Umwelt
Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien Freiflächen-Photovoltaik Potenzialstudie Zur Erfüllung der Vorgaben des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) hat die Stadt Aurich über das Büro Thalen Consult eine Potenzialstudie beauftragt und durchgeführt. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Politik wurde dabei eine Potenzialfläche ermittelt, die fortan als Suchraum für Bauvorhaben zur solaren Stromerzeugung in der Freifläche dient. Zwei wesentliche Dokumente sind dabei: der Erläuterungsbericht [PDF] die Karte der Potenzialflächen [PDF] Innerhalb der Potenzialflächen kann über eine allgemeine Bauvoranfrage der Prozess zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans angestoßen werden. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht. Kontakt Stadt Aurich Stabstelle Klima und Mobilität Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Neumann Tel.-Nr.: 04941/12-26 05
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Bauleitplanung
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2023 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen. Des Weiteren werden die Bebauungspläne 41/1 inkl. 41/1, 1. -2. Änderung sowie Nr. 63 im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ aufgehoben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 372 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, 2. OG eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet weiterhin um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 17.02.2023 tritt der Bebauungsplan Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ in Kraft sowie die Aufhebung der oben angeführten Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2023.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 15.02.2023 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 372 [PDF] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 372 [PDF] Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 372 [PDF]
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Radverkehr
Radverkehr Rückblick auf abgeschlossene Maßnahmen Was tut sich im Radverkehr in Aurich? Auf dieser Plattform geben wir in unregelmäßigen Abständen einen Rückblick über die abgeschlossenen Maßnahmen. Umbau des Knotenpunktes Schützenstraße / Rudolf-Eucken-Allee November 2025: Am 6. Oktober 2025 erfolgte der Baubeginn zum Umbau des Knotenpunktes „Schützenstraße / Rudolf-Eucken-Allee“. Trotz teilweise widriger Witterungsbedingungen konnten die Tiefbauarbeiten entsprechend des Bauzeitenplans durchgeführt werden, sodass am 18.11.2025 die Abnahme der Bauleistungen erfolgte. Aufgrund der zahlreichen, teilweise langanhaltenden Niederschläge haben sich die Projektbeteiligen dazu entschieden, eine Freigabe für den öffentlichen Verkehr am 28. November 2025 vorzunehmen. Hintergrund ist der hohe Wassergehalt im Straßenaufbau. Auftraggeber der Baumaßnahme war der Bauträger Schomaker aus Dörpen, der gemeinsam mit der Stadt Aurich anteilig die Baukosten trägt. Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgte durch das Tiefbauunternehmen Strabag. Die Stadt Aurich bedankt sich ausdrücklich bei den durch die Baumaßnahme betroffenen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis der Einschränkungen während der Bauzeit. Hoheberger Weg – Neue Markierungen Oktober 2025: Im Zuge der jährlich wiederkehrenden Markierungsarbeiten bedurfte es einer Erneuerung der weißen Furtmarkierungen entlang des Hoheberger Weges innerhalb der Einmündungsbereiche, die durch den vorhandenen Gehweg gekreuzt werden. Für eine maximale Langlebigkeit dieser Markierungen kamen hier sogenannte Markierungssteine zum Einsatz. Eickebuscher Weg/Ostfriesland-Wanderweg September 2025: Im Stadtgebiet wurde im April 2024 ein weiterer Abschnitt des Ostfriesland-Wanderweges neu gepflastert und in Folge dessen auf die neue Regelbreite von 3,00 m ausgebaut. Außerdem entstand eine Einengung des Querungsbereiches des Eickebuscher Weges, eine Aufpflasterung sowie eine geänderte Vorfahrtsregelung. Als ergänzende Maßnahme ist dort im Monat September 2025 ein Verkehrsspiegel errichtet worden, um die querenden Fußgänger und Radfahrer frühzeitig erkennen zu können und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Aufbau von Fußrasten im Stadtgebiet Juni 2025: Im Rahmen der Umsetzung des “Masterplans Radverkehr 2030”, den der Rat der Stadt Aurich am 27.06.2019 beschlossen hat, erfolgt gegenwärtig der Aufbau von rund 10 Fußrasten im Auricher Stadtgebiet. Nachdem der städtische Betriebshof die ersten beiden Fußrasten an der Pferdemarktkreuzung montiert hat, erfolgte durch den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Aurich, Frank Patschke, und dem zuständigen Fachdienst Tiefbau ein Funktionstest. Dabei betont Frank Patschke „Ich bin begeistert über die erstklassige Teamarbeit und das dabei erzielte Ergebnis. Von der Sinnhaftigkeit der Fußrasten bin ich absolut überzeugt“. Die Fußrasten kennzeichnen sich durch eine Länge von 3,00 m, sodass eine Nutzung auch von 2 Personen möglich ist. Das Fußtrittbrett bietet durch sein Oberflächenprofil einen optimalen Halt und durch den zusätzlichen Handgriff/Handlauf auf einer Höhe von rund 1,20 m auch einen zusätzlichen Halt für Radfahrende oder Rennradfahrer. Gemäß den Empfehlungen des Masterplans Radverkehr 2030 hat die Stadtverwaltung Aurich relevante Knotenpunkte im Stadtgebiet hinsichtlich möglicher und geeigneter Standorte näher betrachtet. In Abwägung der Flächenverfügbarkeit, des Baumschutzes, vorhandener Versorgungsleitungen und weiterer Belange wurden 10 Standorte ausgewählt. Neben der Pferdemarktkreuzung sollen weitere Fußrasten an folgenden Knotenpunkten folgen: Emder Straße/ Wallster Weg, Von-Jhering Straße/ Bahnhofstraße, Ostertorkreuzung, Leerer Landstraße/ Popenser Straße, Julianenburger Straße/ Oldersumer Straße, Esenser Straße/ Südeweg sowie Emder Straße/ Dreekamp. Die Stadtverwaltung Aurich plant, die Aufbautätigkeiten bis Ende Oktober 2025 abzuschließen. Die Herstellung der individuellen eigens entwickelten Fußrasten erfolgte durch den örtlichen Metallbauer Horst Schierz und hat Kosten i.H.v. rd. 5.000 € hervorgerufen. Ausführungen im Masterplan Radverkehr 2030: An wichtigen Knotenpunkten wird empfohlen, Ampelgriffe oder Fußrasten anzubringen. Diese stellen eine Erleichterung für den Radverkehr dar und erhöhen deren Komfort. Dadurch wird eine fahrradgerechte Verkehrsplanung ergänzt und das Radfahren im Alltag ein kleines Stück angenehmer gestaltet, sodass beim Warten an der Lichtsignalanlage nicht abgestiegen werden muss. Auf dem Bild ist Radverkehrsbeauftragter Frank Patschke zu sehen, der die neue Fußraste an der Pferdemarktkreuzung testet und begeistert ist. Ausbau Wanderweg im Ortsteil Brockzetel Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Radverkehr 2030, den der Rat der Stadt Aurich am 27.06.2019 beschlossen hat, wurde der 3. Bauabschnitt des Ems-Jade- Kanal Wanderwegs hergestellt. Die Ausbaulänge erstreckt sich über rd. 860 m zwischen “Zum Herrenmoor” (Anschluss 2. BA) und “Kippweg”. Um eine Dauerhaftigkeit und gute Ebenheit zu gewährleisten, erfolgte der Ausbau in Betonbauweise mit einer Stärke von 16 cm. Statt eines schmalen Pflaster-/Schotterweges wird der Fuß- und Radverkehr künftig auf einer Breite von 2,00 m geführt. Der 3. Bauabschnitt startete im Monat Mai 2025. Der Bauablauf erfolgte ohne Probleme und Unterbrechungen, sodass eine Fertigstellung im Monat Juli 2025 erfolgte. Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten erfolgte die umgehende Freigabe für die Verkehrsteilnehmer. Am 05.08.2025 erfolgte abschließend die Bauabnahme. Die Baukosten können mit rd. 215.000,- € beziffert werden, von denen etwa 50 % gefördert werden. Im Masterplan Radverkehr 2030 wird der Ausbau im Abschnitt zwischen „Im Neuen Moor“ bis zur Stadtgrenze Richtung Osten angeregt und empfohlen, um „eine durchgängige gute Qualität aufzuweisen“. Nach einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wiesmoor im Jahr 2020 wurden die ersten 900 m im Stadtgebiet Aurich ausgebaut. Im Jahr 2021 und 2023 erfolgte dann der 1. und 2. Bauabschnitt mit einer Ausbaulänge von jeweils rd. 1,5 km. Mit Fertigstellung des 3. Bauabschnitts konnte die Gesamtmaßnahme abgeschlossen werden. Hinweis zur Förderung Bei der Maßnahme “Ausbau Wanderweg im Ortsteil Brockzetel” handelt es sich um eine Investitionsförderung aus dem Förderkonzept KLARA 2023-2027. Mehr erfahren Mit diesem Vorhaben werden die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung unterstützt. Ziel ist es, die zukunftsfähige Weiterentwicklung der LEADER Regionen unter Berücksichtigung von Interessen regionaler Gruppen zu fördern. Wenn Sie mehr über die LEADER Region Mittleres Ostfriesland erfahren möchten, klicken Sie bitte hier! Erneuerung des Kreisverkehrsplatzes „Popenser Straße“ April 2025: Nachdem im Oktober 2022 die Sanierung der Popenser Straße auf einer Länge von rd. 630 m abgeschlossen wurde, starteten am 16.09.2024 die Bautätigkeiten zur Erneuerung des Kreisverkehrs (Radius: rd. 17 m) beim Auricher Fernsehturm. Die Erneuerung des Kreisverkehrs umfasste unter anderem eine Radverkehrsführung und die Aufbringung von Piktogrammen. Zudem erfolgte die Herstellung einer Zufahrt (Rampe) auf die Fahrbahn aus Richtung “Schoolpad”. Damit konnte eine Verbesserung für Radfahrende erzielt werden. Hierneben umfasst die Erneuerung des Kreisverkehrs folgende Leistungen: Kreisinsel, begrünt mit Bestandsbaum (Neu: Energiesäule für eine Weihnachtsbeleuchtung), Kreisinnenring, Betonfertigteile inkl. Unterbau, Kreisfahrbahn, Asphaltbauweise inkl. Unterbau, Entwässerungsrinne und Straßeneinläufe (deutliche Erhöhung der Anzahl an Straßeneinläufen), Gehweg: regelkonformer Ausbau auf 2,50 m Breite, Barrierefreiheit: Einbau von taktilen Leitelementen, Straßenbeleuchtung: LED-Technik sowie optimiertes Beleuchtungskonzept inkl. Erdkabel und Schaltschrank, Fahrbahnmarkierung und Verkehrsbeschilderung. Nach einer frostbedingten Unterbrechung der Bautätigkeiten in den Wintermonaten erfolgte am 24.04.2025 eine Abnahme der Bauleistungen. Anfang der KW. 18 erfolgt der Fugenverguss der Betonelemente des Kreisinnenrings. Anschließend kann zum Ende der KW. 18 eine Freigabe für den öffentlichen Straßenverkehr erfolgen. Die Ausführung der Maßnahme erfolgte durch das örtliche Unternehmen Kerker aus Tannenhausen und hat Kosten i.H.v. rd. 650.000 € hervorgerufen. Im Verlauf der Maßnahme gab es keine relevanten Kostensteigerungen. Neubau eines Verbindungswegs für den Fuß-/ Radverkehr Ostfriesland- Wanderweg bis Raiffeisenstraße (Gewerbegebiet Süd) Dezember 2024: Nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen erfolgten Mitte September 2024 die Bautätigkeiten zum Neubau eines wichtigen Verbindungsweges zwischen dem innerstädtischen Ostfriesland-Wanderweg und der Gewerbestraße „Raiffeisenstraße“ im Gewerbegebiet Süd. Der neue Verbindungsweg verläuft zwischen dem Gelände von Strabag und dem ehemaligen Wessels Gebäude und erstreckt sich über eine Länge von rd. 100 m. Der 2,50 m breite, rot gepflasterte Weg schafft eine äußerst wichtige, erstmalige Verbindung zwischen dem Ostfriesland-Wanderweg und dem Gewerbegebiet Süd mit vielen stark frequentierten Zielen für den täglichen Bedarf. Mit dem Neubau verfolgt die Stadt Aurich das Ziel, neben einen Ausbau in Breite und Qualität, auch die Vernetzung des beliebten Ostfriesland-Wanderweges stetig zur verbessern und somit die Radverkehrsinfrastruktur attraktiver zu gestalten. Die Maßnahme wurde Ende des Monats November 2024 fertiggestellt und ist bereits für den Fuß-/ Radverkehr freigegeben. Trotz teilweiser widriger Witterungsbedingungen konnte der Neubau innerhalb von 10 Wochen hergestellt werden. Im Nachlauf werden noch 3 Straßenleuchten aufgebaut, um den Weg auszuleuchten. Die entsprechenden Vorbereitungen sind bereits erfolgt. Die Ausführung erfolgte durch das Bauunternehmen Jeschke GmbH aus Blomberg und hat Kosten i.H.v. rd. 80.000 € hervorgerufen. Stadt Aurich kann für die Fördermaßnahme mit bis zu 90 % Förderung auf die förderfähigen Kosten rechnen. Sanierung Ostfriesland-Wanderweg November 2024: Beginnend ab Ende Oktober 2024 wurden die Bautätigkeiten zur Sanierung des Ostfriesland-Wanderweges auf einer Gesamtlänge von rd. 500 m aufgenommen. Der Abschnitt startet nördlich der Spekendorfer Straße, nach einem kurzen Pflasterabschnitt durch den Forst und erstreckt sich in nördliche Richtung. Die bestehende verfestigte/ geschotterte Wegeführung hat eine rd. 5 cm starke wassergebundene Weckdecke erhalten. Infolge der Sanierung ist der Abschnitt wieder auf gesamter Breite von rd. 2,00 m für den Fuß-/ Radverkehr nutzbar. Die Ebenheit der Oberfläche wurde deutlich verbessert, ebenso wie die Entwässerungseigenschaften der Wegeführung, sodass auch nach Regenperioden die Befahrbarkeit sichergestellt ist. Die Ausführung der Maßnahme wurde Mitte November 2024 abgeschlossen und erstreckte sich somit lediglich über 3 Wochen. Die Ausführung erfolgte durch das örtliche Unternehmen Garrelts & Sohn GmbH und hat Kosten i.H.v. rd. 25.000 € hervorgerufen. Optimierung der Wegeführung Großes Sett/Westgaster Weg Im Monat September 2024 wurden die Bautätigkeiten aufgenommen, um die Wegeführung vom „Großen Sett“ bis zur Fahrradstraße "Westgaster Weg" auf einer Länge von rd. 100 m zu sanieren. Die bisherige leicht grobkörnig geschotterte Wegeverbindung wurde als wassergebundene Weckdecke hergestellt und zugleich in Teilen um rd. 15 cm erhöht. Als Ergebnis wurde die Ebenheit verbessert und primär nach langanhaltenden Regenperioden die