Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung am 27.10.2017 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 25.10.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Anlagen: 11. Änderung Flächennutzungsplan Erholungsgebiet Tannenhausen Begründung Zusammenfassende Erklärung Umweltbericht - Schutzgebiete Planzeichen - Avifaunakartierung Ewiges Meer - Wasserbefundberichte - Schutzgebiete Karte - Umweltbericht F-Plan Biotoptypenkarte - Nichtfachliche Beschreibung - Wellengutachten - Feststellung Umweltbericht - Algenvorkommen Badesee - Beschreibung Badesee - EU-Einstufung Badewasserqualität 1991-2014 - Fischbesatz Badesee - Messergebnisse 2012 Badesee - Messergebnisse 2013 Badesee - Messergebnisse 2014 Badesee - Messergebnisse 2015 Badesee - Physikalische Eigenschaften 2010-2013 Badesee - Umweltbericht Lageplan Ersatzwallhecke Plaggenburg
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 259/1 (Gewerbe- und Sondergebiet Aurich - Süd) Der Rat der Stadt Aurich hat am 26.02.2009 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 259 (Gewerbe- und Sondergebiet Aurich - Süd) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausdrücklich auf die textlichen Festsetzungen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Der Antrag gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person oder Behörde und Träger sonstiger Belange nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 17.11.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 15.11.2017 Der Bürgermeister -Windhorst-
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 (Industriegebiet NORD) Der Rat der Stadt Aurich hat am 19.10.2009 in öffentlicher Sitzung die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 (Industriegebiet NORD) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 08.12.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind dauerhaft im Internet hinterlegt unter: www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html . Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 06.12.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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