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Bekanntmachungen Sitzungstermine Öffentliche Sitzung der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Aurich Bekanntmachung öffentliche Sitzung der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Aurich Termin : Mittwoch, 12.08.2026, 15:00 Uhr Ort: Ratssaal des Rathauses Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung des Protokolls vom 01.07.2026 4. Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kenntnisgaben der Verwaltung 7. Anfragen an die Verwaltung 8. Organisation Faires Festival 9. Nachhaltigkeitswochen 10. Einwohnerfragestunde 11. Schließung der Sitzung Im Auftrage gez. Friedrichs Öffentliche Bekanntmachungen Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13. September 2026 Öffentliche Bekanntmachung Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13. September 2026 Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Aurich am 13. September 2026 hat der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen: A. Wahlvorschläge für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (1) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Jetses, Julian Verwaltungsbetriebswirt *1991 Aurich (2) Einzelwahlvorschlag Buss Buss, Sarah Richterin am Amtsgericht *1981 Aurich (3) Einzelwahlvorschlag Meyerholz Dr. Meyerholz, Hans-Hermann Kinderarzt *1964 Aurich Stadt Aurich Aurich, den 28.07.2026 Der Stadtwahlleiter gez.Lücht Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und Wahl der Ortsräte anlässlich der Kommunalwahl am 13. September 2026 Für die Stadtratswahl und die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften der Stadt Aurich hat der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung am 23.07.2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlvorschläge zur Neuwahl des Rates und der Ortsräte der Stadt Aurich: Mehr erfahren Öffentliche Bekanntmachung: Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wallinghausen am 20.08.2026 Bekanntmachung Am 20.08.2026 findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wallinghausen eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wallinghausen statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin. Aurich, 22.07.2026 Stadt Aurich Der Bürgermeister Im Auftrage Berends Mehr erfahren Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich, zum Flurbereinigungsverfahren Simonswolde; hier: Vorstandswahl Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems <p<Geschäftsstelle Aurich Oldersumer Straße 48 26603 Aurich Aurich, den 10.07.2026 Öffentliche Bekanntmachung in der vereinfachten Flurbereinigung Simonswolde Vorstandswahl zur Bekanntmachung Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich, zum Flurbereinigungsverfahren Simonswolde; hier: Korrektur der Hinweisbekanntmachung Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Geschäftsstelle Aurich Oldersumer Straße 48 26603 Aurich Aurich, den 10.07.2026 Bekanntmachung der Korrektur der Hinweisbekanntmachung in der vereinfachten Flurbereinigung Simonswolde zur Korrektur der Hinweisbekanntmachung Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich, zum Flurbereinigungsverfahren Simonswolde Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems <p<Geschäftsstelle Aurich Oldersumer Straße 48 26603 Aurich Aurich, den 10.07.2026 Hinweisbekanntmachung in der vereinfachten Flurbereinigung Simonswolde zur Bekanntmachung Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB, hier: Bebauungsplan Nr. VE10 „Moordorfer Straße“ und 82. Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB hier: Bebauungsplan Nr. VE10 „Moordorfer Straße“ und 82. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 17.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. VE10 „Moordorfer Straße“ und die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.06.2026 wurde der Geltungsbereich noch einmal geändert. Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung von einer FFPV- Anlage zur Gewinnung erneuerbare Energien. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. VE10 „Moordorfer Straße“ und der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1 OG, FD-Planung, eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. VE10 „Moordorfer Straße“ und der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. VE10 Geltungsbereich 82. Änderung Flächennutzungsplan Die Auslegungsunterlagen bestehen aus: - Planzeichnung zum Vorentwurf zur 82. Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung zum Vorentwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. VE10 - Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. VE10 - Brutvogelerfassung 2025 - Kartierbericht Photovoltaikprojekte Tannenhausen - Lageplan Vorhaben Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1 OG, FD-Planung, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Aurich, den 06.07.2026 Der Bürgermeister Feddermann Einsatzzeiten für Rasenmäher Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen. Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz. Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören. Serviceportal Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren
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Ausschreibungen Brennholzverkauf - Nur für Gewerbetreibende! Die Stadt Aurich beabsichtigt den Verkauf von Brennholz auf dem Kasernengelände. Das Holz stammt aus der Holzernte 2025/2026 und steht in hohem Umfang zur Verfügung. Das Holz kann vor Ort gesichtet werden. Terminabsprache kann ab dem 19.06.2026 - 13.07.2026 erfolgen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Iwwerks Leiter Betriebshof Tel.: 04941/12-2500 E-Mail: iwwerks@stadt.aurich.de Bitte geben Sie ein Angebot bis zum 31.07.2026 ab. Die Räumung des Platzes hat bis zum 31.08.2026 zu erfolgen. Keine Abgabe von Kleinmengen! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an vergabestelle@stadt.aurich.de . Ihre Fragen werden gesammelt. Öffentliche Ausschreibungen Hier gelangen Sie zu den öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Aurich! Bitte wählen Sie aus: Hochbauarbeiten Tiefbauarbeiten Grünflächenarbeiten Lieferungen und Leistungen nach UVgO bzw.VgV ex-post-Transparenz Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt: Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers gewähltes Vergabeverfahren Auftragsgegenstand Ort der Ausführung Name des beauftragten Unternehmens Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren. Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Aurich finden Sie hier: Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A Kontakt Stadt Aurich Zentrale Vergabestelle Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de
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Stellenangebote Die Stadt Aurich ist eine selbständige Gemeinde mit rund 45.000 Einwohnern, die zentral im Herzen Ostfrieslands in der reizvollen Urlaubsregion Nordseeküste liegt. Als Mittelzentrum mit einer ausgesprochen dynamischen Entwicklung verfügt sie über eine hohe Lebensqualität und ein reichhaltiges Angebot an Schul-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Bei der Stadt Aurich sind derzeit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen beschäftigt. Zur Verstärkung unseres Teams werden regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) gesucht. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! Hinweis Bewerbungsunterlagen, die bei der Stadt Aurich per E-Mail im WORD-Format eingehen, können leider nicht beantwortet werden. Bitte übersenden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen, die Sie per E-Mail übermitteln möchten, nur im PDF-Format. Vielen Dank! Stellenangebote Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Bei der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: Stadt Aurich (Ostfriesland) Bei der Stadt Aurich (Ostfriesland) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen: Fachberater*in (m/w/d) für Kindertageseinrichtungen Bei der Stadt Aurich (Ostfriesland) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Bildung/Soziales/Sport eine Stelle als Fachberater*in (m/w/d) für Kindertageseinrichtungen unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 Stunden zu besetzen. mehr erfahren Springerkraft (m/w/d) für Integrationskräfte (I-Kräfte) in den städtischen Kindergärten Bei der Stadt Aurich (Ostfriesland) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Springerkraft (m/w/d) für Integrationskräfte (I-Kräfte) in den städtischen Kindergärten unbefristet mit einer Wochenarbeitszeit von 34,00 Stunden zu besetzen. Eine Änderung der Wochenarbeitszeit bleibt vorbehalten. Die Stelle ist nach der Entgeltgruppe S 08b TVöD-SuE bewertet. mehr erfahren Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Sachgebiet Personal Die Stadt Aurich (Ostfriesland) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Sachgebiet „Personal“ eine/einen Sachbearbeiter*in (m/w/d) Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet, mindestens ist jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 30,0 Stunden erforderlich. mehr erfahren Pädagogische Assistenz- und Fachkräfte (m/w/d) Die Stadt Aurich (Ostfriesland) sucht für ihre Kindertagesstätten zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Pädagogische Assistenz- und Fachkräfte (m/w/d ) zunächst befristet für ein Jahr mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 35 Stunden. Es sind verschiedene Stellen sowohl als Gruppenkraft als auch als Vertretungskraft, Zusatzkraft oder Springerkraft in der Vormittags- oder Nachmittagsbetreuung zu besetzen. Mehr erfahren Initiativbewerbung - Verwaltungsfachangestellte/Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d) Die Stadt Aurich beschäftigt derzeit rund 700 Mitarbeiter*innen in verschiedensten Bereichen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir daher regelmäßig Mitarbeiter*innen (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten, mit erfolgreich abgeschlossenem Angestelltenlehrgang I oder mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 „Allgemeine Dienste“ Mehr erfahren Initiativbewerbung - Verwaltungsfachwirt*in/Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (m/w/d) Die Stadt Aurich beschäftigt derzeit rund 700 Mitarbeiter*innen in verschiedensten Bereichen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir daher regelmäßig Mitarbeiter*innen (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder mit der Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 „Allgemeine Dienste“. Mehr erfahren Aushilfen Saunamitarbeiter/innen (m/w/d) bzw. Rettungsschwimmer/innen (m/w/d) Die Stadt Aurich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Tätigkeit der Saunaaufgüsse sowie für die Badeaufsicht Aushilfen (Saunamitarbeiter/innen bzw. Rettungsschwimmer/innen, m/w/d) für das Familien- und Wohlfühlbad "De Baalje". Bewerber/innen (m/w/d) müssen über das deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in der Stufe „Silber“ (Erwerb oder letzte Wiederholung nicht älter als 2 Jahre) und eine gültige Ausbildung in Erster Hilfe mit Herz-/Lungenwiederbelebung (nicht älter als 2 Jahre) verfügen. Eine Beschäftigung ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Mehr erfahren Personalentwicklungskonzept Die Stadtverwaltung Aurich setzt auf eine zukunftsorientierte Personalentwicklung, um den Herausforderungen einer modernen Verwaltung erfolgreich zu begegnen. Unser umfassendes Konzept umfasst Maßnahmen zur Führung, Demografie, Gesundheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unsere Ziele sind unter anderem die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem und motiviertem Personal für alle Aufgabenbereiche der Stadt Aurich sowie die Förderung und Befähigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dadurch sollen eine geschlechtergerechte, dienstleistungs-, bürger- und interkulturell orientierte und zukunftsfähige Verwaltung fortentwickelt werden. Zudem streben wir die Erhöhung des Qualifikationsniveaus an, um die flexible Einsetzbarkeit der Mitarbeiter zu erweitern. Erfahren Sie mehr über unsere Maßnahmen und laden Sie das vollständige Personalentwicklungskonzept als PDF herunter. Personalentwicklungskonzept der Stadt Aurich [PDF] Ausbildungsangebot Stadtverwaltung bedeutet mehr als nur Aktenberge, Gesetze und Verordnungen! Die Stadt Aurich bildet in dreizehn verschiedenen Berufen aus. Ausbildungsangebote Kontakt Stadt Aurich Sachgebiet 11.1 Personal Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich bewerbungen@stadt.aurich.de Fachkräfteinitiative Die Stadt Aurich unterstützt die Fachkräfteinitiative "weiter - ostfriesland work". Nähere Informationen zur Kampagne des Vereins Region Ostfriesland e. V. können Sie hier nachlesen! https://ostfriesland.work Was erledige ich wo? Öffnungszeiten Terminvergabe Ansprechpartner Stellenangebote Veranstaltungen
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Impressum, Rechtshinweise, Datenschutz Anschrift Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Die Stadt Aurich ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Horst Feddermann. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich. Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE811401484 Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1260522138765-000195690 Verantwortlich für den Inhalt Stadt Aurich - Der Bürgermeister - Stabsstelle Bürgermeister - Ihren Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 04941/12-0 oder per e-mail: info@stadt.aurich.de. Kontakt für Medien per e-mail: presse@stadt.aurich.de. Links von anderen Seiten bitte nur allgemein auf http://www.aurich.de . Alle Änderungswünsche (neue Daten etc.) richten Sie bitte an die o. g. Adresse! Sind Ihnen Fehler aufgefallen oder Änderungen von Daten dieser Internet-Seite bekannt? Dann schicken Sie doch bitte eine Mail oder rufen Sie in der Stabsstelle der Stadt Aurich an. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben kann keine Gewähr gegeben werden. Sofern bei Adressenangaben kein Ort angegeben wird, gilt jeweils die Postleitzahl 26603 Aurich. Sofern keine Vorwahl angegeben ist, gilt die Vorwahl 04941 für Aurich. UI-/UX-Design und Webentwicklung ActiView GmbH - Digitalagentur für kreative Software - Kornkamp 40 26605 Aurich / Schirum https://www.actiview.de Twitter & Facebook Rechtshinweise Diese Informationen sind ein Service der Stadtverwaltung Aurich und ersetzen keine persönliche Beratung bei der Stadtverwaltung. Alle in den Internetseiten der Stadt Aurich enthaltenen Angaben und Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die Stadt Aurich noch Dritte die Haftung übernehmen. Die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen und soweit die Informationen der Stadt Aurich vorlagen. Alle Informationen dienen ausschließlich zur Information der Besucherinnen und Besucher des Online-Angebotes der Stadt Aurich. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch gesetzte Links auf der eigenen Internetpräsenz die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann, lt. Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. An dieser Stelle wird ausdrücklich erklärt, dass die Stadt Aurich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Die Stadt Aurich distanziert sich aus diesem Grunde ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich die Inhalte nicht zu Eigen. 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Günsel, Aurich © Freiwillige Feuerwehr Aurich © Horeis & Blatt Architekten, Bremen (Fußgängerzone) © Jörg Köhler, Aurich © Kinderspielkreis Matthäuswichtel, Ev.-luth. Kirchengemeinde Wallinghausen © Klima-Bündnis - www.klimabuendnis.org © Klima-Taler - www.klima-taler.com © Lambertischule Aurich © Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) © Landesbühne Niedersachsen-Nord © MTV Aurich e. V. - www.mtvaurich.de © NBank © Niedersächsische Staatskanzlei © Ostfriesland Tourismus GmbH © PENDLA - pendla.com © Petra Wiese-Liebert, Aurich © Playground Skatehalle Aurich e. V. © POLA Landschaftsarchitekten, Jörg Michel © Prävention für Aurich e. V. © shutterstock © Stadt Aurich © Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V. © WWF Deutschland Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation Die Stadt Aurich bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Aurich hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet: Mailadressen Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@stadt.aurich.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Dateiformate Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Aurich versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Aurich nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: Open Office Formate Adobe Acrobat (pdf, pdf/a) Bilddateien als jpeg, tif, bmp Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Mails, deren Dateianhänge ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet. Mails, deren Größe 15 MB überschreitet, können nicht angenommen werden. Verschlüsselung Die Stadt Aurich kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Signatur Leider kann die Stadt Aurich aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Aurich und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
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Kulturmeile
Stadtbibliothek 5. Station: Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek ist ein Dienstleistungszentrum für Bildung und Freizeit und für jeden ein Kommunikationsort bei Fragen aller Art. Die durch die Stadtbibliothek angebotenen Medien können von Einheimischen und Gästen während der Öffnungszeiten in der Hafenstraße 7 nach Belieben genutzt werden. Zur Verfügung stehen Bücher, DVD´s, CD´s, Spiele, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr. Zusätzlich sind Informationsquellen in Form von öffentlichen Internetplätzen vorhanden. Was sich nicht im Bestand der Bibliothek befindet, kann über die Fernleihe bestellt werden. Die ursprüngliche Funktion des Gebäudes als Sparkasse ist heute noch am Portal sichtbar. Mehr Informationen über die Stadtbibliothek finden Sie auch hier.
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Bürgerservice
Kontakt und Öffnungszeiten Ihr Weg zur Stadtverwaltung Das Auricher Rathaus befindet sich am Bürgermeister-Hippen-Platz 1. In die Innenstadt sind es von hier nur wenige Gehminuten. Mit dem Pkw erreichen Sie das Rathaus am besten über den Fischteichweg 10. Direkt am Haus stehen Ihnen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Ein barrierefreier Eingang befindet sich ebenfalls am Fischteichweg. Das Rathaus ist mit einem Aufzug ausgestattet. Im Gebäude an der Leerer Landstraße 5-9 in Aurich befindet sich eine Außenstelle der Stadt Aurich. Die Fachdienste Stadtentwässerung, Planung, Tiefbau, Bauordnung, Zentrale Vergabestelle und die Stabstelle Klima und Mobilität wurden dort zu einem „Technischen Rathaus“ zusammengeführt. Kontakt Postanschrift Bgm.-Hippen-Platz 1 - 26603 Aurich Postfach Postfach 17 69 - 26587 Aurich Telefon 04941 / 12-0 techn. Notruf 04941 / 12-25 25 E-Mail info@stadt.aurich.de Homepage www.aurich.de Allgemeine Öffnungszeiten Montag - Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten in folgenden Bereichen: Bürgerbüro Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich! Fachdienst Bauordnung Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Fachdienst Bauordnung der Stadt Aurich wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten: E-Mail: bauordnung@stadt.aurich.de Wohngeldabteilung Für die Beratung, Beantragung und Bewilligung von Wohngeld wird um Vereinbarung eines Gesprächstermins mit den Mitarbeiterinnen der Wohngeldabteilung der Stadt Aurich gebeten: Telefon: 04941 / 12-33 60 E-Mail: wohngeld@stadt.aurich.de Standesamt Bgm-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich E-Mail: standesamt@stadt.aurich.de Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 09.00 - 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag Geöffnet für Hochzeitsgesellschaften und nach vorheriger Terminvereinbarung! Bankverbindungen der Stadt Aurich Name IBAN BIC Sparkasse Aurich-Norden DE17 2835 0000 0000 0906 47 BRLADE21ANO Oldenburgische Landesbank DE33 2802 0050 8312 7167 00 OLBODEH2XXX Deutsche Bank DE70 2847 0091 0067 9910 00 DEUTDEHB284 Raiffeisen-Volksbank e. G. DE57 2856 2297 0405 1149 00 GENODEF1UPL Postbank Hannover DE80 2501 0030 0014 9223 01 PBNKDEFF Hinweis Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Hierdurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Mehr erfahren Geänderte Öffnungszeiten im Standesamt Das Standesamt hat künftig montags von 8.00 bis 11.30 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Termine sind nach Vereinbarung möglich! Serviceportal Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren
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Informationen
Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Die EAE stellt sich vor Seit 2008 betreibt das in Aurich beheimatete Unternehmen Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden mbH (EAE) die Bahnstrecke Abelitz - Aurich in Ostfriesland. Zweck der Gesellschaft ist der öffentliche Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur für die Strecke Aurich - Emden, insbesondere die Vorhaltung und Unterhaltung von Gleisen mit den dazugehörigen Anlagen für die Bahnstrecke Aurich - Abelitz. Informieren Sie sich über Neuigkeiten und interessante Planungen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in der Region. Für weitere Informationen besuchen Sie die Internetseite der EAE: https://www.eae-aurich.com Kontakt Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden mbH Ubbo-Lorenz-Platz 1 26603 Aurich Tel.: +49 (0) 49 41 - 60 42 681 Fax: +49 (0) 49 41 - 60 42 682 Homepage: https://www.eae-aurich.com
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Familie & Soziales
Schul- und Bildungswesen Grundschulen Name Adresse Kontakt Grundschule Egels Schoolpad 14-18 26605 Aurich Tel. (04941) 39 55 Fax (04941) 96 48 38 E-Mail Zur Website Finkenburgschule Breslauer Straße 13 26603 Aurich Tel. (04941) 34 74 Fax (04941) 99 72 91 E-Mail Zur Website Lambertischule Aurich Lambertistraße 6 26603 Aurich Tel. (04941) 6 75 14 Fax (04941) 96 46 10 E-Mail Zur Website Grundschule Middels Ogenbarger Kirchstr. 6 26607 Aurich Tel. (04947) 4 40 Fax (04947) 91 73 10 E-Mail Zur Website Grundschule Pfälzerschule Esenser Straße 223 26607 Aurich Tel. (04941) 7 14 53 Fax (04941) 95 07 58 E-Mail Zur Website Reilschule Aurich Reilstraße 14 26603 Aurich Tel. (04941) 6 75 11 Fax (04941) 93 85 07 E-Mail Zur Website Grundschule Sandhorst Eheweg 15 26607 Aurich Tel. (04941) 7 11 12 Fax (04941) 97 21 44 E-Mail Zur Website Grundschule Tannenhausen Dornumer Straße 54 26607 Aurich Tel. (04941) 7 11 20 Fax (04941) 97 28 33 E-Mail Zur Website Grundschule Upstalsboom Zum Haxtumerfeld 4-6 26605 Aurich-Haxtum Tel. (04941) 1 06 63 Fax (04941) 1 06 30 E-Mail Zur Website Grundschule Walle Wallster Loog 77 26607 Aurich Tel. (04941) 83 97 Fax (04941) 6 98 39 41 E-Mail Zur Website Grundschule Wallinghausen Wallinghausener Str. 117 26605 Aurich Tel. (04941) 37 01 Fax (04941) 96 46 79 E-Mail Zur Website Grundschule Wiesens Am Lindenbaum 19 26605 Aurich Tel. (04941) 30 75 Fax (04941) 95 03 66 E-Mail Zur Website Schuleinzugsbereiche Die Stadt Aurich ist Schulträger für alle Grundschulen im Stadtgebiet Aurich und hat Schuleinzugsbereiche festgelegt. Die Schülerinnen und Schüler haben die Grundschule zu besuchen, in deren Schuleinzugsbereich sie wohnen. -> Liste der Schuleinzugsbereiche [PDF] Weiterführende Schulen Name Adresse Kontakt Realschule Aurich Esenser Str. 36 26603 Aurich Tel. (04941) 12 75 00 E-Mail Zur Website Die Stadt Aurich ist Schulträger der Realschule Aurich. Sie hat für die Realschule Aurich als Schulbezirk das Gebiet der Stadt Aurich festgelegt. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Aurich Name Adresse Kontakt Gymnasium Ulricianum Von-Jhering-Str. 15 26603 Aurich Tel. (04941) 9 22 80 Fax (04941) 6 70 49 E-Mail Zur Website Integrierte Gesamtschule Aurich Am Schulzentrum 14 26605 Aurich Tel. (04941) 6 00 90 Fax (04941) 6 70 64 E-Mail Zur Website Berufsbildende Schulen I Am Schulzentrum 15 26605 Aurich Tel. (04941) 92 51 01 Fax (04941) 92 51 77 E-Mail Zur Website Berufsbildende Schulen II Am Schulzentrum 15 26605 Aurich Tel. (04941) 92 52 02 Fax (04941) 92 52 77 E-Mail Zur Website Schule am Extumer Weg Förderschule Schwerpunkt Lernen Aurich Extumer Weg 63 26605 Aurich Tel. (04941) 9 89 30 Fax (04941) 98 93 20 E-Mail Zur Website Schule am Extumer Weg Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung Aurich Extumer Weg 63 26605 Aurich Tel. (04941) 9 89 20 Fax (04941) 98 92 20 E-Mail Zur Website Schulen in freier Trägerschaft Name Adresse Kontakt Freie Waldorfschule Ostfriesland Schulstraße 35 26603 Aurich Tel. (04941) 6 97 67 99 Fax (04941) 6 97 68 00 E-Mail Zur Website Kunstschule der Stadt Aurich Name Adresse Kontakt Kunstschule miraculum Osterstraße 33-35 26603 Aurich Tel. (04941) 12 34 00 E-Mail Zur Website 2. Bildungsweg Name Adresse Kontakt Europahaus Aurich Deutsch-Niederländische Heimvolkshochschule e. V. Von-Jhering-Str. 33 26603 Aurich Tel. (04941) 95 27-0 Fax (04941) 95 27-27 E-Mail Zur Website Kreisvolkshochschule Aurich Oldersumer Str. 65-73 26603 Aurich Tel. (04941) 95 80-0 Fax (04941) 95 80 95 E-Mail Zur Website Musikschulen Name Standort Aurich Standort Norden Musikschule Landkreis Aurich gGmbH An der Stiftsmühle 10, 26603 Aurich Gartenstraße 1, 26506 Norden Mehr erfahren
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