Befahrbarkeit verbessert. Aufgrund der Erkenntnis, dass bei feuchten Witterungsbedingungen die Nutzung der Wegeverbindung unattraktiv ist, wurde ein doppelter Straßeneinlauf eingebaut, um den Wasserabfluss zu verbessern. Im Anschlussbereich an den Westgaster Weg erfolgte zudem eine Pflasterung zur Oberflächenbefestigung. Im Weiteren werden dort auch noch Poller aufgebaut, um den Zugang für den Kfz-Verkehr zu unterbinden. Die Ausführung der Maßnahme wurde im Oktober 2024 abgeschlossen. Die Ausführung erfolgte durch die örtliche Unternehmen Garrelts & Sohn GmbH und Erwin Rabenstein GmbH und hat Kosten i.H.v. rd. 15.000 € hervorgerufen. Fertigstellung Querungshilfe am Ostfriesland Wanderweg Im Monat September 2024 konnte eine weitere Querungsstelle des Ostfriesland Wanderweges mit einer städtischen Straße verkehrssicher umgebaut und für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Die Querung mit der Wohnstraße „Lützowallee“ wurde auf + 10 cm aufgepflastert. Der Höhenunterschied wird über Rampensteine überwunden, die auch bereits an der Querungsstelle „Eickebuscher Weg“ eingebaut wurden und aufgrund Ihrer Formgebung und weiß markierten Signalwirkung ein positives Echo hervorgerufen haben. Zudem erfolgte eine beidseitige Einengung der Fahrbahn auf rd. 3,50 m. Weiterhin verläuft die rote Pflasterung des Ostfriesland Wanderweges mit einer Breite von rd. 3,00 m durchgängig über die Wohnstraße. Im Zusammenhang mit den baulichen Änderungen erfolgt in den kommenden Wochen eine Prüfung, ob eine Änderung der Vorfahrtregelung an der benannten Querungsstelle möglich ist. Die Ausführung der Maßnahme erfolgte durch das Straßen- und Tiefbauunternehmen Erwin Rabenstein GmbH und hat Kosten i.H.v. rd. 25.000 € hervorgerufen. Änderung der Wegeführung "Am Pferdemarkt" Im Monat September 2024 wurden die Bautätigkeiten aufgenommen, um die Wegeführung vom Knotenpunkt „Pferdemarktkreuzung“ zum Haupteingang des Combi XL direkter zu gestalten. Die neu hergestellte Wegeführung verläuft über den öffentlichen Kfz-Stellplatz bei der Pizzeria Harlekin. Infolge der Wegeführung wurde die Stellplatzanzahl der Parkplatzanlage um 5 Stellplätze reduziert. Eine Anzahl, die sich als erträglich und vertretbar erweist. Die rund 3,00 m breite Wegeführung wurde mit Klinkermaterial hergestellt, um sich somit in die bestehende Gestaltung optimal einzufügen. Neben der direkten Wegeführung hat die Maßnahme ein weiteres wichtiges Ziel verfolgt. Die bisherige Wegeführung verleitete den Fuß- und Radverkehr, durch die Benutzung von Beetflächen, direkter zum Ziel zu gelangen. Als Folge entwickelte sich ein sogenannter „Trampelpfad“, der den Wurzelraum der anliegenden, geschützten Bäume verdichtet hat. Im Zuge der Maßnahme wurden die Beetflächen eingefasst und der Oberboden aufgelockert und somit auch ein aktiver Baumschutz betrieben. Nach bereits erfolgter Freigabe zur Nutzung der Wegeführung erfolgte in der KW. 44 2024 die Abnahme der Tiefbauleistungen. Um auch die Verkehrssicherheit, primär in der dunklen Jahreszeit, zu erhöhen, werden im Weiteren noch 2 Straßenleuchten aufgebaut. Entsprechende Stromleitungen wurden bereits verlegt. Die Ausführung der Maßnahme erfolgte durch das örtliche Unternehmen Wiesenser Tiefbau GmbH und hat Kosten i.H.v. rd. 40.000 € hervorgerufen. Freigabe des Geh-/Radweges am Ems-Jade-Kanal Juli 2024: Im Rahmen der Umsetzung des Masterplan Radverkehr 2030, den der Rat der Stadt Aurich am 27.06.2019 beschlossen hat, wurde der Ems-Jade-Kanal-Wanderweg im Abschnitt „Grüner Weg“ bis zur „Schleuse Rahe“ auf einer Länge von rd. 1.900 m umfassend saniert und auf eine Breite von rd. 2,50 m ausgebaut. Neben der Bedeutung für den touristischen Radverkehr ist der ausgebaute Abschnitt eine zentrale Radverkehrsroute Richtung Stadtzentrum, primär für die Auricher Ortsteile Rahe und Haxtum. Vor dem Ausbau konnte an sonnigen Tagen bereits eine Spitzenauslastung von bis zu 1.000 Radfahrenden am Tag gemessen werden. Durch die neue Breite von rd. 2,50 m und der ebenen Neupflasterung mit rotem Betonstein beabsichtigt die Stadt Aurich eine Verbesserung des Nutzerkomforts und erhofft sich somit eine Steigerung der Attraktivität und als Konsequenz eine Steigerung der Radverkehrszahlen. Die baulichen Tiefbauarbeiten erstreckten sich über rd. 12 Monate und dauerten somit etwas länger als ursprünglich angenommen. Ursache dafür waren u. a. die widrigen Witterungsbedingungen und nassen Untergrundbedingungen. Die Stadt Aurich bittet die Verzögerungen zu entschuldigen und hofft auf eine positive Resonanz der neuen Ausbauqualität. Um den Bürger*innen die wichtige Radverkehrsroute möglichst frühzeitig wieder zur Nutzung freizugeben, erfolgte bereits am Freitag, den 12.07.2024 eine Freigabe für den Fuß- und Radverkehr. In den kommenden 14 Tagen erfolgen noch Restarbeiten, bevor abschließend eine Abnahme der Verkehrsflächen erfolgt. Die Baukosten können mit rd. 860.000,- € beziffert werden, von denen etwa 90 % durch das Förderprogramm Stadt & Land gefördert werden. Fahrbahnmarkierung Juni 2024: Die Stadtverwaltung Aurich hat im Zuge der Bearbeitung und Umsetzung des Masterplans Radverkehr einen weiteren wichtigen Baustein in Angriff genommen. Auf den städtischen Straßen: Breiter Weg Emsstraße Raiffeisenstraße Popenser Straße (Kreisverkehr - Schoolpad) wurden Fahrradpiktogramme (Symbole mit Fahrradfahrern) aufgebracht. In den benannten Straßen befinden sich Gehwege (StVO, VZ 239), die durch ein Zusatzzeichen (StVO, VZ 267) für den Radverkehr freigegeben sind. Gemäß dieser Beschilderung, die im Masterplan Radverkehr 2030 empfohlen wird, ist das Radfahren auf der Fahrbahn zulässig. Da dies leider nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt ist, beabsichtigt die Stadtverwaltung Aurich diese StVO- Regelung mit den Piktogrammen zu verdeutlichen. Die Piktogramme machen somit den Radverkehr sichtbarer und in der Konsequenz sicherer. Die Kosten pro Piktogramm betragen etwa 120,- € (brutto). Eickebuscher Weg/Ostfrieslandwanderweg April 2024: Im Stadtgebiet wurde ein weiterer Abschnitt des Ostfrieslandwanderweges neu gepflastert und in dem Zuge auf die neue Regelbreite von 3,00 m ausgebaut. Der Abschnitt befindet sich zwischen „Hoheberger Weg“ und „Eickebuscher Weg“ und kennzeichnet sich durch eine Gesamtlänge von rd. 80 m. Im Rahmen der Bautätigkeiten wurde zudem die Querungsstelle des Ostfrieslandwanderweges mit dem „Eickebuscher Weg“ verkehrssicher umgebaut. Zusammengefasst wurde die Fahrbahn des „Eickebuscher Weges“ im Querungsbereich eingeengt, die Fahrbahn aufgepflasert und das rote Pflaster des Ostfrieslandwanderweges durchgezogen. Brücke am Schlichtmoorweg Dezember 2023: Die bisherige Fuß- und Radwegbrücke über das „Langefelder Tief“ im Auricher Ortsteil Middels wurde durch ein Ersatzbauwerk erneuert. Die Holzbrücke aus dem Jahr 1994 mit einer Spannweite von 10 m wurde im Rahmen der Brückenprüfung nicht mehr als verkehrssicher bewertet und musste folglich für sämtliche Nutzer gesperrt werden. Für die neue Fertigteilbrücke aus Stahl wurden zunächst erstmalig Widerlager hergestellt, ehe die Fertigteile in der Örtlichkeit montiert werden konnten. Im Dezember 2023 konnte die Brücke im Beisein des Ortsrates freigegeben werden. Die Baukosten belaufen sich auf 170.000,- €. Festes Fahrradzählgerät August 2023: Am 28.08.2023 hat die Stadt Aurich eine feste Radzählstelle an der „Fockenbollwerkstraße“ im Bereich der Ostertorkreuzung aufgebaut. Neben allgemeinen Informationen wie Datum und Uhrzeit wird die tägliche Anzahl an Fahrrädern wie auch die jährliche Gesamtzahl an Fahrrädern beidseitig digital angezeigt. Die Erfassung der Fahrräder erfolgt über Schleifen, die in der rot gepflasterten Wegefläche eingebaut sind. Die Installation von Radzählstellen wird im Masterplan Radverkehr 2030 empfohlen, um u. a. den Radverkehr „sichtbar“ zu machen. Der ausgewählte Standort ist besonders geeignet, da er sich an einer sehr zentralen Radwegeroute (Fockenbollwerkstraße / Fischteichweg / Julianenburger Straße) befindet. Dementsprechend wird der gewählte Standort auch im Masterplan Radverkehr 2030 empfohlen. Die Gesamtkosten für die Anlage belaufen sich auf rd. 25.000,- €. Ausbau des Ems-Jade-Kanal Wanderweges Juli 2023: Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Radverkehr 2030, den der Rat der Stadt Aurich am 27.06.2019 beschlossen hat, wurde der 2. Bauabschnitt des Ems-Jade-Kanal Wanderwegs hergestellt. Die Ausbaulänge erstreckt sich über rd. 1,5 km zwischen dem "Erikaweg" (Anschluss 1. Bauabschnitt) und dem "Blockhausgraben". Um eine Dauerhaftigkeit und gute Ebenheit zu gewährleisten, erfolgte der Ausbau in Betonbauweise mit einer Stärke von 15 cm. Statt eines schmalen Pflaster- und Schotterweges wird der Fuß- und Radverkehr künftig auf einer Breite von 2,00 m geführt. Der 2. Bauabschnitt startete im Herbst 2022 und musste witterungsbedingt im Winter/Frühjahr 2023 mehrere Monate unterbrochen werden, bis im Juni 2023 die abschließenden Betonarbeiten durchgeführt werden konnten. Seit Anfang Juli ist der 2. Bauabschnitt wieder zur öffentlichen Nutzung freigegeben. Die Baukosten können mit rd. 300.000 € beziffert werden, von denen etwa 75 % gefördert werden. Im Masterplan Radverkehr 2030 wird der Ausbau im Abschnitt zwischen „Im Neuen Moor“ bis zur Stadtgrenze Richtung Osten angeregt und empfohlen, um „eine durchgängige gute Qualität aufzuweisen“. Nach einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wiesmoor im Jahr 2020 wurden die ersten 900 m im Stadtgebiet Aurich ausgebaut. Im Jahr 2021 erfolgte dann der 1. Bauabschnitt mit einer Länge von rd. 1,5 km. Nach der Fertigstellung des 2. Bauabschnittes im Jahr 2023 soll im kommenden Jahr der finale 3. Bauabschnitt auf einer Länge von rd. 1,0 km hergestellt werden. Ems-Jade-Kanal Wanderweg in Teilabschnitten erneuert Juni 2023: Von der Straße „Zum Kanal“ bis zum „Kippweg“ in 26605 Aurich ist der Geh-Radweg bis Juni 2023 in zwei Abschnitten mit einer Breite von 2,00 Metern in Ortbeton ausgebaut worden. Durch den Ausbau wird der Fahrkomfort durch eine ebene Fläche mit sehr wenig Rollwiderstand erhöht. Daraus ergeben sich weitere Vorteile wie hohe Stabilität, Dauerhaftigkeit verbunden mit sehr guter Wirtschaftlichkeit. Damit gewinnt der überregionale Wanderweg von Emden nach Wilhelmshaven noch mehr an Bedeutung für Fußgänger und Radfahrer. Der letzte Bauabschnitt folgt in 2024. Verbreiterung Ostfrieslandwanderweg Mai 2023: Der Ostfrieslandwanderweg ist eine wichtige Radverkehrsroute für den Alltagsradverkehr. Zwei Teilabschnitte wurden auf 3,00 Meter ausgebaut. Nun ist ein Begegnungsverkehr sowohl von Radfahrern mit Fußgängern oder mit anderen Radfahrern problemlos möglich. Damit hat die Stadt Aurich einen Beitrag zur Aufwertung der überregionalen, touristischen Radverkehrsroute geleistet. Egelser Straße März 2023: Der kombinierte Geh- und Radweg an der "Egelser Straße" wurde auf einer Länge von rd. 860 m mit roten Betonsteinen neu gepflastert. Im Rahmen der neuen Pflasterung konnte auch eine Verbreiterung der Nebenanlage auf rd. 3,25 m erfolgen. Der betreffende Abschnitt beginnt bei der städtischen Straße „Zum Fernsehturm“ und endet bei der Wohnstraße „Strodeweg“ auf Höhe der "Molkerei Rücker". Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden erstmalig Furten in den anschließenden Wohnstraßen hergestellt. Infolge dieser Maßnahme kann dem Fuß- und Radverkehr künftig eine qualitativ gute Streckenverbindung zwischen den Auricher Ortsteilen Egels/Wallinghausen und dem Auricher Stadtzentrum angeboten werden. Die Bautätigkeiten endeten im März 2024 und rufen Kosten i. H. v. rd. 340.000,- € hervor, die zu rd. 75 % gefördert werden. Popenser Straße Oktober 2022: Der Abschnitt von der "Dwarsglupe" bis zum Kreisverkehr der "Popenser Straße" ist komplett neu gestaltet worden. Dazu gehört ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Straße. Die Breite beträgt 1,50 Meter. Der Schutzstreifen erhöht die objektive Sicherheit durch gute Sichtbeziehungen an den Knotenpunkten und Grundstückszufahrten. Es wird noch eine Trennung zum Fußverkehr hergestellt. Die Querung des Ostfrieslandwanderweges ist durch eine bauliche Erhöhung hervorgehoben und gegenüber dem motorisierten Verkehr bevorrechtigt. Neubau Radweg Zum Haxtumerfeld Am 2. Juli 2022 wurde der neue Radweg "Zum Haxtumerfeld" in Haxtum offiziell eingeweiht. Die Baumaßnahme wurde am 10. Januar 2022 begonnen und konnte Ende Juni 2022 weitestgehend abgeschlossen werden. Für die Straßenbauarbeiten entstanden Kosten in Höhe von ca. 675.000 €, für die Durchlasserneuerung ca. 150.000 € und für die Beleuchtung ca. 15.000 €. Die Maßnahme wurde mit einer Summe von ca. 440.000 € durch NGVFG-Mittel gefördert. Die Neubaulänge des Radweges beträgt rund 575 m. Gleichzeitig wurde infolge des Radwegeneubaus der Rahmendurchlass des Klärwerkgrabens erneuert. Das Höhenprofil der Brückenrampe über dem Ems-Jade-Kanal wurde angepasst, um die Sichtverhältnisse in Längsrichtung zu verbessern. Abschließend wurde der Anschlussbereich der Straße „Zum Antjebitt“ auf einer Länge von etwa 70 m (Richtung Klärwerk) auf rund 6,50 m verbreitert. Der neue Radweg entlang der Straße "Zum Haxtumerfeld" ist der Lückenschluss vom Ems-Jade-Kanal bis zum bestehenden Radweg in Richtung Kirchdorf (Anbindung an den Ortskern Haxtum). Es wurde darauf geachtet, dass der Radweg hinter den Baumreihen und Gräben verläuft. Des Weiteren wurden Rampensteine in Zufahrten verwendet, die den Fahrkomfort für die Radfahrer erhöhen, da das Absenken des Radweges entfallen kann. Dieser Radweg dient auch der