Kindergarten "Extumer Drachenstube"
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Anschrift: Kontakt: Kindergarten "Extumer Drachenstube" Extumer Loog 1 26605 Aurich-Extum Eva Strauß Tel.: 04941 - 6 97 77 79 E-Mail: kita.extum@stadt.aurich.de Überblick: Anzahl Betreuungsplätze: 25 Betreuungszeiten: 7.30 - 13.30 Uhr Anzahl Betreuer: 3 Kindergarten "Extumer Drachenstube"
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Datenschutzbeauftragter
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Der behördliche Datenschutzkoordinator der Stadt Aurich ist Herr Timo Peters. Der behördliche Datenschutzkoordinator ist wie folgt zu erreichen: Behördlicher Datenschutzkoordinator der Stadt Aurich Herr Timo Peters Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Telefon: 04941/12-16 10 E-Mail: Datenschutzkoordinator@stadt.aurich.de
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Bekanntmachung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „nordwestlich alte Kolonate“ der Stadt Aurich
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Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 21.04.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossene 49. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 11.05.2018, Az. IV/60.1-2018/3 AUR-49.Änd.-kem, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 49. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „nordwestlich alte Kolonate“ der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung am 01.06.2018 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 30.05.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 343 (Fockenbollwerkstraße/Wanderweg) Der Rat der Stadt Aurich hat am 23.04.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 343 (Fockenbollwerkstraße/Wanderweg) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 343 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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