Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 10.07.2020 rechtswirksam. Die Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 08.07.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Pflanzung mehrerer Schmetterlingsbeete auf insgesamt 90 m² an der „Von-Jhering-Straße“ / „Ecke Julianenburger Straße“, „Fockenbollwerkstraße“ und „Große Mühlenwallstraße“ / „Eingang Osterstraße“.
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Dort - wo möglich - wird bei Baumpflege- und Fällmaßnahmen versucht, das Totholz in den Flächen zu belassen, um Habitate für Käfer etc. zu schaffen. In einigen, nicht verkehrsrelevanten Bereichen werden abgestorbene Bäume nicht gänzlich entfernt, sondern als Habitatbäume belassen und auf etwa 4 m Höhe „abgebaut“.
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Pflanzung von Wildstauden entlang des Ems-Jade-Kanals auf etwa 1.000 m² mit Zustimmung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Grundstückseigentümer.
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Anlage einer Lilienwiese auf 100 m² (Pflanzung von Lilien und zusätzliche Einsaat mit Blühwiese) am „Erdbeerweg“ / „Ecke Heiratsweg“ im Auricher Ortsteil Extum.
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Pflanzung eines Schmetterlingsbeetes auf 30 m² an der „Großen Mühlenwallstraße/Durchgang Zingelstraße“.
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