Bestellformular für Brennholz (Mischholz)
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung
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Inkrafttreten der Satzung Nr. 16N „Schirumer Leegmoor“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 07.11.2019 in öffentlicher Sitzung die Satzung Nr. 16N „Schirumer Leegmoor“ gemäß § 34 BauGB und gemäß § 10 Absatz 3 BauGB als Satzung beschlossen. Ziel der Satzung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten entlang der Straße „Zum Schirumer Leegmoor“ und „Tillkampsweg“. Der Geltungsbereich der Satzung Nr. 16N ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Die Satzung Nr. 16N mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 20.12.2019 tritt die Satzung in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2019.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus der Stadt Aurich am 27.12.2019 geschlossen ist. Aurich, den 17.12.2019 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Serviceportal des Landes Niedersachsen
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Mit dem "Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen" hat das Land Niedersachsen ein Serviceportal eingerichtet, auf dem sich etwa 500 Verwaltungsdienstleistungen niedersächsischer Behörden und Kommunen online abfragen lassen. Die Stadt Aurich hat sich diesem Service angeschlossen und bietet ihre Leistungen in diesem Portal an. Sie haben Fragen zum Personalausweis, zum Reisepass oder zu Gewerbeangelegenheiten, aber nicht die Möglichkeit, Ihren Ansprechpartner persönlich aufzusuchen? Das Serviceportal ist ortsunabhängig und rund um die Uhr geöffnet. Sie können mittels Eingabe eines Stichwortes oder themenbezogen nach Ihrem Anliegen suchen. So finden Sie schnell Ihre benötigten Informationen. Mit einem Klick gelangen Sie zum Serviceportal des Landes Niedersachsen: Serviceportal des Landes Niedersachsen
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Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2020
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Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2020
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Bekanntmachung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erholungsgebiet Tannenhausen“ der Stadt Aurich Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 27.06.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 68. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 05.12.2019, Az. IV/60.1-2019/196/Ca, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 68. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 24.01.2020 rechtswirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 22.01.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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