Plaggenburg Esenser Straße/Alter Weg
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-> Lage des Baugebietes [PDF] -> Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 234 [PDF]
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Schirum Westlich Stiegelhörner Weg
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Terminvergabe im Bürgerbüro
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Terminvergabe im Bürgerbüro
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Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Hierdurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Wer beispielsweise einen neuen Personalausweis benötigt, sich ummelden muss oder eine Fundsache beim Bürgerbüro abholen möchte, muss sich im Vorfeld einen Termin über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt Aurich buchen. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen:
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Im Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich wird der Geltungsbereich vorliegender Planänderung als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe darstellt. Die direkt am Geltungsbereich vorbeilaufende B 72 "Leerer Landstraße" ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Darüber hinaus werden in der beschreibenden Darstellung des RROP die nachfolgend aufgeführten Aussagen getroffen. Das Mittelzentrum Aurich soll in seiner Funktion als Standort für die gewerbliche Entwicklung gesichert und weiterentwickelt werden. Aurich ist als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten festgelegt. Hier ist ein entsprechendes Angebot an Arbeitsstäten zu sichern und zu entwickeln, dabei soll eine funktional sinnvolle Zuordnung zu den Wohngebieten angestrebt werden. Die räumlichen Rahmenbedingungen sollen die Wirtschaftskraft des Landkreises nachhaltig stärken und weiterentwickeln, dabei soll das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosenquote unter den Landesdurchschnitt gebracht werden. Dies soll u.a. durch die Ansiedelung neuer Betriebe, insbesondere des produzierenden Gewerbes, erreicht werden. Wirtschaftliches Wachstum, Verringerung der Arbeitslosenquote und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bedürfen eines ausreichenden Angebots an Gewerbebauflächen. Nur durch die ausreichende Ausweisung gewerblicher Bauflächen kann das gewünschte wirtschaftliche Wachstum mit Konsolidierung der Beschäftigtensituation erreicht werden. Die Entwicklung des Plangebiets zu Flächen für Gewerbebetriebe entspricht den Maßgaben der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung des Landkreises Aurich. Folglich besteht kein Konflikt zwischen Raumordnung und verbindlichen Bauleitplanung. Schon die Ausweisung Aurichs als Mittelzentrum in der niedersächsischen Landesraumordnung unterstreicht die Wichtigkeit einer gewerblichen Entwicklung für die allgemeine Wirtschaft, Arbeitsmarktsituation sowie die niedersächsische Standortwettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen. Weiterhin wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Aurich als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbeflächen dargestellt. Insgesamt betrachtet erfüllt die vorliegende Planung die Ziele der Raumordnung, verhindert eine Zersiedelung, trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Aurichs bei und ermöglicht dadurch eine geordnete Städtebauliche Entwicklung. Der gesamte Geltungsbereich ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit liegt diese Fläche planungsrechtlich im ungeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB), wonach eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Um eine Gewerbegebietserweiterung umzusetzen ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan notwendig. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aurich wird für den Änderungsbereich überplant. Das Plangebiet wird in der 52. Änderung als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Stadt Aurich entwickelt zusammen mit der Firma B.A.U.M. Consult GmbH ein Strategiepapier "kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich". In Beratung und Abstimmung werden Konzepte entwickelt und umgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Umweltschutz in unserer Region zu leisten.
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