Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
Information
Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 12.07.2019 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2019.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 09.07.2019 Der Bürgermeister Windhorst
Ergebnis anzeigen
Lärmaktionsplan
Information
Lärmaktionsplan
Ergebnis anzeigen
Lärmaktionsplan
Information
Die Stadt Aurich ist nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen. Für die Stadt Aurich stellt die aktuelle Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes die Stufe 4 dar. Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Die Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne ergeben sich aus § 47 d Abs. 2 BImSchG in Verbindung mit Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG. Danach müssen z.B. Angaben zur Beschreibung der örtlichen Situation und der Betroffenheit und zu den daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschlägen enthalten sein. Die Randbedingungen zu deren Umsetzung und die erwarteten Wirkungen sind ebenfalls zu beschreiben. Darüber hinaus müssen Aktionspläne diejenigen Angaben enthalten, die gemäß Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG an die Kommission übermittelt werden müssen. Die Grundlagenarbeit hierfür wurde dabei im Jahr 2022 geleistet. Als Grundlage dienten dabei u.a. eigene Verkehrserhebungen, welche vom FD Ordnungswesen durchgeführt wurden. In seiner Sitzung am 14. November hat der Rat der Stadt Aurich die Abwägung zu den im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24.06.2024 bis 22.07.2024 eingegangenen Stellungnahmen sowie den Lärmaktionsplan 4. Stufe in der vorliegenden Fassung beschlossen. Den Lärmaktionsplan in seiner gültigen Fassung finden Sie untenstehend zum Download zu Ihrer Information.
Ergebnis anzeigen
Radrundtouren
Information
Radrundtouren
Ergebnis anzeigen
Ziel und Zweck
Information
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK) hat die Förderung des Radverkehrs und der Radmobilität in Niedersachsen zum Ziel. Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit der AGFK hinsichtlich der Finanzierung einer Geschäftsstelle und mit Projektmitteln. Die Stadt Aurich ist Mitgliedskommune. Die AGFK nimmt die Vertretung von Radverkehrsinteressen gegenüber dem Land wahr und möchte ein Forum für Vernetzung und Information unter den Kommunen anbieten. Ziel soll sein, dass der Radverkehr landesweit an Bedeutung gewinnt und Niedersachsen wieder den Anschluss an die anderen Bundesländer findet. Im Einzelnen hat sich die AGFK folgende Aufgaben gesetzt: Nachhaltige Unterstützung des Radverkehrs im Alltags- und Freizeitverkehr sowie für den Tourismus. Bündelung der kommunalen Interessen zum Thema Radverkehr in Niedersachsen (Einbringen aktueller Themen: Radwegebenutzungspflicht, Radrouting, Verkehrssicherungspflicht u. a.). Unterstützung der Netzwerkbildung und Angebot als Informations- und Kommunikationsplattform sowie Beratung und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Entwicklung des Radverkehrs als ein aufeinander abgestimmtes System aus Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Service. Unterstützung gemeinsamer kommunaler Radverkehrsstrategien in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen, anderen Verbänden, Vereinen und Institutionen. Entwicklung und Durchführung konkreter Projekte. Unterstützung der Kommunen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Mehr Informationen über die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK) finden Sie unter www.agfk-niedersachsen.de . Ziel und Zweck
Ergebnis anzeigen
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK)
Information
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK)
Ergebnis anzeigen