Bürgerinformation
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 363 „Westerlooger Straße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.02.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 363 “Westerlooger Straße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Des Weiteren wird die Teilaufhebung der Satzung Nr. 34 „Middels-Westerloog“ gemäß § 10 BauGB und § 1 Absatz 8 Nr. 8 BauGB hiermit bekanntgegeben. Der Bebauungsplan Nr. 363 „Westerlooger Straße“ überdeckt einen Teilbereich der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 34 „Middels-Westerloog“, somit kann die Satzung Nr. 34 „Middels-Westerloog“ im überdeckten Teilbereich aufgehoben werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 363 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 10.07.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 08.07.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung
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Bekanntmachung der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hotelerweiterung Köhlers Forsthaus“ und der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Alte Post Ogenbargen“ der Stadt Aurich Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 12.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 67. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 19.05.2020, Az. IV/60.1-2020/201/Tdb, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 67. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Des Weiteren hat der Landkreis Aurich die vom Rat der Stadt Aurich am 20.02.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene 64. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 17.06.2020, Az. IV/60.1-2020/202/Tdb, gem. § 6 Abs. 1 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 64. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 10.07.2020 rechtswirksam. Die Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Flächennutzungsplanänderungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 08.07.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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