Schulwegsicherung zur Grundschule Upstalsboom. Aufbereitung Engeweg April 2022: Der "Engeweg" ist die Verbindung vom "Grünen Weg" zur "Westerfelder Straße". Dieser Verbindungsweg bietet die Möglichkeit, naturnah mit dem Fahrrad oder als Fußgänger an den Fuß- und Radweg „Zum Haxtumerfeld“ zu gelangen. Die Stadt Aurich hat wieder eine feste Führung für den Rad- und Fußverkehr mit Reparaturasphalt hergestellt. Der Seitenbereich wurde gesäubert und mit Schotter aufgefüllt. Kurvenaufweitung November 2021: Für den Radverkehr ist eine Kurvenaufweitung in Höhe Ecke "Popenser Straße" und "Leerer Landstraße" vorgenommen worden. Die Nebenanlagen wurden umgestaltet, um eine bessere Führung in die "Kreuzstraße" zu erreichen. Ausbau Sandhorster Allee (Moltkebahn) September 2020: Die Baumallee an der "Sandhorster Straße" ist ein Naturdenkmal und konnte von Radfahrern nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Daher wurde der vorhandene Radweg (ausgebaute Breite ca. 1,10 Meter) mit einer wassergebundenen Wegedecke in einer Länge von ca. 635 Metern in einer Breite von 2,50 Metern ausgebaut. Die wassergebundene Wegedecke ist wasserdurchlässig und somit gut geeignet für eine Baumallee als Radweg. Kontakt Stadt Aurich Fachdienst Tiefbau Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Freese Tel.-Nr. 04941 / 12-22 02
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Stadtführungen
Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung Unterwegs mit der Stadtführervereinigung Aurich Sie spazieren über die noch teilweise vorhandene Stadtbefestigung und durch die Fußgängerzone mit ihrer besonderen Atmosphäre: Gut erhaltene Häuser, restaurierte Fassaden aus verschiedenen Jahrhunderten und wunderschöne Giebel. Sie sehen aber auch das neue Aurich und eine bemerkenswerte Komposition aus alt und neu, wie den Marktplatz, die "gute Stube" Aurichs. Wann dürfen wir Sie begrüßen? Wir freuen uns! Fußgängerzone Marstall Mausoleum Stadtführung An folgenden Terminen werden jeweils um 10:00 Uhr Stadtführungen angeboten: 04.07.2026 11.07.2026 18.07.2026 25.07.2026 01.08.2026 08.08.2026 22.08.2026 Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 4 Personen pro Führung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt: Verkehrsverein/ZOB, Norderstraße 32, 26603 Aurich Dauer: ca. 1,5 Stunden Preis: pro Person: 5,00 Euro Führungen durchs Mausoleum Mausoleumsführungen werden an folgenden Terminen angeboten: 03.04.2026 01.05.2026 05.06.2026 03.07.2026 07.08.2026 04.09.2026 02.10.2026 Treffpunkt ist am Haupteingang des Friedhofes (Torbogen, Von-Jhering-Straße) jeweils um 16.00 Uhr. Es werden Führungen für Gruppen angeboten. Es wird um vorherige Anmeldung gebeten. Diese nimmt der Verkehrsverein Aurich e. V. unter Tel. 04941/44 64 oder per Mail an verkehrsverein@aurich.de entgegen. Treffpunkt: Friedhof, Von-Jhering-Straße, 26603 Aurich Dauer: ca. 1 Stunde Preis: 75,00 Euro für Gruppen, bis 15 Personen Gruppenangebote Führungen für Gruppen werden ganzjährig nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Zusätzlich können Busbegleitungen durch die hiesige Region ganzjährig gebucht werden. Entdecken Sie auch die weiteren Angebote! Mehr erfahren Buchungen und Informationen Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V. Norderstraße 32 26603 Aurich Tel. 04941 / 44 64 Fax 04941 / 1 06 55 Email: verkehrsverein@aurich.de Internet: www.aurich-tourismus.de
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Stadtführungen
Kostümierte Stadtführungen Vom Biedermeier zur Dancing Queen Lernen Sie Aurichs wechselvolle Stadtgeschichte auf anschauliche Weise anhand von humorvollen Szenen und erstaunlichen Anekdoten kennen. In wechselnden Rollen und Kostümen entführen die „Kulturgesichter“ Sie zu einer rasanten Zeitreise und lassen vergangene Jahrhunderte vor Ihren Augen wieder lebendig werden. Pracht und Prunk in Aurich Rasant geht es durch die Stadt Aurich, bis hin zum Mausoleum, auf den Spuren des absurden und wechselvollen Lebens der Cirksena. Lassen Sie sich überraschen, was die Barockzeit in Aurich für Sie bereithält. Königliche Privilegien, wahrhafte Frauen, die die Zeit prägten, Luxus aus dem fernen Orient und eine verhängnisvolle Liebschaft, die bis zur Hinrichtung führte. Nachtwächter, Liebestrank und ein Märchen Des Nachtwächters Weib macht sich gemeinsam mit einem verruchten Weibsbild auf die Suche nach dem verschollenen Nachtwächter. Begleiten Sie die beiden auf ihrem Weg durch die mittelalterliche Stadtgeschichte Aurichs. Es erwarten Sie verblüffende historische Hintergründe, schaurige Geschichten und Überraschungen. Zum Sterben zu schön! Schlendern Sie mit uns Kulturgesichtern über den Auricher Lamberti-Friedhof. Unterhaltsam erzählen wir von der Auricher Lokal-Prominenz, Anekdoten, Aberglaube und Traditionen an einem friedlichen Ort, an dem Erinnerung und Vergessen auf natürliche Weise ineinander gehen. Der Friedhof mit Mausoleum, seinen Begräbnisstätten und Grabsteinen ist das Gedächtnis unserer Stadt und hält einige Überraschungen für Sie bereit. Museumsspektakel "Was für ein Theater" Kostümierte Museumsführung Es sind die Geschichten hinter den Objekten, die verborgen im Museum schlummern. Zwischen den Jahrhunderten, die mal pompös und mal schlicht waren, werden Gegenstände und Personen lebendig. Lassen Sie sich verzaubern in eine Welt, die nicht vergessen werden soll! Termine Die Termine für die vorgenannten kostümierten Stadtführungen können Sie dem Veranstaltungskalender der Stadt Aurich entnehmen. -> zum Veranstaltungskalender der Stadt Aurich Treffpunkt: Historisches Museum Aurich, Burgstraße 25, 26603 Aurich Preise: Alle Führungen kosten bei öffentlichen Führungen 10 € pro Person, Gruppenführungen 150 € (bis max. 15 Personen, jede weitere Person 7 €). Anmeldungen: Telefonisch unter 04941/12-3600 oder 12-3608, per E-Mail an hist-museum@stadt.aurich.de oder an der Museumskasse. Kostümierte Kinderstadtführungen Gemeinsam geht es kreuz und quer durch Aurich mit sagenumwogenen, absurden und lustigen Geschichten im Gepäck. Im Zwiegespräch erforschen wir gemeinsam die Stadt, wobei die Kinder immer aktiv mit einbezogen werden. Die kostümierten Kinderstadtführungen werden ständig erweitert und sind dem Alter entsprechend angepasst. Lassen Sie sich gerne beraten! Dauer: ca. 90 Minuten Anzahl der Teilnehmer: Bis zu 25 Kinder Preis: 3,50 € pro Kind (Kooperationsschulen haben Sonderkonditionen!) Informationen: Telefonisch unter 04941/12-3600 oder 12-3608, per E-Mail an hist-museum@stadt.aurich.de oder an der Museumskasse. Verzwickter Handel - gepfefferte Preise Auf unserem Weg durch das mittelalterliche Aurich erfahrt Ihr, warum Pfeffer wertvoller war als Gold, die Pestmaske Kräuter enthielt und der Handel verzwickt war. Dauer: ca. 75 Minuten. Workshop für Kinder im Historischen Museum Auf dem Marktplatz wird gehandelt, gefeilscht und getauscht. Die Kinder spielen und erarbeiten den Alltag zur Zeit der Hanse im Mittelalter. Vor wem oder was mussten sie sich fürchten und was hatte das mit den Sieben Seelanden zu tun? Dauer: ca. 75 Minuten. Kontakt Historisches Museum der Stadt Aurich Burgstraße 25, 26603 Aurich Tel. 04941/12-3600 E-Mail: hist-museum@stadt.aurich.de oder kulturgesichter@stadt.aurich.de Homepage: https://www.museum-aurich.de
