Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geöffnet. Die Bebauungspläne mit den jeweiligen Begründungen und der zusammenfassenden Erklärung können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden gem. § 10 Absatz 3 BauGB treten die Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für die überlagerten Bereiche, am 05.11.2021 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 03.11.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Serviceportal OpenRathaus der Stadt Aurich
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Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Sie haben die Möglichkeit, Dienstleistungen über eine Anmeldung am Serviceportal anzufragen. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Das Servicekonto kann künftig für die Beantragung diverser Dienstleistungen genutzt werden. Es soll in den nächsten Monaten sukzessive ausgebaut werden. Serviceportal OpenRathaus der Stadt Aurich
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Gleichstellungsplan 2021-2023
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Der Gleichstellungsplan der Stadt Aurich nach § 15 des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG) vom 09.12.2010 für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung: - Gleichstellungsplan der Stadt Aurich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 [PDF] - Präsentation Gleichstellungsplan der Stadt Aurich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 [PDF] Gleichstellungsplan 2021-2023
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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27. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Tannendörp“ im Ortsteil Tannenhausen 32. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich Wallster Loog“ im Ortsteil Walle 26. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nahversorgung Wiesenstraße“ im Ortsteil Sandhorst 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fachmarktzentrum West“ im Ortsteil Extum Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“, den Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 15.07.2021 sowie den Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.06.2021 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.04.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 79 vom 01.10.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 80 vom 08.10.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 70 vom 20.08.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 24.05.2019 trat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 12.11.2021 treten die oben genannten Berichtigungen des Flächennutzungsplans in Kraft. Die Geltungsbereiche der Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Der Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“, Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ und die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ wurden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, der Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“ wurde ebenfalls im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren an eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an die Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der oben angeführten Berichtigungen des Flächennutzungsplanes wurden die Darstellungen der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der Bebauungspläne gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses und im Internet dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 10.11.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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