Niedersächsische Landesbehörde
Geschäftsbereich Aurich
Eschener Allee 31, 26603 Aurich
Für Verkehrssicherheit auf den Straßen:
Gehölzpflegearbeiten starten im Oktober
Wenn die Tage kürzer werden und die Natur langsam zur Ruhe kommt, beginnt an den Bundes-
und Landesstraßen die Zeit für den Gehölzschnitt. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar werden
dabei entlang der Straßen ausgewählte Bäume und Gehölze zurückgeschnitten. Was auf den
ersten Blick nach einem Eingriff in die Natur aussieht, dient vor allem einem wichtigen Zweck:
Verkehrsteilnehmer sollen freie Sicht auf Fahrbahn und Beschilderung haben. Denn dort, wo Äste und Gehölze den Blick versperren, kann schnell die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Die Arbeiten finden bewusst außerhalb der Brut- und Setzzeit statt. Darauf weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hin.
Stattfinden werden die Gehölzpflegearbeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich der
Landesbehörde. Hierbei kann es auch vorkommen, dass Bäume gefällt werden müssen. „Für den
Laien mag es gelegentlich den Anschein haben, dass ein gesunder Baum gefällt wird. Doch wir
stellen sicher, dass ausschließlich Bäume aus dem Bestand genommen werden, die
beispielsweise unter einem starken Pilzbefall leiden, allgemein nicht mehr standfest sind oder beim nächsten Sturm auf die Fahrbahn stürzen und einen Unfall verursachen könnten“, sagt Frank Buchholz, Leiter der Landesbehörde in Aurich. Ersatzpflanzungen werden in regelmäßigen
Abständen im Auftrage der Behörde vorgenommen.
Ebenfalls wichtig ist der Blick auf den Artenschutz. So wird unter anderem mit technischen
Hilfsmitteln überprüft, ob in Bäumen, die gefällt werden sollen, womöglich Spechthöhlen vorhanden sind, in denen beispielsweise Fledermäuse leben könnten. In diesem Fall wird das weitere Vorgehen eng mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Landesbehörde weist mit Blick auf Gehölzpflegearbeiten darauf hin, dass Anlieger für die
Pflegearbeiten selbst zuständig sind, sofern sich die Bäume beziehungsweise Hecken oder
Sträucher auf ihrem Privatgrundstück befinden. Dabei ist es wichtig, dass das Lichtraumprofil, also der Raum, der für die sichere Durchfahrt von Fahrzeugen erforderlich ist, stets ausreichend
dimensioniert ist. Für Straßen entspricht dies einer Mindesthöhe von 4,50 Metern zwischen der
Fahrbahn und den anliegenden Gehölzen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang jedoch
auch, dass hohe Schadenersatzforderungen drohen, falls Anlieger ohne Grund Bäume, die sich
auf Flächen des Landes Niedersachsens oder des Bundes befinden, stark beschneiden und damit
deren Fortbestand erheblich gefährden.
Wie die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weiter mitteilt, kann es während der Arbeiten zu kurzzeitigen Behinderungen kommen und bittet Verkehrsteilnehmer deshalb um Verständnis.