Nationale Klimaschutzinitiative
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Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Nationale Klimaschutzinitiative
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Strategiepapier Kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich
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Informationen zu der Nationalen Klimaschutzinitiative finden Sie zudem auf der der Seite des Projektträgers Jülich ( www.ptj.de/klimaschutzinititative-kommunen ).
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Stadt Aurich Bekanntmachung zur Bauleitplanung Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 360 (Kino Emder Straße) Der Rat der Stadt Aurich hat am 02.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 360 (Kino Emder Straße) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi) von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichten (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 09.02.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Aurich, den 07.02.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kino Emder Straße Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 360 „Kino Emder Straße“ nebst Begründung, in seiner Sitzung am 02.03.2017 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 09.02.2018 trat der Bebauungsplan Nr. 360 „Kino Emder Straße“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 23.02.2018 tritt die 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in Kraft. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Geltungsbereich der 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes „Kino Emder Straße“ liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 360 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 360 „Kino Emder Straße“ gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 – Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 21.02.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauplatzkarte
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Die nachstehende Karte weist die Lage der bestehenden Baugebiete in der Stadt Aurich auf. Mit einem Klick auf das jeweilige Baugebiet erhalten Sie ebenfalls nähere Informationen. Bauplatzkarte
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