Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Südlich Lüchtenburger Weg" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 262 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Schirum, Regenrückhaltebecken (RBB), Dreiecksfläche Fankeweg im Ortsteil Schirum Der Rat der Stadt Aurich hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" nebst Begründung, in seiner Sitzung am 08.10.2015 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 19.02.2016 trat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes verbindlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Dreiecksfläche Fankeweg" liegt im Ortsteil Schirum und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Stadt Aurich Inkrafttreten der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Königsmoor in Spekendorf Nr. 06 Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2016 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Königsmoor in Spekendorf Nr. 06 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 25.08.2017 tritt dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung liegt im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus. Jedermann kann die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan im OT Spekendorf ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die der Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB oder der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. Aurich, den 21.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erholungsgebiet Tannenhausen" der Stadt Au r ich Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 03.03.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossene 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 28.09.2017, Az. IV/60.1-2017/7 AUR-11.Änd.-(5/5.3)-kem, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 11. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung am 27.10.2017 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 25.10.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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