Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus: Planzeichnung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12 Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Erfassung Brutvögel und Biotoptypen Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Biotoptypen, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen und Gehölzpflanzungen von 2026 Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Höhenbeschränkungen für PV-Module, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen und Extensivgrünlandentwicklung mit örtlichen Bauvorschriften nach NBauO zu Einfriedungen und Leuchtwerbung von 2026 Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Biotoptypen, Bodenversiegelung, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, Extensivgrünlandentwicklung sowie Externausgleich Extensivgrünland für Kiebitze in Westerholt von 2026 Brutvogelkartierung von 2013 und von 2025 Biotoptypenkartierung von 2025 Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung: Stellungnahme vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden vom 06.10.2025 Stellungnahme von PLEdoc vom 07.10.2025 Stellungnahme von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20.10.2025 Stellungnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 20.10.2025 Stellungnahme vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 24.10.2025 Stellungnahme vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 07.08.2025 Stellungnahme vom OOWV vom 27.10.2025 Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 21.10.2025 Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vom 28.10.2025 Stellungnahme des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 04.11.2025 Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 05.11.2025 Stellungnahmen vom Landkreis Aurich vom 04.11.2025 Stellungnahme der ev.-luth. Kirchengemeinde Tannenhausen-Georgsfeld vom 05.11.2025 Folgende Schutzgebiete sind betroffen: Gesetzlich geschützter Biotop Naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 80 qm am Ostrand des Plangebietes Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Aurich, den 02.03.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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