Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neuausweisung von Windparkflächen" Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 22.11.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossene 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtgebiet mit zwei Sondergebieten im Bereich Meerhusener Moor und der Erweiterung des Bürgerwindparks Königsmoor mit der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen außerhalb der Sondergebiete für Windenergieanlagen für das übrige Gemeindegebiet im baurechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB mit Verfügung vom 30.04.2019, Az. IV/60.1-2019/04-AUR-45Ä-Ca, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Auflagen genehmigt. Außerhalb der dargestellten Sondergebiete (Windenergie und Flächen für die Landwirtschaft) zur Steuerung der Zulässigkeit von privilegierten Windenergieanlagen sind gemäß § 35 Absatz 3, Satz 3 BauGB im gesamten Außenbereich der Stadt Aurich in der Regel keine weiteren Windenergieanlagen gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB zulässig. Dies betrifft sowohl Windparks als auch Einzelanlagen. Der Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Aurich mit Darstellung der zusätzlich geplanten Sondergebiete für Windenergie und Landwirtschaft mit Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich gem. § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB ist den nachfolgenden Karten, die Bestandteil dieser Bekanntmachung sind, zu entnehmen: Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 26.07.2019 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2019.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 24.07.2019 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Schirum IV“ der Stadt Aurich
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Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 28.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 52. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 11.06.2019, Az. IV/60.1-2019/03-AUR-52.Ä.-Ca, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 52. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Schirum IV“ der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 12.07.2019 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2019.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 09.07.2019 Der Bürgermeister Windhorst
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