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV" Projektbeschreibung Zusammenfassung Die Stadt Aurich beabsichtigt die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV (siehe Abbildung 1) sowie die Anbindung des Gesamtgebietes an das überregionale Verkehrsnetz und der Errichtung von Kommunikationsverbindungen. Damit soll die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken in der Region bedient werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 335 umfasst ca. 11,1 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen. Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 Kilometer südlich vor dem Stadtzentrum der Stadt Aurich, im Ortsteil Schirum. Die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche umschließt zudem einen landwirtschaftlichen Hof und mehrere Wallhecken. Das Planungsgebiet grenzt im Osten an die Bundesstraße B72 und im Westen an den Mooräckerschloot mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden verläuft die einspurige Erschließungsstraße "Bengenkampsweg" an die angeschlossen wird. Südlich wird die Planungsfläche durch die VOST (Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter), einen geplanten Regenrückhaltebecken sowie bestehender Wohnbebauung begrenzt. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt aus Richtung Osten über den bestehenden "lehmdobbenweg", der an der Bundesstraße B72 anschließt. Weiterhin ergeben sich zwei Anschlusspunkte an das umliegende Straßennetz. Richtung Süden an den "Lehmdobbenweg" und Richtung Norden an den "Bengenkampsweg". Die innere Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße mit einer abzweigenden Verbindungsstraße sowie zwei Erschließungsstichen die am Ende jeweils mit einer Wendeanlage ausgestattet sind. Für den östlichen Bereich, der für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sind Nebenanlagen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Im weiteren Planungsgebiet sind Nebenanlagen vorerst nicht vorgesehen. Optional besteht allerdings die Möglichkeit die Versorgungsstraßen perspektivisch als Geh-und Radwege auszubauen. Der bestehende Lehmdobbenweg wird auf einen Teilabschnitt, mit einer Länge von ca. 240 m zurückgebaut. Das Industrie- und Gewerbegebiet Schirum besteht bisher aus den Teilgewerbegebieten Schirum I bis III. Die Grundstücksflächen des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum I und II sind bereits vollständig vermarktet. Im Gewerbegebiet Schirum III stehen derzeit noch rd. 7 ha. Nettobaufläche in der Vermarktung. Weitere Gewerbeflächen sin zurzeit in den Industrie- und Gewerbegebieten Aurichs nicht verfügbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,00 Mio. Euro brutto. In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass sich das Land an den förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 2,40 Mio. Euro mit 60 %, mithin rd. 1,44 Mio. Euro beteiligt. Die restlichen Kosten werden als Eigenanteil über den Haushalt 2019 ff. der Stadt Aurich abgedeckt. Projektträger und -management Die in der Mitte Ostfrieslands gelegene Stadt Aurich (ca. 42.000 Einwohner, Kreisstadt) hat im Rahmen ihrer nach dem Kommunalverfassungsrecht verankerten Allzuständigkeit die Aufgabe, die erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt der Schaffung ausreichender und bedarfsorientierter wirtschaftsnaher Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Als selbständige Stadt verfügt die Stadt Aurich über die erforderliche Verwaltungskraft, um das beabsichtigte Projekt erfolgsorientiert umsetzen zu können. Seit Mitte des vorherigen Jahrzehnts konnten mehrere Großprojekte durch die Stadt Aurich erfolgreich umgesetzt werden. Aufbauend auf die in diesem Zusammenhang erworbenen Erfahrungen darf von einer erfolgreichen Umsetzung des hier in Rede stehenden Projekts ausgegangen werden. Zudem lebt sie das Leitbild einer wirtschaftsfreundlichen Kommune. Projekt Gegenstand des Projektes ist die Erschließung von Erweiterungsflächen des Industrie- und Gewerbegebiets Schirum IV in Aurich-Schirum. Der Grund für die Erschließung liegt in der starken Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen in Aurich. Es stehen derzeit noch rund 7 ha Gewerbeflächen zur Verfügung. Über einen großen Teil dieser Flächen werden bereits Verkaufsgespräche geführt. Das geplante Industrie-und Gewerbegebiet umfasst 11,5 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen entlang der Bundesstraße. Für die beantragte Zuwendung ist die Fläche 3 (siehe Abbildung 2) von ca. 6,1 ha Brutto zugrunde gelegt. Dieser Bereich des Gewerbegebietes Schirum IV soll weitgehend als uneingeschränktes Gewerbegebiet entwickelt werden. Unternehmen, die die KMU Voraussetzungen erfüllen sollen bevorzugt werden. In dem nicht zuwendungsfähigen Bereich (Fläche 1) soll insbesondere die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich angestrebt werden. Ein entsprechender Kreuzungsbereich ist bereits vorhanden. Die Erschließung des Gewerbegebiets umfasst 5 Straßenabschnitte. Die zentrale Erschließung erfolgt über die Planstraße A und dem Lehmdobbenweg. Die Planstraße B erschließt die Fläche 1. Innerhalb der Fläche 3 werden die Planstraßen C und D erschlossen. Die Kostenverteilung ist entsprechend den Flächen 1 bis 3 zugeordnet. Für den Antrag sind nur die Kosten der Fläche 3 und anteilig der Fläche 2 berücksichtigt worden. Aurich nennt sich die "Stadt der regenerativen Energie". Zurückzuführen ist das auf den Standort der Fa. ENERCON. Weiterhin spiegelt sich dort die "rechnerische" Versorgung der Stadt Aurich mit regenerativem Strom wieder. Über 80 % des benötigten Stroms wird bereits im Stadtgebiet erzeugt. So wird ein Großteil des Industrie-und Gewerbegebietes Aurich-Nord bereits durch BHKW versorgt. Im Gebiet Schirum IV soll dieser Grundgedanke ebenfalls Einzug erhalten. Ein Teil der neuen Betriebsgebäude wird sich regenerativ bewirtschaften oder einen Betrag dazu leisten. Aurich ist sehr stark durch die Ansiedlung des Industrieunternehmens ENERCON geprägt. Es wird jedoch für wichtig erachtet, KMU die Möglichkeiten der Entfaltung zu geben. Damit wird die KMU-Struktur in der Region gestärkt werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits Zusage für die Breitbandversorgung mittels FTTH-Technik im Plangebiet erteilt. Dadurch erhält