Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Wohngeldabteilung
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Für die Beratung, Beantragung und Bewilligung von Wohngeld wird um Vereinbarung eines Gesprächstermins mit den Mitarbeiterinnen der Wohngeldabteilung der Stadt Aurich gebeten: Wohngeldabteilung
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Fachdienst Bauordnung
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Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Fachdienst Bauordnung der Stadt Aurich wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten: Fachdienst Bauordnung
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aurich
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen Reisemobilstellplatz“ im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 17.03.2022 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 35 vom 01.07.2022 trat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reismobilstellplatz“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 19.08.2022 tritt die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren an eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der angeführten 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplans gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses und im Internet dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 17.08.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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