Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt: Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 Begründung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 Schalltechnische Stellungnahme Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 05.03.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachungen
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Anmeldung von Osterfeuern 2 <div class="news-text-wrap" itemprop="articleBody"><p>Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Anmeldungen im Stadtgebiet Aurich können <strong>bis zum 31.03.2026</strong> über ein <a href="https://openrathaus.aurich.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1100/show" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>Online-Formular</strong></a> auf dem Service Portal „OpenRathaus“ unter www.openrathaus.aurich.de/dienstleistungen (Anmeldung eines Brauchtums-feuers) vorgenommen werden. <br><br>Hier geht´s direkt zur Online-Anmeldung:<br><br><a href="https://openrathaus.aurich.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1100/show" target="_blank" rel="noreferrer">https://openrathaus.aurich.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1100/show</a> <br><br>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. In einem ebenfalls im Serviceportal „OpenRathaus“ abrufbaren Merkblatt sind die Voraussetzungen für das Abbrennen von Osterfeuern aufgeführt. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden. </p></div> 0 0
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Steinsetzer*in (m/w/d)
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Bei der Stadt Aurich (Ostfriesland) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich des städtischen Betriebshofes eine Stelle als Steinsetzer*in (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Es erfolgt eine Prüfung des Teilzeitwunsches unter Abwägung der dienstlichen Anforderungen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Straßen, Rad- und Wanderwege, u.a. Erdarbeiten, Pflaster- und Steinsetzarbeiten, Reparaturarbeiten und Pflege- und Wartung der Maschinen und Geräte Unterhaltungsarbeiten an Rohrleitungen und Schächten, inkl. Schadensbeseitigung Arbeiten an Schwarzdecken, inkl. der Beseitigung von Straßenschäden in Schwarzdecken Räum- und Streuarbeiten im Winterdienst Eine Änderung des Aufgabenbereiches bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir erwarten: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Straßenbauer*in (m/w/d), Steinsetzer*in (m/w/d) oder mehrjährige Berufserfahrung in diesem Arbeitsgebiet Besitz des Führerscheins der Klasse BE (ehem. Führerscheinklasse 3), der Besitz der Führerscheinklasse CE (ehem. Klasse 2) ist von Vorteil Fähigkeit zum Führen von Arbeitsgeräten (Erdbaumaschinen und Flurförderfahrzeuge) und der Lehrgang „Motorsäge Arbeitssicherheit Baum 1“ sind vorteilhaft Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (z.B. Winterdienst, Rufbereitschaft) hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit körperliche Belastbarkeit sowie selbstständiges Arbeiten Wir bieten: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Eine vielseitige anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten und kompetenten Team Unterstützung bei der Einarbeitung Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Teilnahme am Firmenfitnessprogramm „Hansefit“ Möglichkeit des Fahrradleasings Betriebliche Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen Die Stadt Aurich ist bemüht, den Frauenanteil in diesem Bereich zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bewerber*innen (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als Ansprechpartnerin für etwaige Fragen steht Ihnen Frau Rabenstein vom Sachgebiet 11.1 - Personal (Durchwahl-Nr. 04941/12-1105, E-Mail: bewerbungen@stadt.aurich.de) zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen spätestens bis zum 29.03.2026 per E-Mail an bewerbungen@stadt.aurich.de oder an die Stadt Aurich, Sachgebiet 11.1, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
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Steinsetzer*in (m/w/d)
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Steinsetzer*in (m/w/d)
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