümierte Stadtführungen
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Lernen Sie Aurichs wechselvolle Stadtgeschichte auf anschauliche Weise anhand von humorvollen Szenen und erstaunlichen Anekdoten kennen. In wechselnden Rollen und Kostümen entführen die „Kulturgesichter“ Reenste Cornelis und Katja Druivenga Sie zu einer rasanten Zeitreise und lassen vergangene Jahrhunderte vor Ihren Augen wieder lebendig werden. mehrlink Kostümierte Stadtführungen
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Projektbeschreibung
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Zusammenfassung Die Stadt Aurich beabsichtigt die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV (siehe Abbildung 1) sowie die Anbindung des Gesamtgebietes an das überregionale Verkehrsnetz und der Errichtung von Kommunikationsverbindungen. Damit soll die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken in der Region bedient werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 335 umfasst ca. 11,1 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen. Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 Kilometer südlich vor dem Stadtzentrum der Stadt Aurich, im Ortsteil Schirum. Die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche umschließt zudem einen landwirtschaftlichen Hof und mehrere Wallhecken. Das Planungsgebiet grenzt im Osten an die Bundesstraße B72 und im Westen an den Mooräckerschloot mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden verläuft die einspurige Erschließungsstraße "Bengenkampsweg" an die angeschlossen wird. Südlich wird die Planungsfläche durch die VOST (Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter), einen geplanten Regenrückhaltebecken sowie bestehender Wohnbebauung begrenzt. Projektbeschreibung
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt aus Richtung Osten über den bestehenden "lehmdobbenweg", der an der Bundesstraße B72 anschließt. Weiterhin ergeben sich zwei Anschlusspunkte an das umliegende Straßennetz. Richtung Süden an den "Lehmdobbenweg" und Richtung Norden an den "Bengenkampsweg". Die innere Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße mit einer abzweigenden Verbindungsstraße sowie zwei Erschließungsstichen die am Ende jeweils mit einer Wendeanlage ausgestattet sind. Für den östlichen Bereich, der für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sind Nebenanlagen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Im weiteren Planungsgebiet sind Nebenanlagen vorerst nicht vorgesehen. Optional besteht allerdings die Möglichkeit die Versorgungsstraßen perspektivisch als Geh-und Radwege auszubauen. Der bestehende Lehmdobbenweg wird auf einen Teilabschnitt, mit einer Länge von ca. 240 m zurückgebaut.
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Das Industrie- und Gewerbegebiet Schirum besteht bisher aus den Teilgewerbegebieten Schirum I bis III. Die Grundstücksflächen des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum I und II sind bereits vollständig vermarktet. Im Gewerbegebiet Schirum III stehen derzeit noch rd. 7 ha. Nettobaufläche in der Vermarktung. Weitere Gewerbeflächen sin zurzeit in den Industrie- und Gewerbegebieten Aurichs nicht verfügbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,00 Mio. Euro brutto. In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass sich das Land an den förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 2,40 Mio. Euro mit 60 %, mithin rd. 1,44 Mio. Euro beteiligt. Die restlichen Kosten werden als Eigenanteil über den Haushalt 2019 ff. der Stadt Aurich abgedeckt. Projektträger und -management Die in der Mitte Ostfrieslands gelegene Stadt Aurich (ca. 42.000 Einwohner, Kreisstadt) hat im Rahmen ihrer nach dem Kommunalverfassungsrecht verankerten Allzuständigkeit die Aufgabe, die erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt der Schaffung ausreichender und bedarfsorientierter wirtschaftsnaher Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Als selbständige Stadt verfügt die Stadt Aurich über die erforderliche Verwaltungskraft, um das beabsichtigte Projekt erfolgsorientiert umsetzen zu können. Seit Mitte des vorherigen Jahrzehnts konnten mehrere Großprojekte durch die Stadt Aurich erfolgreich umgesetzt werden. Aufbauend auf die in diesem Zusammenhang erworbenen Erfahrungen darf von einer erfolgreichen Umsetzung des hier in Rede stehenden Projekts ausgegangen werden. Zudem lebt sie das Leitbild einer wirtschaftsfreundlichen Kommune. Projekt Gegenstand des Projektes ist die Erschließung von Erweiterungsflächen des Industrie- und Gewerbegebiets Schirum IV in Aurich-Schirum. Der Grund für die Erschließung liegt in der starken Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen in Aurich. Es stehen derzeit noch rund 7 ha Gewerbeflächen zur Verfügung. Über einen großen Teil dieser Flächen werden bereits Verkaufsgespräche geführt. Das geplante Industrie-und Gewerbegebiet umfasst 11,5 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen entlang der Bundesstraße. Für die beantragte Zuwendung ist die Fläche 3 (siehe Abbildung 2) von ca. 6,1 ha Brutto zugrunde gelegt. Dieser Bereich des Gewerbegebietes Schirum IV soll weitgehend als uneingeschränktes Gewerbegebiet entwickelt werden. Unternehmen, die die KMU Voraussetzungen erfüllen sollen bevorzugt werden. In dem nicht zuwendungsfähigen Bereich (Fläche 1) soll insbesondere die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich angestrebt werden. Ein entsprechender Kreuzungsbereich ist bereits vorhanden. Die Erschließung des Gewerbegebiets umfasst 5 Straßenabschnitte. Die zentrale Erschließung erfolgt über die Planstraße A und dem Lehmdobbenweg. Die Planstraße B erschließt die Fläche 1. Innerhalb der Fläche 3 werden die Planstraßen C und D erschlossen. Die Kostenverteilung ist entsprechend den Flächen 1 bis 3 zugeordnet. Für den Antrag sind nur die Kosten der Fläche 3 und anteilig der Fläche 2 berücksichtigt worden.
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