Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
Information
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 15.12.2017 tritt die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in Kraft. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 86 „Industriegebiet NORD“ gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 – Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Die Planunterlagen sind dauerhaft im Internet hinterlegt unter: www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html . Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 12.12.2017 Der Bürgermeister Windhorst
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Industriegebiet NORD, Teil Borsigstraße, im Stadtgebiet Aurich, Ortsteil Sandhorst. Der Rat der Stadt Aurich hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet NORD“ nebst Begründung, in seiner Sitzung am 19.10.2009 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 50 vom 08.12.2017 trat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet NORD“ in Kraft. Der Geltungsbereich der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet NORD“ liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen
frauenORT Aurich
Information
Bereits seit 2016 besteht eine Initiative aus dem Historischen Museum Aurich, der Ostfriesischen Landschaft, der Volkskundlerin Dr. Hedwig Hangen und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Aurich, die sich mit der Einrichtung eines frauenORTs Aurich befasst. Ende 2017 wurde die Entscheidung getroffen, dass Aurich frauenORT werden und den Namen Ingrid Buck tragen soll. Ingrid Buck war Ostfrieslands erste und einzige Landschaftsrätin. Mit Engagement, Disziplin, Weitblick und Mobilität überwand sie die Grenzen der traditionellen Frauenrolle. Sie hat es verstanden, sich ohne Studium als Frau in den Forschungsstand einer Wissenschaft einzuarbeiten und dazu beizutragen, dass die ostfriesische Volkskunde mit modernen Methoden zu neuen Erkenntnissen geführt wurde und jenseits von Heimattümelei einen zeitgemäßen Platz in der europäischen Wissenschaft einnahm. Sie leistete einen wesentlichen Beitrag zu unserer musealen Kulturlandschaft, die in Niedersachsen als vorbildlich gilt. Seit 1968 war Ingrid Buck Leiterin der Arbeitsgruppe Volkskunde und wurde am 8. Juni 1968 zur ersten und bis heute einzigen Landschaftsrätin gewählt. Der Landesfrauenrat Niedersachsen e. V. entschied positiv über den Antrag und am 8. Juni 2018 war es dann soweit: Der frauenORT Ingrid Buck wurde feierlich eingeweiht. Ein Stadtrundgang mit drei Stationen machte das facettenreiche Leben und Wirken der gebürtigen Auricherin deutlich.
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
Information
Der Bebauungsplan mit seiner Begründung kann im Rathaus Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 08.12.2017 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind dauerhaft im Internet hinterlegt unter: www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html . Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 06.12.2017 Der Bürgermeister Windhorst
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 (Industriegebiet NORD) Der Rat der Stadt Aurich hat am 19.10.2009 in öffentlicher Sitzung die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 (Industriegebiet NORD) nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen