Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Anlagen: 11. Änderung Flächennutzungsplan Erholungsgebiet Tannenhausen Begründung Zusammenfassende Erklärung Umweltbericht - Schutzgebiete Planzeichen - Avifaunakartierung Ewiges Meer - Wasserbefundberichte - Schutzgebiete Karte - Umweltbericht F-Plan Biotoptypenkarte - Nichtfachliche Beschreibung - Wellengutachten - Feststellung Umweltbericht - Algenvorkommen Badesee - Beschreibung Badesee - EU-Einstufung Badewasserqualität 1991-2014 - Fischbesatz Badesee - Messergebnisse 2012 Badesee - Messergebnisse 2013 Badesee - Messergebnisse 2014 Badesee - Messergebnisse 2015 Badesee - Physikalische Eigenschaften 2010-2013 Badesee - Umweltbericht Lageplan Ersatzwallhecke Plaggenburg
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 259/1 (Gewerbe- und Sondergebiet Aurich - Süd) Der Rat der Stadt Aurich hat am 26.02.2009 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 259 (Gewerbe- und Sondergebiet Aurich - Süd) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausdrücklich auf die textlichen Festsetzungen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Der Antrag gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person oder Behörde und Träger sonstiger Belange nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 17.11.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 15.11.2017 Der Bürgermeister -Windhorst-
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 (Industriegebiet NORD) Der Rat der Stadt Aurich hat am 19.10.2009 in öffentlicher Sitzung die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 (Industriegebiet NORD) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 08.12.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind dauerhaft im Internet hinterlegt unter: www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html . Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 06.12.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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frauenORT Aurich
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Bereits seit 2016 besteht eine Initiative aus dem Historischen Museum Aurich, der Ostfriesischen Landschaft, der Volkskundlerin Dr. Hedwig Hangen und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Aurich, die sich mit der Einrichtung eines frauenORTs Aurich befasst. Ende 2017 wurde die Entscheidung getroffen, dass Aurich frauenORT werden und den Namen Ingrid Buck tragen soll. Ingrid Buck war Ostfrieslands erste und einzige Landschaftsrätin. Mit Engagement, Disziplin, Weitblick und Mobilität überwand sie die Grenzen der traditionellen Frauenrolle. Sie hat es verstanden, sich ohne Studium als Frau in den Forschungsstand einer Wissenschaft einzuarbeiten und dazu beizutragen, dass die ostfriesische Volkskunde mit modernen Methoden zu neuen Erkenntnissen geführt wurde und jenseits von Heimattümelei einen zeitgemäßen Platz in der europäischen Wissenschaft einnahm. Sie leistete einen wesentlichen Beitrag zu unserer musealen Kulturlandschaft, die in Niedersachsen als vorbildlich gilt. Seit 1968 war Ingrid Buck Leiterin der Arbeitsgruppe Volkskunde und wurde am 8. Juni 1968 zur ersten und bis heute einzigen Landschaftsrätin gewählt. Der Landesfrauenrat Niedersachsen e. V. entschied positiv über den Antrag und am 8. Juni 2018 war es dann soweit: Der frauenORT Ingrid Buck wurde feierlich eingeweiht. Ein Stadtrundgang mit drei Stationen machte das facettenreiche Leben und Wirken der gebürtigen Auricherin deutlich.
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