die Unternehmensansiedlung einen erhöhten Stellenwert. Die Umsetzung des Projektes beginnt im Frühjahr 2019 und die endgültige Fertigstellung ist für den Sommer 2021 vorgesehen. Die zu verlagernde Betriebe haben an den aktuellen Standorten keine Entwicklungsperspektiven. Aufgrund erhöhter Anfragen stehen keine alternativen Flächen zur Verfügung. Dieses inne liegende Projekt ist ein wesentlicher Baustein in der Strategie der Stadt Aurich, die Region Aurich im Nordwesten als zukunftsorientierten Standort zu erhalten und weiter zu entwickeln. Der Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen ist in Aurich in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Erfolg spiegelt sich letztendlich über die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze wieder. Neben der Verlagerung von Firmen, sollen auch durch Neuansiedlungen weitere neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Marktanalyse Der überwiegend ländlich geprägte Bereich Ostfrieslands hat bis zur Jahrhundertwende eine eher zurückhaltende wirtschaftliche Entwicklung genossen. Die einst periphere Lage hat durch die EU-Osterweiterung und der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung einer seeseitigen Anbindung an das weltweite Warennetz eine erhebliche positive Veränderung erfahren. Zudem hat der Bereich der Erneuerbaren Energien durch die Firma Enercon einen nachhaltigen Schub ausgelöst. Durch eine wirtschaftsgerechte Ansiedlungspolitik erfolgte nicht nur die Ansiedlung des Unternehmens Enercon, sondern es siedeln sich seit mehreren Jahren zunehmend Zulieferbetriebe in der Region an. Hinzu kommt eine Entwicklung der Wertschöpfungskette im "Kielwasser" dieses Industriezweiges. Innerhalb dieser Wertschöpfungskette und auch in anderen Bereichen (z.B. Chemie, Elektro, Bauen, Recycling, etc.) konnte sich eine Reihe von Unternehmen positiv entwickeln. Das Angebot an geeigneten Gewerbegebietsflächen in der näheren Umgebung ist aktuell durchaus als zurückhaltend zu bewerten. Wie sich aus der nachstehenden Aufstellung ergibt, stehen im Landkreis Aurich, verteilt auf viele Standorte, lediglich ca. 50 ha zur Verfügung. Dabei muss die Größe noch dadurch relativiert werden, dass die größtmögliche Fläche des jeweiligen Gebiets in der Regel nicht die vom Unternehmen gewünschte optimale Fläche erreicht. Insofern stehen unter Ausblendung dieser "kleinen Restflächen" weitaus weniger Grundstücke zur Verfügung. Marketing Die Vermarktung der erschlossenen Gewerbegebietsflächen geschieht über folgende Wege: - Messen Ostfrieslandschau Leer Wohnforum / Energieforum Aurich Weser-Ems-Ausstellung Jobbörsen etc. - Netzwerkarbeit Ems-Achse im Rahmen der Mitgliedschaft EDR im Rahmen der Mitgliedschaft Kontaktpflege mit Unternehmen - KOMSIS Das Kommunale Standortinformationssystem www.komsis.de ist eine weitere kontinuierliche und über das Medium Internet abrufbare Recherchemöglichkeit. Die neuen Gewerbegebietsflächen werden dort gelistet sein. - Printmedien / Imagefilm Es werden Printmedien in Form eines Flyers sowie als Standortbroschüre für die Vermarktung eingesetzt. - Persönliche Ansprache Weiterhin ist vorgesehen, die im Raum Aurich bereits am Markt befindlichen Unternehmen dahingehend anzusprechen und zu sensibilisieren, dass diese ihre Zulieferer pp. durch die eigene Zufriedenheit und der sich aus einer örtlichen Nähe ergebenden Synergieeffekte zu einem Standortwechsel, respektive zur Gründung von Tochterunternehmen zu bewegen. Fachliche Qualitätskriterien Gespräche mit potenziellen Investoren lassen nach vorsichtiger Schätzung mit rund 50 bis 150 sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für das neue Gebiet erwarten. Davon werden ca. 50% gesichert. Es wird angestrebt, das über 50 % der Fläche vom KMU genutzt wird. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich liegt in der Entwurfsfassung von 2018 vom 12.10.2018 bis zum 12.11.2018 aus. Der Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionale Raumordnungsprogramm ist als Ziel der Raumordnung zu betrachten und somit als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bereits zu berücksichtigen. Im Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich wird der Geltungsbereich vorliegender Planänderung als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe darstellt. Die direkt am Geltungsbereich vorbeilaufende B 72 "Leerer Landstraße" ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Darüber hinaus werden in der beschreibenden Darstellung des RROP die nachfolgend aufgeführten Aussagen getroffen. Das Mittelzentrum Aurich soll in seiner Funktion als Standort für die gewerbliche Entwicklung gesichert und weiterentwickelt werden. Aurich ist als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten festgelegt. Hier ist ein entsprechendes Angebot an Arbeitsstäten zu sichern und zu entwickeln, dabei soll eine funktional sinnvolle Zuordnung zu den Wohngebieten angestrebt werden. Die räumlichen Rahmenbedingungen sollen die Wirtschaftskraft des Landkreises nachhaltig stärken und weiterentwickeln, dabei soll das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosenquote unter den Landesdurchschnitt gebracht werden. Dies soll u.a. durch die Ansiedelung neuer Betriebe, insbesondere des produzierenden Gewerbes, erreicht werden. Wirtschaftliches Wachstum, Verringerung der Arbeitslosenquote und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bedürfen eines ausreichenden Angebots an Gewerbebauflächen. Nur durch die ausreichende Ausweisung gewerblicher Bauflächen kann das gewünschte wirtschaftliche Wachstum mit Konsolidierung der Beschäftigtensituation erreicht werden. Die Entwicklung des Plangebiets zu Flächen für Gewerbebetriebe entspricht den Maßgaben der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung des Landkreises Aurich. Folglich besteht kein Konflikt zwischen Raumordnung und verbindlichen Bauleitplanung. Schon die Ausweisung Aurichs als Mittelzentrum in der niedersächsischen Landesraumordnung unterstreicht die Wichtigkeit einer gewerblichen Entwicklung für die allgemeine Wirtschaft, Arbeitsmarktsituation sowie die niedersächsische Standortwettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen. Weiterhin wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Aurich als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbeflächen dargestellt. Insgesamt betrachtet erfüllt die vorliegende Planung die Ziele der Raumordnung, verhindert eine Zersiedelung, trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Aurichs bei und ermöglicht dadurch eine geordnete Städtebauliche Entwicklung. Der gesamte Geltungsbereich ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit liegt diese Fläche planungsrechtlich im ungeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB), wonach eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Um eine Gewerbegebietserweiterung umzusetzen ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan notwendig. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aurich wird für den Änderungsbereich überplant. Das Plangebiet wird in der 52. Änderung als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Stadt Aurich entwickelt zusammen mit der Firma B.A.U.M. Consult GmbH ein Strategiepapier "kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich". In Beratung und Abstimmung werden Konzepte entwickelt und umgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Umweltschutz in unserer Region zu leisten. Kontakt: Stadt Aurich Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Reinecke Tel.: 04941/12-12 30 E-Mail: reinecke@stadt.aurich.de
