Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 - 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 wird die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 11.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Sperrung im Wasserwerksweg
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In der Zeit vom 23.02. bis längstens zum 18.05.2026 werden Sanierungsarbeiten einer HD-Gasleitung in 26603 Aurich, “Wasserwerksweg” in Höhe der Haus-Nr. 18-20, durchgeführt. Während der Dauer der Arbeiten kommt es im Arbeitsbereich zu Einschränkungen. Eine Umleitung wird eingerichtet. Sperrung im Wasserwerksweg
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Stipendium für den Bachelorstudiengang Stadtplanung Fachrichtung: Städtebau
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Stipendium für den Bachelorstudiengang Stadtplanung Fachrichtung: Städtebau
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Die Stadt Aurich (Ostfriesland) bietet zum Wintersemester 2026 ein Stipendium für den Bachelorstudiengang Stadtplanung Fachrichtung: Städtebau an. Während des Studiums, längstens bis zum Erreichen der Regelstudienzeit, erhält der/die Stipendiat*in eine monatliche Zahlung in Höhe von 900,- €. Der/Die Stipendiat*in verpflichtet sich im Gegenzug dazu, die während des Studiums vorgesehenen Pflichtpraktika bei der Stadt Aurich im Fachdienst Planung zu absolvieren. Darüber hinaus erfolgt ein Einsatz während der studienfreien Zeiten im Fachdienst Planung. Während dieser Praxiszeiten unterstützt der/die Stipendiat*in die städtischen Mitarbeiter*innen bei ihrer täglichen Arbeit. Als Voraussetzung für das Stipendium verpflichtet sich der/die Stipendiat*in mit Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung für mindestens fünf Jahre nach dem Studienabschluss aktiv im Dienst der Stadt Aurich zu verbleiben. Wir erwarten: allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife zu Beginn des Stipendiums wurde das Studium noch nicht begonnen oder der/die Stipendiat*in befindet sich maximal im dritten Semester zum Wintersemester 2026: Immatrikulationan einer Hochschule/Fachhochschule Der/Die Stipendiat*in hat eine freie Hochschulwahl. Bei der Auswahl der passenden Hochschule bietet die Stadt Aurich Unterstützung an. Folgende Hochschulen kommen grundsätzlich in Frage: Jade Hochschule Oldenburg Technische Hochschule Lübeck HafenCity Universität Hamburg Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe Weitere Voraussetzungen: gute Kenntnisse in Naturwissenschaften, Mathematik und Deutsch ein ausgeprägtes technisches Verständnis ein gutes analytisches und logisches Denkvermögen gute Ausdrucksweise Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit Wir bieten während der Regelstudienzeit: eine monatliche Zahlung von 900,- € flexible Arbeitszeiten während der Praktika Unterstützung beim Studium durch die städtischen Mitarbeiter*innen, insbesondere des Fachdienstes Planung Wir bieten als Arbeitgeberin (nach dem Abschluss des Studiums): ein monatliches Entgelt entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ein interessantes, vielseitiges Aufgabengebiet mit hohem Gestaltungspotenzial und großer Verantwortung in einem kollegialen und motivierten Team Unterstützung bei der Einarbeitung Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements flexible Arbeitszeiten mit der Möglichkeit von Telearbeit Teilnahme am Firmenfitnessprogramm „Hansefit“ Möglichkeit des Fahrradleasings betriebliche Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen Bewerber*innen (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Aurich ist als familiengerechte Kommune zertifiziert. Ein familienfreundliches Arbeitsklima und flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegen daher im besonderen Interesse der Stadt Aurich. Als Ansprechpartner für fachliche Fragen steht Ihnen der Leiter des Fachdienstes Planung Till de Buhr, unter der Telefon-Durchwahl 04941/12-2100 zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an Sonja Janssen vom Sachgebiet Personal (Durchwahl-Nr. 04941/12-1110, E-Mail: s.janssen@stadt.aurich.de) wenden. Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, letzte Schulzeugnisse mindestens der Klassen 11 und 12, Praktika) richten Sie bitte spätestens bis zum 29.03.2026 per E-Mail an s.janssen@stadt.aurich.de oder an die Stadt Aurich, Sachgebiet 11.1, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich.
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Stipendium für den Bachelorstudiengang Stadtplanung Fachrichtung: Städtebau
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