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Bürgerservice
Terminvergabe im Bürgerbüro Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Hierdurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Wer beispielsweise einen neuen Personalausweis benötigt, sich ummelden muss oder eine Fundsache beim Bürgerbüro abholen möchte, muss sich im Vorfeld einen Termin über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt Aurich buchen. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen: Termin reservieren Nach Bestätigung des Termins erhalten die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail eine Terminkennung und einen QR-Code, mit denen man sich dann kurz vor Terminbeginn im Foyer des Rathauses am Anmeldeterminal anmelden kann. Diese E-Mail enthält auch eine Übersicht, welche Unterlagen jeweils zum Termin mitgebracht werden müssen. Nach der Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros aufgerufen. Für Kurzentschlossene lohnt es sich, am frühen Vormittag noch einmal in den Online-Terminkalender reinzuschauen, denn freiwerdende Termine stellt die Stadtverwaltung im Laufe des Tages wieder im Kalender bereit. Termine können zu folgenden Zeiten gebucht werden: Montag - Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Kontakt Stadt Aurich Bürgerbüro Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 32 40 Hinweis Ein persönliches Vorsprechen ohne Termin ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht online buchen können, haben die Möglichkeit, telefonisch unter der Telefonnummer 04941/12-3240 oder persönlich an der Information des Rathauses einen Termin zu buchen.
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Wohnbaugebiete
Plaggenburg Esenser Straße/Alter Weg Bebauungsplan-Nummer 234 "Esenser Straße/Alter Weg" Verfahrensstand rechtsverbindlich (seit 05.11.2021) Gesamtzahl Grundstücke/Wohneinheiten ~ 10 Grundstücke Kontakt Erschließungsträger: Herr Georg Janssen Ol Streek 14 26607 Aurich Ansprechpartner: Herr Janssen Telefon-Nr.: 04941 - 9 91 96 60 E-Mail: info(a)janssen-bauunternehmung.de Alle Angaben ohne Gewähr! Lage des Baugebietes Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Bauplätzeübersicht Zurück zur Bauplatzkarte -> Lage des Baugebietes [PDF] -> Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 234 [PDF]
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Informationen
Nette Toilette Die nette Toilette Die Wort-/Bildmarke "Nette Toilette" und das dahinter stehende Konzept ist Ihnen bei der Suche nach einer öffentlichen Toilette behilflich und wurde bereits von mehr als 400 Städten und Gemeinden deutschlandweit übernommen. Auch in Aurich beteiligen sich Betriebe an dem System. Sie erkennen diese an einem entsprechenden Aufkleber im Eingangsbereich. Behilflich bei der Suche nach einer "Netten Toilette" ist auch eine App. Die Besucherinnen und Besucher der Stadt haben die Möglichkeit, die Örtlichkeiten der gekennzeichneten Betriebe kostenlos zu benutzen. Erfahren Sie mehr im Internet unter https://www.die-nette-toilette.de. Teilnehmende Betriebe in Aurich 1 Modehaus Silomon Burgstraße 4-8 26603 Aurich 2 Cafe Philipp Burgstraße 28 26603 Aurich 3 Gaststätte "Zur Börse" Burgstraße 50 26603 Aurich 4 Gaststätte "Pinte" Carolinengang 3 26603 Aurich 5 Gaststätte "Brasserie" (Raucher) Marktpassage 3 26603 Aurich 6 Schnellrestaurant Kochlöffel Marktplatz 11 26603 Aurich 7 Begegnungsstätte "Das Eckhaus" Osterstraße 41 26603 Aurich 8 Gaststätte "Kukelorum" Boomweg 25 26605 Aurich 9 Bootsportverein Wiesens e. V. Ems-Jade-Kanal-Schleuse Wiesens 26605 Aurich 10 Gaststätte "Dörpkroog" Osterfeldstraße 20 26605 Aurich 11 Gaststätte "Hirsch" Carolinengang 4 26603 Aurich Informationen Stadt Aurich Fachdienst Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Theesfeld Tel.: 04941/12-18 05 E-Mail: wirtschaft@stadt.aurich.de
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Klimaschutz
Anpflanzung von Klima-Baumarten zur Klimawandel-Anpassung Die Stadtverwaltung möchte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende und Bauherren bei der Anpflanzung geeigneter Baumarten, die trotz der zunehmenden Hitze und Trockenheit im Zuge des Klimawandels auch auf der ostfriesischen Geest dauerhaft wachsen können, beraten. Dazu wurden - in Umsetzung der Maßnahme K1 des integrierten Klimaschutzkonzeptes - Listen mit Klimabaumarten erarbeitet. Diese Arten tragen am besten zur Verbesserung des Stadtklimas durch Beschattung und Kühlung, zur Förderung der Biodiversität, zur CO2-Bindung und zur langfristigen Sicherung und Entwicklung des Gehölzbestandes bei. Es sollten möglichst viele verschiedene Arten bei der Anpflanzung von neuen Bäumen verwendet werden. Die Listen berücksichtigen die unterschiedlichen Standortbedingungen für diese sechs typischen Verwendungsbereiche: Hausgärten (zusammenhängende private Grünflächen) [PDF] Parkanlagen (zusammenhängende öffentliche Grünflächen) [PDF] Stadtbebauung (Grünflächen in überwiegend versiegelten Bereichen) [PDF] Ausgleich/Baumschutz (nur gebietsheimische Arten entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz [PDF] Alleebäume (ausreichend breite Grünstreifen, außenorts nur gebietsheimische Arten) [PDF] Straßenbäume (in versiegelten Bereichen, außenorts möglichst gebietsheimische Arten) [PDF] Grundlage für die Auswahl der klimaangepassten Arten war die Untersuchung von Andreas Roloff von der TU Dresden zum „Trockenstress bei Bäumen“ von 2021 (Quelle & Meyer Verlag, Wiebelsheim). Ausgewertet wurde dazu auch die Liste der Straßenbäume der Gartenamtsleiterkonferenz von 2023, die mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich 2022 abgestimmte Liste der in der mittelostfriesischen Geest gebietsheimischen Baumarten und die Arten-Referenzliste der Gefäßpflanzen für Niedersachsen und Bremen des NLWKN von 2021. Kontakt Stadt Aurich Fachdienst Planung Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Wulle Tel.-Nr.: 04941/12-21 10
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